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   OLG Hamm, 14.05.2013 - III-2 RBs 49/13   

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https://dejure.org/2013,12639
OLG Hamm, 14.05.2013 - III-2 RBs 49/13 (https://dejure.org/2013,12639)
OLG Hamm, Entscheidung vom 14.05.2013 - III-2 RBs 49/13 (https://dejure.org/2013,12639)
OLG Hamm, Entscheidung vom 14. Mai 2013 - III-2 RBs 49/13 (https://dejure.org/2013,12639)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vollstreckung ausländischer Geldsanktionen; Reduzierung einer in einem EU-Mitgliedstaat verhängten Geldbuße

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vollstreckung ausländischer Geldsanktionen; Keine Reduzierung einer in einem EU-Mitgliedstaat verhängten Geldbuße

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • beck-blog (Auszüge)

    Europaweite Bußgeldvollstreckung: 161 Euro in den Niederlanden sind nicht nur 95 euro in Deutschland

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Europaweite Bußgeldvollstreckung und die Reduzierung des Bußgeldes in Deutschland

Verfahrensgang

  • AG Beckum - 15 AR 5/12
  • OLG Hamm, 14.05.2013 - III-2 RBs 49/13

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2013, 253
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Koblenz, 20.01.2012 - 1 SsRs 4/12

    Voraussetzungen für die Zulassung der Rechtsbeschwerde gegen eine

    Auszug aus OLG Hamm, 14.05.2013 - 2 RBs 49/13
    Da die in den Niederlanden verhängte Geldsanktion bereits in Euro berechnet ist und weder der Anwendungsbereich des § 87 f Absatz 2 Satz 2 IRG eröffnet ist noch eine Verweisung auf die Vorschrift des § 54 Absatz 1 IRG im Gesetz vorgesehen ist, ist eine Rechtsgrundlage für eine Anpassung der Sanktion an inländische Bußgeldvorschriften nicht gegeben (vgl. auch OLG Düsseldorf, DAR 2012, 476; OLG Koblenz, DAR 2012, 219).
  • OLG Düsseldorf, 29.05.2012 - 3 AR 1/12

    Der deutsche Bußgeldkatalog findet bei der Vollstreckung ausländischer

    Auszug aus OLG Hamm, 14.05.2013 - 2 RBs 49/13
    Da die in den Niederlanden verhängte Geldsanktion bereits in Euro berechnet ist und weder der Anwendungsbereich des § 87 f Absatz 2 Satz 2 IRG eröffnet ist noch eine Verweisung auf die Vorschrift des § 54 Absatz 1 IRG im Gesetz vorgesehen ist, ist eine Rechtsgrundlage für eine Anpassung der Sanktion an inländische Bußgeldvorschriften nicht gegeben (vgl. auch OLG Düsseldorf, DAR 2012, 476; OLG Koblenz, DAR 2012, 219).
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