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   OLG Hamm, 14.08.1985 - 10 W 59/85   

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https://dejure.org/1985,7734
OLG Hamm, 14.08.1985 - 10 W 59/85 (https://dejure.org/1985,7734)
OLG Hamm, Entscheidung vom 14.08.1985 - 10 W 59/85 (https://dejure.org/1985,7734)
OLG Hamm, Entscheidung vom 14. August 1985 - 10 W 59/85 (https://dejure.org/1985,7734)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch gegenüber einer beschenkten Miterbin auf Pflichtteilsergänzung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1986, 166
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 03.10.1984 - IVa ZR 56/83

    Auskunftsanspruch des Beschenkten bei Verjährung des

    Auszug aus OLG Hamm, 14.08.1985 - 10 W 59/85
    Zwar ist mit BGH NJW 1985, 384 f. [BGH 03.10.1984 - IVa ZR 56/83] daran festzuhalten, daß, auch wenn die Verjährungseinrede des Beschenkten gegen den Anspruch aus § 2329 BGB durchgreift, gleichwohl noch entsprechend § 2314 BGB Auskunftsansprüche gegeben sein können, da diese erst regelmäßig in 30 Jahren verjähren.

    Damit bedarf auch die weitere Frage keiner Entscheidung, ob und inwieweit die Antragstellerin die Antragsgegnerin überhaupt nicht nur auf Auskunft, sondern auch auf Wertermittlung gem. § 2314 Abs. 1 S. 2 BGB in Anspruch hätte nehmen können (vgl. hierzu BGH NJW 1985, 384, 385 [BGH 03.10.1984 - IVa ZR 56/83] ).

  • OLG Zweibrücken, 25.06.1976 - 1 U 146/75
    Auszug aus OLG Hamm, 14.08.1985 - 10 W 59/85
    Soweit die Auffassung vertreten wird, daß sich die Verjährung des Herausgabeanspruches nach § 2329 BGB entgegen dem Wortlaut des Gesetzes dann nach § 2332 Abs. 1 BGB richtet, wenn der Beschenkte zugleich Miterbe sei (so OLG Zweibrücken, NJW 1977, 1825 f.), ist der Senat dieser Ansicht in ständiger Rechtsprechung nicht gefolgt.
  • BGH, 10.11.1982 - IVa ZR 29/81

    Pflichtteilsergänzung durch den (pflichtteilsberechtigten) beschenkten Erben

    Auszug aus OLG Hamm, 14.08.1985 - 10 W 59/85
    Unschädlich ist in diesem Zusammenhang, daß die Antragstellerin übersehen hat, daß sie nach Maßgabe des § 2329 BGB gegen die Antragstellerin im Wege der Klage auf Duldung der Zwangsvollstreckung in den geschenkten Gegenstand in Höhe des noch zu beziffernden Fehlbetrages vorgehen müßte (vgl. BGHZ 85, 274, 282; Palandt-Edenhofer, 44. Aufl., Anm. 4).
  • OLG Naumburg, 26.09.2019 - 1 U 130/18

    Geltendmachung eines Pflichtteilergänzungsanspruchs gegen beschenkten Miterben

    Dieser auch von der Rechtsprechung befolgten (vgl. OLG Hamm, NJW-RR 1986, 166), in der nachfolgenden Literatur weitgehend akzeptierten (vgl. etwa Lange, in Münchener Kommentar zum BGB, 7. Aufl., § 2332, RN 10; Weidlich, in Palandt, BGB, 78. Aufl. § 2332, RN 1; Mayer, in Bamberger/Roth, BGB, 3. Aufl., § 2332, RN 16 und Pentz, MDR 1998, 134) und im Grundsatz wohl auch von den Klägern geteilten Auffassung schließt der Senat sich an.
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