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   OLG Hamm, 14.05.2013 - III-5 RVs 39/13   

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https://dejure.org/2013,12254
OLG Hamm, 14.05.2013 - III-5 RVs 39/13 (https://dejure.org/2013,12254)
OLG Hamm, Entscheidung vom 14.05.2013 - III-5 RVs 39/13 (https://dejure.org/2013,12254)
OLG Hamm, Entscheidung vom 14. Mai 2013 - III-5 RVs 39/13 (https://dejure.org/2013,12254)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    Anforderungen an eine ordnungsgemäße Unterschrift; Identitätstäuschung zwecks Selbstbegünstigung

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Anforderungen an eine ordnungsgemäße Unterschrift; Identitätstäuschung zwecks Selbstbegünstigung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an den Grundsatz der Mündlichkeit im Strafverfahren; Voraussetzungen für das Vorliegen eines Selbstbegünstigungsprivilegs bei § 164 StGB

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 164; StPO § 261; StPO § 275 Abs. 2
    Urteilsunterschrift; Inbegriff der Hauptverhandlung bei Verwertung eines Sachverständigengutachtens; Kein Selbstbegünstigungsprivileg bei § 164 StGB

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Doktortitel rettet (fast) amtsgerichtliches Urteil

  • beck-blog (Auszüge)

    Richterunterschrift echt?

  • beck-blog (Auszüge)

    Nach Drogenfahrt den Führerschein des Bruders vorlegen? Das reicht....für § 164 StGB!

Verfahrensgang

  • AG Gelsenkirchen - 16b Ds 191/12
  • OLG Hamm, 14.05.2013 - III-5 RVs 39/13

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2013, 276
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (15)

  • BGH, 10.07.1997 - IX ZR 24/97

    Unterzeichnung einer Berufungsschrift

    Auszug aus OLG Hamm, 14.05.2013 - 5 RVs 39/13
    Deshalb reicht es aus, dass ein die Identität des Unterschreibenden ausreichend kennzeichnender, individuell gestalteter Namenszug vorliegt, der die Absicht erkennen lässt, eine volle Unterschrift zu leisten, das Schriftstück also nicht nur mit einem abgekürzten Handzeichen zu versehen (vgl. BGH, NJW 1985, 1227; NJW 1997, 3380, 3381; OLG Köln, NStZ-RR 2011, 348, 349; BayObLG, NStZ-RR 2003, 305, 306; OLG Oldenburg, NStZ 1988, 145).

    Der Bundesgerichtshof hat ergänzend - im Zusammenhang mit einer Unterschrift unter einem bestimmenden anwaltlichen Schriftsatz - darauf hingewiesen, dass zumindest in Fällen, in denen kein Zweifel an der Urheberschaft bestünde, ein "großzügiger Maßstab" anzulegen sei (so BGH, NJW 1997, 3380, 3381, vgl. auch BFH, NJW 2000, 607).

  • BayObLG, 28.05.2003 - 1 ObOWi 177/03

    Anforderungen an die Unterschrift unter ein Urteil

    Auszug aus OLG Hamm, 14.05.2013 - 5 RVs 39/13
    Deshalb reicht es aus, dass ein die Identität des Unterschreibenden ausreichend kennzeichnender, individuell gestalteter Namenszug vorliegt, der die Absicht erkennen lässt, eine volle Unterschrift zu leisten, das Schriftstück also nicht nur mit einem abgekürzten Handzeichen zu versehen (vgl. BGH, NJW 1985, 1227; NJW 1997, 3380, 3381; OLG Köln, NStZ-RR 2011, 348, 349; BayObLG, NStZ-RR 2003, 305, 306; OLG Oldenburg, NStZ 1988, 145).
  • BFH, 23.06.1999 - X R 113/96

    Eigenhändige Unterschrift im Klageverfahren

    Auszug aus OLG Hamm, 14.05.2013 - 5 RVs 39/13
    Der Bundesgerichtshof hat ergänzend - im Zusammenhang mit einer Unterschrift unter einem bestimmenden anwaltlichen Schriftsatz - darauf hingewiesen, dass zumindest in Fällen, in denen kein Zweifel an der Urheberschaft bestünde, ein "großzügiger Maßstab" anzulegen sei (so BGH, NJW 1997, 3380, 3381, vgl. auch BFH, NJW 2000, 607).
  • BGH, 06.09.1988 - 1 StR 473/88

    Folgen eines "Nichtdaraufeingehen" auf das Verstreichen von sechs Jahren zwischen

    Auszug aus OLG Hamm, 14.05.2013 - 5 RVs 39/13
    Abschließend weist der Senat für das weitere Verfahren darauf hin, dass zwar ein langer Zeitabstand zwischen Tat und Verurteilung regelmäßig ebenso strafmildernd wirkt wie eine lange Dauer des Verfahrens selbst (vgl. BGH, NStZ-RR 1999, 108; NJW 1990, 56), und zwar unabhängig von den Gründen für die eingetretene Verzögerung (vgl. KG, StV 1990, 694), dass jedoch im vorliegenden Fall - bislang - weder eine besonders lange Verfahrensdauer noch ein besonders langer Zeitablauf seit der Tat zu verzeichnen sind.
  • BGH, 10.08.1989 - 4 StR 393/89

    Unzureichende Feststellung der Art und des Umfangs eines Missbrauchs

    Auszug aus OLG Hamm, 14.05.2013 - 5 RVs 39/13
    Der Grundsatz der Mündlichkeit besagt, dass nur der mündlich vorgetragene und erörterte Prozessstoff dem Urteil zugrunde gelegt werden darf (BGH, Beschluss vom 10. August 1989 - 4 StR 393/89 - Meyer-Goßner, StPO, 55. Aufl., § 261 Rdnr. 7).
  • BGH, 25.11.1998 - 2 StR 496/98

    Beweiswürdigung im Fall Aussage gegen Aussage; Strafmilderungsgründe; Langer

    Auszug aus OLG Hamm, 14.05.2013 - 5 RVs 39/13
    Abschließend weist der Senat für das weitere Verfahren darauf hin, dass zwar ein langer Zeitabstand zwischen Tat und Verurteilung regelmäßig ebenso strafmildernd wirkt wie eine lange Dauer des Verfahrens selbst (vgl. BGH, NStZ-RR 1999, 108; NJW 1990, 56), und zwar unabhängig von den Gründen für die eingetretene Verzögerung (vgl. KG, StV 1990, 694), dass jedoch im vorliegenden Fall - bislang - weder eine besonders lange Verfahrensdauer noch ein besonders langer Zeitablauf seit der Tat zu verzeichnen sind.
  • BGH, 05.08.2009 - 1 StR 363/09

    Kompensation rechtsstaatswidriger Verfahrensverzögerungen allein durch die

    Auszug aus OLG Hamm, 14.05.2013 - 5 RVs 39/13
    Einer weitergehenden Kompensation als derjenigen, dass eine etwaige Verfahrensverzögerung festgestellt wird, bedarf es nicht, wenn der Angeklagte während des Verfahrens nicht inhaftiert und auch sonst eine besondere Belastung nicht erkennbar ist (vgl. BGH, Beschluss vom 5. August 2009 - 1 StR 363/09 - Senatsbeschluss vom 18. Dezember 2012 - 5 RVs 100/12 -).
  • OLG Düsseldorf, 09.02.1996 - 5 Ss 460/95

    Falsche Verdächtigung

    Auszug aus OLG Hamm, 14.05.2013 - 5 RVs 39/13
    Denn die erforderliche Absicht ist nicht nur dann gegeben, wenn der Täter die Herbeiführung eines behördlichen Verfahrens gegen einen anderen bezweckt (dolus directus 1. Grades), sondern auch, wenn der Täter sicher weiß (dolus directus 2. Grades), dass ein solches behördliches Tätigwerden die notwendige Folge seiner unrichtigen Behauptung ist (vgl. BGHSt 18, 204, 206; OLG Koblenz, NZV 2011, 93; OLG Düsseldorf, NZV 1996, 244; Fischer, StGB, 60. Aufl., § 164 Rdnr. 13).
  • OLG Düsseldorf, 16.07.2007 - 5 Ss 105/07

    Anforderungen an die gerichtliche Erforschung einer Straftat und die Ermittlung

    Auszug aus OLG Hamm, 14.05.2013 - 5 RVs 39/13
    Zwar kann der erforderliche Zusammenhang zwischen Rechtsfehler und Urteil fehlen, wenn sich zweifelsfrei ergibt, dass der Tatrichter ohne den Fehler zu demselben Ergebnis gelangt wäre; so kann es z.B. dann liegen, wenn sich der Rechtsfehler auf ein nur zusätzlich bestätigendes Indiz bezieht (vgl. OLG Düsseldorf, NStZ 2008, 358).
  • OLG Koblenz, 06.12.2010 - 2 Ss 108/10

    Anforderungen an die Verurteilung wegen falscher Verdächtigung

    Auszug aus OLG Hamm, 14.05.2013 - 5 RVs 39/13
    Denn die erforderliche Absicht ist nicht nur dann gegeben, wenn der Täter die Herbeiführung eines behördlichen Verfahrens gegen einen anderen bezweckt (dolus directus 1. Grades), sondern auch, wenn der Täter sicher weiß (dolus directus 2. Grades), dass ein solches behördliches Tätigwerden die notwendige Folge seiner unrichtigen Behauptung ist (vgl. BGHSt 18, 204, 206; OLG Koblenz, NZV 2011, 93; OLG Düsseldorf, NZV 1996, 244; Fischer, StGB, 60. Aufl., § 164 Rdnr. 13).
  • OLG Köln, 19.07.2011 - 1 RVs 166/11

    Erforderlichkeit eines die Identität des Unterschreibenden ausreichend

  • OLG Nürnberg, 08.08.2012 - 11 W 1282/12

    Personenstandsverfahren: Eintragungsfähigkeit eines akademischen Grades eines

  • OLG Oldenburg, 20.10.1987 - Ss 530/87

    Richter; Urteilsunterzeichnung; Anforderungen an Schriftbild

  • BGH, 19.12.1962 - 2 StR 571/62

    Vorliegen einer falschen Anschuldigung des wirklichen Namensträgers bei Angabe

  • BGH, 11.10.1984 - X ZB 11/84

    "Servomotor"; Unterzeichnung eines bestimmenden Schriftsatzes

  • OLG Stuttgart, 23.07.2015 - 2 Ss 94/15

    Falsche Verdächtigung: Irreführung der Bußgeldbehörde über die Täterschaft

    Das gegen den Angeklagten Kr durchgeführte Bußgeldverfahren ist ein behördliches Verfahren im Sinne des § 164 Abs. 2 StGB (BGH MDR 1978, 623; OLG Hamm, Beschluss vom 14. Mai 2013 - III - 5 RVS 39/13, Rn. 24 bei juris), und zwar gemäß § 11 Abs. 1 Nr. 7 StGB einschließlich des gerichtlichen Verfahrens beim Amtsgericht Nürtingen.
  • OLG Hamm, 04.06.2013 - 5 RVs 41/13

    Umfang der Feststellungen bei einer Verurteilung wegen eines gefährlichen

    Zwar kann der erforderliche Zusammenhang zwischen Rechtsfehler und Urteil fehlen, wenn sich zweifelsfrei ergibt, dass der Tatrichter ohne den Fehler zu demselben Ergebnis gekommen wäre (vgl. Senatsbeschluss vom 14. Mai 2013, III-5 RVs 39/13).
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