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OLG Hamm, 14.05.2013 - III-2 RBs 49/13 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
Geldbuße, Vollstreckung, EU-Mitgliedsstaat, Reduzierung
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
Geldbuße, Vollstreckung, EU-Mitgliedsstaat, Reduzierung
- verkehrslexikon.de
Zur Vollstreckung von EU-Geldbußen
- IWW
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Vollstreckung ausländischer Geldsanktionen; Reduzierung einer in einem EU-Mitgliedstaat verhängten Geldbuße
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Vollstreckung ausländischer Geldsanktionen; Keine Reduzierung einer in einem EU-Mitgliedstaat verhängten Geldbuße
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- beck-blog (Auszüge)
Europaweite Bußgeldvollstreckung: 161 Euro in den Niederlanden sind nicht nur 95 euro in Deutschland
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Europaweite Bußgeldvollstreckung und die Reduzierung des Bußgeldes in Deutschland
Verfahrensgang
- AG Beckum - 15 AR 5/12
- OLG Hamm, 14.05.2013 - III-2 RBs 49/13
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2013, 253
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- OLG Koblenz, 20.01.2012 - 1 SsRs 4/12
Voraussetzungen für die Zulassung der Rechtsbeschwerde gegen eine …
Auszug aus OLG Hamm, 14.05.2013 - 2 RBs 49/13
Da die in den Niederlanden verhängte Geldsanktion bereits in Euro berechnet ist und weder der Anwendungsbereich des § 87 f Absatz 2 Satz 2 IRG eröffnet ist noch eine Verweisung auf die Vorschrift des § 54 Absatz 1 IRG im Gesetz vorgesehen ist, ist eine Rechtsgrundlage für eine Anpassung der Sanktion an inländische Bußgeldvorschriften nicht gegeben (vgl. auch OLG Düsseldorf, DAR 2012, 476; OLG Koblenz, DAR 2012, 219). - OLG Düsseldorf, 29.05.2012 - 3 AR 1/12
Der deutsche Bußgeldkatalog findet bei der Vollstreckung ausländischer …
Auszug aus OLG Hamm, 14.05.2013 - 2 RBs 49/13
Da die in den Niederlanden verhängte Geldsanktion bereits in Euro berechnet ist und weder der Anwendungsbereich des § 87 f Absatz 2 Satz 2 IRG eröffnet ist noch eine Verweisung auf die Vorschrift des § 54 Absatz 1 IRG im Gesetz vorgesehen ist, ist eine Rechtsgrundlage für eine Anpassung der Sanktion an inländische Bußgeldvorschriften nicht gegeben (vgl. auch OLG Düsseldorf, DAR 2012, 476; OLG Koblenz, DAR 2012, 219).