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   OLG Hamm, 14.04.2009 - I-15 Wx 241/08   

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https://dejure.org/2009,4273
OLG Hamm, 14.04.2009 - I-15 Wx 241/08 (https://dejure.org/2009,4273)
OLG Hamm, Entscheidung vom 14.04.2009 - I-15 Wx 241/08 (https://dejure.org/2009,4273)
OLG Hamm, Entscheidung vom 14. April 2009 - I-15 Wx 241/08 (https://dejure.org/2009,4273)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Eintragung der Nichtigkeit eines Unternehmensvertrages im Handelsregister; Löschung der Eintragung von Amts wegen

  • Judicialis

    AktG § 294; ; FGG § 142

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AktG § 294; FGG § 142
    Eintragung der Nichtigkeit eines Unternehmensvertrages im Handelsregister; Löschung der Eintragung von Amts wegen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2010, 229
  • FGPrax 2009, 231
  • NZG 2009, 1117
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 30.01.1992 - II ZB 15/91

    Anmeldung zum Handelsregister bei Unternehmensvertrag

    Auszug aus OLG Hamm, 14.04.2009 - 15 Wx 241/08
    Die Eintragung einer Tatsache, deren Eintragung nicht vom Gesetz bestimmt oder zugelassen wird, ist nach ständiger Rechtsprechung nur dann zulässig, wenn Sinn und Zweck des Handelsregisters die Eintragung erfordern und für ihre Eintragung ein erhebliches Interesse des Rechtsverkehrs besteht (BGH NJW 1992, 1452 und NJW 1998, 1071; BayObLGZ 2000, 213; Krafka/Willer, Registerrecht, 7. Auflage, Rn. 102).

    Dem ist dadurch Rechnung zu tragen, dass derartige Eintragungen auf Fälle der Auslegung gesetzlicher Vorschriften, der Analogiebildung und der richterlichen Rechtsfortbildung zu beschränken sind (BGH NJW 1992, 1452).

  • BGH, 24.10.1988 - II ZB 7/88

    Anmeldung einer GmbH zum Handelsregister; Anforderungen an die Form eines

    Auszug aus OLG Hamm, 14.04.2009 - 15 Wx 241/08
    So ist zwar anerkannt, dass der Abschluss eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages, an dem eine GmbH als beherrschtes Unternehmen beteiligt ist, und der entsprechende Zustimmungsbeschluss der Gesellschafter der GmbH in das Handelsregister der GmbH einzutragen sind (BGH NJW 1989, 295).

    Der BGH hat in seiner grundlegenden Entscheidung zum Abschluss eines Unternehmensvertrages unter Beteiligung einer beherrschten GmbH (NJW 1989, 295) den Unternehmensvertrag als einen gesellschaftsrechtlichen Organisationsvertrag qualifiziert und daraus eine entsprechende Anwendbarkeit der Vorschriften der §§ 53, 54 GmbHG über Satzungsänderungen abgeleitet.

  • BGH, 05.11.2001 - II ZR 119/00

    Anwendung der Grundsätze der fehlerhaften Gesellschaft auf einen

    Auszug aus OLG Hamm, 14.04.2009 - 15 Wx 241/08
    Das Landgericht hat diesen Eintragungsantrag für sachlich unbegründet erachtet, weil mit Rücksicht auf die Rechtsprechung des BGH (NJW 2002, 822) zur entsprechenden Anwendung der Grundsätze über die fehlerhafte Gesellschaft auf Unternehmensverträge die Annahme einer bezogen auf den Zeitpunkt des Vertragsschlusses bestehenden Nichtigkeit des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages ausgeschlossen, vielmehr nur eine Beendigung des Vertrages für die Zukunft unter Berücksichtigung etwa bereits entstandener Ansprüche auf Verlustausgleich möglich sei.

    In diesem Zusammenhang kann der Senat dahin gestellt lassen, ob der in der Rechtsprechung des BGH entwickelte Grundsatz der Anwendbarkeit der Regeln über die fehlerhafte Gesellschaft auf die Unwirksamkeit eines Unternehmensvertrages (BGH NJW 1988, 1326; 2002, 822) sich auch auf den von der Beteiligten hier geltend gemachten Mangel der Nichtigkeit des Zustimmungsbeschlusses der Gesellschafterversammlung der herrschenden Gesellschaft (hier einer KG) erstreckt (insoweit in der Rechtsprechung ablehnend etwa OLG Zweibrücken FGPrax 2004, 246 für den im Verfahren nach § 246 AktG für nichtig erklärten Hauptversammlungsbeschluss einer AG).

  • BGH, 15.01.2007 - II ZR 245/05

    OTTO

    Auszug aus OLG Hamm, 14.04.2009 - 15 Wx 241/08
    Es genügt vielmehr, wenn sich aus dem Gesellschaftsvertrag - sei es auch durch dessen Auslegung - eindeutig ergibt, dass der in Frage stehende Beschlussgegenstand einer Mehrheitsentscheidung unterworfen sein soll (BGH NJW 2007, 1685).
  • OLG Hamburg, 29.07.2005 - 11 U 286/04

    Zustimmungsbedürftigkeit eines Ergebnisabführungsvertrages im Konzern

    Auszug aus OLG Hamm, 14.04.2009 - 15 Wx 241/08
    Dieser Einstimmigkeitsgrundsatz ist aber disponibel (OLG Hamburg ZIP 2006, 901; Baumbach / Hopt, HGB, 33. Auflage, § 164 Rn. 6).
  • OLG Zweibrücken, 02.03.2004 - 3 W 167/03

    Aktienrechtliches Spruchstellenverfahren: Erledigung nach Nichtigerklärung des

    Auszug aus OLG Hamm, 14.04.2009 - 15 Wx 241/08
    In diesem Zusammenhang kann der Senat dahin gestellt lassen, ob der in der Rechtsprechung des BGH entwickelte Grundsatz der Anwendbarkeit der Regeln über die fehlerhafte Gesellschaft auf die Unwirksamkeit eines Unternehmensvertrages (BGH NJW 1988, 1326; 2002, 822) sich auch auf den von der Beteiligten hier geltend gemachten Mangel der Nichtigkeit des Zustimmungsbeschlusses der Gesellschafterversammlung der herrschenden Gesellschaft (hier einer KG) erstreckt (insoweit in der Rechtsprechung ablehnend etwa OLG Zweibrücken FGPrax 2004, 246 für den im Verfahren nach § 246 AktG für nichtig erklärten Hauptversammlungsbeschluss einer AG).
  • OLG Düsseldorf, 17.10.1994 - 3 Wx 354/94

    Weitere Beschwerde bei Ablehnung eines Amtslöschungsverfahrens

    Auszug aus OLG Hamm, 14.04.2009 - 15 Wx 241/08
    Gemäß § 20 Abs. 1 FGG steht gegen die Ablehnung der Einleitung eines Amtslöschungsverfahrens die Beschwerde demjenigen zu, der durch die Verfügung in einem eigenen sachlichen Recht beeinträchtigt wird (vgl. KG FGPrax 2001, 31; OLG Düsseldorf Rpfleger 1995, 257).
  • BGH, 14.05.1956 - II ZR 229/54

    Stimmrecht des Kommanditisten

    Auszug aus OLG Hamm, 14.04.2009 - 15 Wx 241/08
    Die im Gesellschaftsvertrag vorgenommene Zulassung einer Mehrheitsentscheidung für den Abschluss eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages, an dem die W GmbH & Co. KG als herrschendes Unternehmen beteiligt ist, stellt auch keinen unzulässigen Eingriff in schlechthin unverzichtbare (vgl. dazu BGHZ 20, 363, 368) oder in "relativ unentziehbare", d.h. in nur mit Zustimmung des einzelnen Gesellschafters oder aus wichtigem Grund entziehbare Mitgliedschaftsrechte dar.
  • KG, 14.11.2000 - 1 W 6828/99

    Löschung einer GmbH im Handelsregister wegen Geschäftsunfähigkeit des

    Auszug aus OLG Hamm, 14.04.2009 - 15 Wx 241/08
    Gemäß § 20 Abs. 1 FGG steht gegen die Ablehnung der Einleitung eines Amtslöschungsverfahrens die Beschwerde demjenigen zu, der durch die Verfügung in einem eigenen sachlichen Recht beeinträchtigt wird (vgl. KG FGPrax 2001, 31; OLG Düsseldorf Rpfleger 1995, 257).
  • BGH, 10.11.1997 - II ZB 6/97

    Eintragung des stellvertretenden Geschäftsführers einer GmbH in das

    Auszug aus OLG Hamm, 14.04.2009 - 15 Wx 241/08
    Die Eintragung einer Tatsache, deren Eintragung nicht vom Gesetz bestimmt oder zugelassen wird, ist nach ständiger Rechtsprechung nur dann zulässig, wenn Sinn und Zweck des Handelsregisters die Eintragung erfordern und für ihre Eintragung ein erhebliches Interesse des Rechtsverkehrs besteht (BGH NJW 1992, 1452 und NJW 1998, 1071; BayObLGZ 2000, 213; Krafka/Willer, Registerrecht, 7. Auflage, Rn. 102).
  • BGH, 06.12.1979 - VII ZB 11/79

    Abschiebungshaft

  • BayObLG, 20.07.2000 - 3Z BR 72/00

    Eintragung von Vertretungsbefugnissen für eine Sparkasse im Handelsregister

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