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OLG Hamm, 14.07.2010 - I-15 W 469/10 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Bestehen eines Gesamtschadens der Gläubiger bei Minderung der Konkursmasse durch pflichtwidriges Verhalten eines Konkursverwalters; Vorrang der insolvenzrechtlichen Nachtragsverteilung
Verfahrensgang
- AG Essen, 14.07.2010 - HRB 1485
- OLG Hamm, 14.07.2010 - I-15 W 469/10
- OLG Hamm, 05.05.2011 - 15 W 469/10
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 22.04.2004 - IX ZR 128/03
Geltendmachung eines Quotenverringerungsschadens; Verjährung des Anspruchs
Auszug aus OLG Hamm, 14.07.2010 - 15 W 469/10
Als Bestandteil des Gemeinschaftsschadens verwirklicht sich mithin ein Einzelschaden der Konkursgläubiger (BGHZ 159, 25 = NJW-RR 2004, 1425).aa) Erleiden durch die Pflichtwidrigkeit des Konkursverwalters - wie im Streitfall infolge der versäumten Beitreibung einer die ordnungsgemäße Kapitalaufbringung sichernden Forderung - die Konkursgläubiger und der Gemeinschuldner einen Vermögensnachteil, verbleibt die von dem haftenden Konkursverwalter geschuldete Schadensersatzleistung nicht im Vermögen des Gemeinschuldners, sondern ist zur gleichmäßigen Befriedigung der Konkursgläubiger zu verwenden (vgl. BGHZ 159, 25).
- BGH, 14.05.2009 - IX ZR 93/08
Berechtigung eines Gemeinschuldners zur Verfolgung eines Gemeinschaftsschadens …
Auszug aus OLG Hamm, 14.07.2010 - 15 W 469/10
Der BGH hat die Revision mit Beschluss vom 17.09.2009 entsprechend einem zuvor in dem Beschluss vom 14.05.2009 erteilten Hinweis zurückgewiesen (die Entscheidung vom 14.05.2009 ist u.a. in der NJW-RR 2010, 404 veröffentlicht).