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   OLG Hamm, 14.07.1981 - 5 Ws 110/81   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1981,3601
OLG Hamm, 14.07.1981 - 5 Ws 110/81 (https://dejure.org/1981,3601)
OLG Hamm, Entscheidung vom 14.07.1981 - 5 Ws 110/81 (https://dejure.org/1981,3601)
OLG Hamm, Entscheidung vom 14. Juli 1981 - 5 Ws 110/81 (https://dejure.org/1981,3601)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Trennung der Frage der Zulassung der Anklage zur Hauptverhandlung von der Frage der Bestimmung des Gerichts der Hauptverhandlung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 1982, 691
  • StV 1981, 607
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 20.07.1964 - AnwSt (B) 4/64

    Vertretungsverbot (§ 150 BRAO)

    Auszug aus OLG Hamm, 14.07.1981 - 5 Ws 110/81
    Der Angeklagte weist zwar in diesem Zusammenhang zu Recht darauf hin, daß er durch den Eröffnungsbeschluß des Landgerichts erstmalig beschwert worden sei; dieser Umstand eröffnet jedoch keinen weiteren Rechtsbeschwerdezug, selbst wenn die Entscheidung des Beschwerdegerichts fehlerhaft ist (Löwe-Rosenberg, a.a.O., § 310 Rdn. 9 und 23; OLG Bremen, Rpfleger 1963, 15, vgl. in diesem Zusammenhang auch BGH in NJW 1964, 2119 ...).
  • OLG Celle, 16.12.2010 - 2 Ws 420/10

    Die Entscheidung zur Abtrennung eines Verfahrensteils vor einem Gericht niederer

    Dies folgt aus dem Regelungsgehalt des § 210 Abs. 1 und Abs. 2 StPO, wonach bei einer von dem Antrag der Staatsanwaltschaft abweichenden sogenannten Teileröffnung vor einem Gericht niederer Ordnung nur dieser das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde zusteht, die Entscheidung für den Angeklagten jedoch nicht anfechtbar ist (vgl. OLG Hamm, MDR 1982, 691; Meyer-Goßner, StPO, 53. Aufl., § 210 Rdnr. 1).
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