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   OLG Hamm, 14.05.2002 - 9 UF 30/99   

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https://dejure.org/2002,15690
OLG Hamm, 14.05.2002 - 9 UF 30/99 (https://dejure.org/2002,15690)
OLG Hamm, Entscheidung vom 14.05.2002 - 9 UF 30/99 (https://dejure.org/2002,15690)
OLG Hamm, Entscheidung vom 14. Mai 2002 - 9 UF 30/99 (https://dejure.org/2002,15690)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2003, 616
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 19.12.1990 - XII ZR 31/90

    Nachweis der Vaterschaft

    Auszug aus OLG Hamm, 14.05.2002 - 9 UF 30/99
    Es kann dahinstehen, ob der Beweisantrag analog § 244 Abs. 1 StPO wegen der Unerreichbarkeit des Beweismittels zurückgewiesen werden kann (vgl. BGH NJW 1991, 2961, 2063), weil eine ladungsfähige Anschrift fehlt, denn der Beklagte hat die Ladungsfähigkeit des Zeugen unter der von ihm zunächst angegebenen Anschrift, die mit der im Schriftsatz vom 22.3.2002 mitgeteilten Anschrift nahezu identisch ist, auf ausdrückliche Anfrage des Gerichts gerade nicht bestätigt.
  • BGH, 09.04.1986 - IVb ZR 27/85

    Verweigerung der Blutentnahme zum Vaterschaftsnachweis; Beweisvereitelndes

    Auszug aus OLG Hamm, 14.05.2002 - 9 UF 30/99
    Die Verweigerung der sofortigen Blutentnahme bei gleichzeitig erklärter grundsätzlicher Bereitschaft zur Blutabgabe rechtfertigte keinen Zwischenstreit nach Maßgabe der §§ 372 a Abs. 2, 386, 387 ZPO und damit auch nicht die Annahme der Beweisvereitelung im Sinne der einschlägigen Rechtsprechung (vgl. BGH NJW 1986, 2371; 1993, 1391, Senatsurteil v. 26.4.1994 IPRspr. 1994 Nr. 113).
  • BGH, 10.02.1993 - XII ZR 241/91

    Beweiswürdigung bei Ablehnung von Mitwirkungshandlungen zur

    Auszug aus OLG Hamm, 14.05.2002 - 9 UF 30/99
    Die Verweigerung der sofortigen Blutentnahme bei gleichzeitig erklärter grundsätzlicher Bereitschaft zur Blutabgabe rechtfertigte keinen Zwischenstreit nach Maßgabe der §§ 372 a Abs. 2, 386, 387 ZPO und damit auch nicht die Annahme der Beweisvereitelung im Sinne der einschlägigen Rechtsprechung (vgl. BGH NJW 1986, 2371; 1993, 1391, Senatsurteil v. 26.4.1994 IPRspr. 1994 Nr. 113).
  • BGH, 31.03.1993 - VIII ZR 91/92

    Beibringungsfrist für ladungsfähige Anschrift

    Auszug aus OLG Hamm, 14.05.2002 - 9 UF 30/99
    Die Fristsetzung im Beschluß vom 17.10.2000 gemäß § 356 ZPO war das richtige Mittel, den Beklagten zur Nennung der Zeugenanschrift anzuhalten (vgl. BGH NJW 1993, 1926).
  • OLG Karlsruhe, 06.06.2011 - 2 WF 31/11

    § 356 ZPO ist in Verfahren auf Anfechtung der Vaterschaft anwendbar;

    Inwieweit die für Verfahren mit Beweislastregeln verfasste Vorschrift in Verfahren mit Amtsermittlung angewendet werden kann, ist umstritten (Wieczorek/Schütze/Ahrens, a.a.O. Rn. 4; Musielak, ZPO , 7. Aufl., § 356 Rn. 1; OLG Hamm, FamRZ 2003, 616 ; a.A. Zöller/Feskorn ZPO, 28. Aufl., § 30 FamFG Rn. 14).
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