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   OLG Hamm, 14.05.2014 - I-32 SA 32/14   

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OLG Hamm, 14.05.2014 - I-32 SA 32/14 (https://dejure.org/2014,11802)
OLG Hamm, Entscheidung vom 14.05.2014 - I-32 SA 32/14 (https://dejure.org/2014,11802)
OLG Hamm, Entscheidung vom 14. Mai 2014 - I-32 SA 32/14 (https://dejure.org/2014,11802)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de

    Zuständigkeitsbestimmung, Verbindung, Bindungswirkung

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Zuständigkeitsbestimmung, Verbindung, Bindungswirkung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Auswirkung der Verbindung mehrerer Prozesse auf die sachliche Zuständigkeit des Amtsgerichts; Anforderungen an die Begründung des Verweisungsbeschlusses unter dem Gesichtspunkt der Willkürentscheidung

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 36, 147, 281
    Bindungswirkung einer Verweisung

  • rechtsportal.de
  • rechtsportal.de

    ZPO § 36, 147, 281
    Bindungswirkung einer Verweisung; Anforderungen an die Begründung des Verweisungsbeschlusses; Fortbestand der sachlichen Zuständigkeit des Amtsgerichts trotz Prozessverbindung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wann ist ein Verweisungsbeschluss willkürlich?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses kann bei unzureichender Begründung ausgeschlossen sein

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses kann bei unzureichender Begründung ausgeschlossen sein

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Wann ist ein Verweisungsbeschluss willkürlich und bindet nicht? (IBR 2014, 1293)

Papierfundstellen

  • MDR 2014, 1106
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Hamm, 13.09.2013 - 32 Sa 65/13

    Sachliche Zuständigkeit; Verbindung

    Auszug aus OLG Hamm, 14.05.2014 - 32 Sa 32/14
    Nach ganz herrschender Auffassung, der sich der Senat anschließt, bleibt die Verbindung mehrerer Prozesse nach § 147 ZPO wegen des in § 261 Abs. 3 Nr. 2 ZPO verankerten Grundsatzes der perpetuatio fori ohne Einfluss auf die sachliche Zuständigkeit, so dass das Amtsgericht zuständig bleibt, obwohl bei anfänglicher Klagehäufung die Zuständigkeit des Landgerichtes durch Addition der Streitwerte nach § 5 ZPO gegeben wäre (Senat, MDR 2013, 1307; MünchKommZPO/Wagner, 4. Aufl., § 147, Rn. 13; Musielak/Stadler, ZPO, 11. Aufl., § 147, Rn. 6; Zöller/Greger, ZPO. 30. Aufl., § 147 ZPO Rn 8 jeweils m. w. N.; anders lediglich AG Neukölln MDR 2005, 772).

    Soweit der Senat zuletzt entschieden hat, dass die Verweisung durch ein Amtsgericht in Verkennung des Fortbestandes seiner sachlichen Zuständigkeit nach Prozessverbindung lediglich als einfacher Rechtsfehler einzustufen ist, der die Annahme von Willkür nicht rechtfertigt (vgl. Senat MDR 2013, 1307), fehlt es an einer Vergleichbarkeit mit dem vorliegenden Fall, da sich dem Akteninhalt - anders als im Streitfall - kein Hinweis auf die herrschende gegenteilige Rechtsauffassung entnehmen ließ.

  • AG Berlin-Neukölln, 21.02.2005 - 19 C 244/03

    Sachliche Unzuständigkeit des Amtsgerichts durch Verbindung von Verfahren;

    Auszug aus OLG Hamm, 14.05.2014 - 32 Sa 32/14
    Nach ganz herrschender Auffassung, der sich der Senat anschließt, bleibt die Verbindung mehrerer Prozesse nach § 147 ZPO wegen des in § 261 Abs. 3 Nr. 2 ZPO verankerten Grundsatzes der perpetuatio fori ohne Einfluss auf die sachliche Zuständigkeit, so dass das Amtsgericht zuständig bleibt, obwohl bei anfänglicher Klagehäufung die Zuständigkeit des Landgerichtes durch Addition der Streitwerte nach § 5 ZPO gegeben wäre (Senat, MDR 2013, 1307; MünchKommZPO/Wagner, 4. Aufl., § 147, Rn. 13; Musielak/Stadler, ZPO, 11. Aufl., § 147, Rn. 6; Zöller/Greger, ZPO. 30. Aufl., § 147 ZPO Rn 8 jeweils m. w. N.; anders lediglich AG Neukölln MDR 2005, 772).
  • BGH, 27.05.2008 - X ARZ 45/08

    Bindungswirkung einer von beiden Parteien beantragten Verweisung

    Auszug aus OLG Hamm, 14.05.2014 - 32 Sa 32/14
    Da der Verweisungsentscheidung zudem kein übereinstimmender Antrag der Parteien zu Grunde liegt, ist die unzureichende Begründung der Verweisung auch nicht ausnahmsweise unschädlich (vgl. hierzu BGH NJW-RR 2008, 1309, 1310).
  • OLG Schleswig, 25.11.2009 - 2 W 164/09

    Erfüllungsort bei einer Werklohnklage; Bindungswirkung einer Verweisung

    Auszug aus OLG Hamm, 14.05.2014 - 32 Sa 32/14
    Weicht es aber von der ganz einhelligen Meinung in Rechtsprechung und Schrifttum ab, dann muss es sich mit dieser wenigstens auseinandersetzen (KGR 2000, 68, 69; OLG Schleswig NJW-RR 2010, 1111, 1112; Zöller/Greger, a. a. O.; Musielak//Foerste, a. a. O., § 281, Rn. 17; PG/Geisler, ZPO, 6. Aufl. § 281 Rn 51).
  • BGH, 10.06.2003 - X ARZ 92/03

    Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses; Geltendmachung von

    Auszug aus OLG Hamm, 14.05.2014 - 32 Sa 32/14
    Allein dies vermag den Vorwurf der Willkür noch nicht zu begründen, weil dem deutschen Recht eine Präjudizienwirkung grundsätzlich fremd ist (vgl. BGH NJW 2003, 3201, 3202).
  • BGH, 10.09.2002 - X ARZ 217/02

    Bindungswirkung einer ungesetzlichen Verweisung nach Übergang in das streitige

    Auszug aus OLG Hamm, 14.05.2014 - 32 Sa 32/14
    Unbeachtlich ist ein solcher Beschluss jedoch dann, wenn er auf einer Verletzung rechtlichen Gehörs beruht oder wenn er schwere offensichtliche Rechtsmängel aufweist oder gar jeder Rechtsgrundlage entbehrt und aus diesen Gründen objektiv willkürlich ist (BGH NJW 2002, S. 3634 ff.; NJW 1993, S. 1273; Zöller/Greger, a. a. O., § 281 ZPO Rn 17; Fischer, MDR 2005, S. 1091 ff.; Endell, DRiZ 2003, S. 133 ff.; Tombrink, NJW 2003, S. 2364 ff. - jeweils m. w. Nachw.).
  • OLG Hamm, 21.08.2015 - 32 Sa 43/15

    Bindungswirkung einer Verweisung wegen angenommener Erhöhung des Streitwerts

    Damit bleibt wegen des in § 261 Abs. 3 Nr. 2 ZPO verankerten Grundsatzes der perpetuatio fori sachlich das Amtsgericht zuständig, auch wenn bei anfänglicher Klagehäufung durch Addition der Streitwerte nach § 5 ZPO die Zuständigkeit des Landgerichts gegeben wäre (Senat, Beschluss vom 14.05.2014 - 32 SA 32/14, juris Rn. 12; Senat, Beschluss vom 13.09.2013 - 32 SA 65/13, juris Rn. 6; OLG Braunschweig, Beschluss vom 24.08.2009 - 1 W 46/09, BeckRS 2012, 07747; Wagner in: Münchener Kommentar zur ZPO, 4. Auflage 2013, § 147 ZPO Rn. 13; Stadler in: Musielak/Voit, ZPO, 12. Auflage 2015, § 147 ZPO Rn. 6; Greger in: Zöller, a.a.O., § 147 ZPO Rn. 8 jeweils m.w.N.; a.A. Toussaint in: BeckOK ZPO, 17. Edition, Stand: 01.06.2015, § 506 ZPO, Rn. 8.1; AG Neukölln, Beschluss vom 21.02.2005 - 19 C 244/03, juris Rn. 3).

    Der Senat hat einer Verweisung von einem Amtsan ein Landgericht nach einer Verbindung von zwei Verfahren die Bindungswirkung versagt, die erfolgt war, obwohl die Prozessbevollmächtigte des Klägers ausdrücklich auf den Fortbestand der sachlichen Zuständigkeit des Amtsgerichts trotz Prozessverbindung hingewiesen und entsprechende Fachliteratur zitiert hatte, und bei derer sich das Amtsgericht in keiner Weise mit der ganz überwiegend vertretenen Auffassung auseinandergesetzt hat (Senat, Beschluss vom 14.05.2014 - 32 SA 32/14, juris Rn. 18).

  • OLG Düsseldorf, 21.02.2018 - U (Kart) 20/17

    Bindung der Verweisung einer Nichtkartellsache an das Kartellgericht

    Willkür liegt aber dann vor, wenn der Verweisungsbeschluss bei verständiger Würdigung der das Grundgesetz beherrschenden Gedanken nicht mehr verständlich erscheint und offensichtlich unhaltbar ist (vgl. zum Ganzen BGH, Beschluss v. 9. Juni 2015 - X ARZ 115/15 , NJW-RR 2015, 1016 = MDR 2015, 908 Rz. 9; Beschluss v. 19. Februar 2013 - X ARZ 507/12 , NJW-RR 2013, 764 Rz. 7; Beschluss v. 27. Mai 2008 - X ARZ 45/08 , NJW-RR 2008, 1309 Rz. 6; Beschluss v. 20. August 2007 - X ARZ 247/07 , NJW-RR 2008, 370 = WuW/E DE-R 2093 Rz. 6; Beschluss v. 13. Dezember 2005 - X ARZ 223/05 , NJW 2006, 847 Rz. 12; Beschluss v. 10. September 2002 - X ARZ 217/02 , NJW 2002, 3634 [3635] [unter II.2.c)]; Beschluss v. 10. Dezember 1987 - I ARZ 809/87 , BGHZ 102, 338 = NJW 1988, 1794 [1795] [unter II.2.c)], Rz. 12 bei juris; OLG Hamm, Beschluss v. 14. Mai 2014 - I-32 Sa 32/14 , MDR 2014, 1106 Rz. 15 bei juris; OLG Frankfurt am Main, Beschluss v. 16. Dezember 2010 - 11 AR 3/10 , WuW/E DE-R 3229 Rz. 17 bei juris; Senat, Beschluss v. 13. Dezember 2010 - VI-W (Kart) 8/10 , Rz. 21 bei juris, alle m.w.N.).
  • BayObLG, 18.11.2021 - 102 AR 151/21

    Zuständigkeitsbestimmung in Abgasfällen

    Weicht das verweisende Gericht bei der Prüfung der eigenen Zuständigkeit von der höchstrichterlichen bzw. der weit überwiegenden obergerichtlichen Rechtsprechung ab, auf die es von einer Partei hingewiesen wurde, und folgt ohne jede sachliche Auseinandersetzung einer Mindermeinung, so kann dies den Schluss auf eine rein ergebnisorientierte und damit schlechterdings nicht mehr nachvollziehbare und damit willkürliche Verweisung rechtfertigen (vgl. OLG Stuttgart, Beschluss vom 2. Juni 2016, 3 AR 5/16, juris Rn. 14; OLG Hamm, Beschluss vom 15. Mai 2014, 32 SA 32/14, juris Rn. 18).
  • OLG München, 31.10.2016 - 34 AR 132/16

    Fehlende Willkür eines Verweisungsbeschlusses

    b) Von der vom Amtsgericht Frankfurt am Main im Vorlagebeschluss zitierten Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm (MDR 2014, 1106) weicht der Senat nicht ab.

    Gleichzeitig verlangt aber auch das Oberlandesgericht Hamm einen konkreten Umstand, der das Gericht zur Auseinandersetzung veranlasst (MDR 2014, 1106/1107), etwa den Hinweis einer Partei und das fehlende Einvernehmen über die Verweisung des Rechtsstreits.

  • OLG Stuttgart, 02.06.2016 - 3 AR 5/16

    Bindungswirkung der Verweisung eines Rechtsstreits an die Kammer für

    Ein Verweisungsbeschluss ist jedoch ausnahmsweise nicht bindend in Fällen, in denen der Verweisungsbeschluss unter Übergehung einer eindeutigen Zuständigkeitsvorschrift ergeht und nicht näher begründet ist oder jedenfalls nicht erkennbar ist, dass sich der verweisende Spruchkörper mit einer einhelligen gegenteiligen Rechtsansicht überhaupt auseinandergesetzt hat (vgl. OLG Frankfurt vom 08.01.2003, 11 AR 232/12, NJW-RR 2013, 824; OLG München vom 05.03.2015, 34 AR 35/15, MDR 2015, 1034; OLG Hamm vom 14.05.2014,1-32 SA 32/14, MDR 2014, 1106, jeweils in juris).

    Weicht das Gericht von einer ganz einhelligen Meinung in Rechtsprechung und Schrifttum ab, muss es sich mit dieser (und nicht nur mit der Mindermeinung) wenigstens auseinandersetzen (vgl. OLG Hamm vom 14.05.2014, I-32 SA 32/14, in juris, Rn. 18 m.w.N.).

  • OLG Hamm, 18.03.2019 - 32 SA 11/19

    Gerichtsstandbestimmung; allg. Gerichtsstand einer GmbH; unverbindliche

    Die Bindungswirkung kann deshalb schon fehlen, wenn der Beschluss wegen fehlender Begründung nicht erkennen lässt, dass sich das Gericht mit einer fast einhellig gegenteiligen Rechtsansicht auseinander gesetzt hat (Senat, Beschluss v. 14.05.2014, I-32 SA 32/14, MDR 2014, 1106).
  • OLG Frankfurt, 21.02.2018 - 11 SV 2/18

    Dinglicher Gerichtsstand für eine schuldrechtliche begründete Klage wegen

    Insoweit ist die hiesige Fallgestaltung auch anders gelagert als diejenige, die der vom Landgericht Essen zitierten Entscheidung des OLG Hamm (MDR 2014, 1106) zugrunde gelegen hat, denn dort war der vom Gericht übergangene rechtliche Gesichtspunkt von einer der Parteien ausdrücklich angesprochen worden.
  • OLG München, 29.11.2018 - 2 AR 12/18

    Bindungswirkung der Verweisung - Zuständigkeit für Rückgewährsklagen aus

    Zur Annahme, dass der Verweisungsbeschluss jeder rechtlichen Grundlage entbehre, bedarf es deshalb zusätzlicher Umstände (vgl. OLG Hamm, MDR 2014, 1106, Rz. 17).
  • OLG Frankfurt, 03.02.2022 - 11 SV 55/21

    Verweisungsbeschluss bei Klage auf Arzthonorar wegen stationärer Heilbehandlung

    Insbesondere hat keiner der Parteien auf den Hinweis vom 28.9.2011 geltend gemacht, dass der gemeinsamer Erfüllungsort für stationäre Heilbehandlungen der Klinikort ist und daher beim Amtsgericht Gießen der besondere Gerichtsstand gemäß § 29 ZPO bestehe (vgl. zur Willkür eines Verweisungsbeschlusses wegen fehlender Auseinandersetzung des Gerichts mit der eigenen Zuständigkeit trotz ausdrücklichen Hinweises der Parteien: Senat, Beschluss vom 20.6.2018 - 11 SV 27/18 ; OLG Hamm, Beschluss vom 14.5.2014 - I-32 SA 32/14).
  • OLG Hamm, 24.07.2017 - 32 SA 42/17

    Gerichtsstandbestimmung; Verweisung; Amtsgericht; Landgericht; Verbindung zweier

    Ein Entfallen der Bindungswirkung hat der Senat in einem Fall angenommen, in dem eine Partei unter Benennung von Fundstellen auf die entgegenstehende herrschende Meinung hingewiesen hatte und das Gericht ohne Auseinandersetzung mit dieser Rechtsauffassung an ein anderes Gericht verwiesen hat (Senat, Beschl. v. 14.05.2014 - 32 Sa 32/14 - zitiert nach juris, dort Tz. 18).
  • BayObLG, 15.05.2019 - 1 AR 32/19

    Bindende Verweisung trotz übersehener Zuständigkeit

  • BayObLG, 30.04.2019 - 1 AR 16/19

    Verweisungsbeschluss nicht willkürlich

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