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   OLG Hamm, 14.08.2013 - 11 U 27/12   

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https://dejure.org/2013,28525
OLG Hamm, 14.08.2013 - 11 U 27/12 (https://dejure.org/2013,28525)
OLG Hamm, Entscheidung vom 14.08.2013 - 11 U 27/12 (https://dejure.org/2013,28525)
OLG Hamm, Entscheidung vom 14. August 2013 - 11 U 27/12 (https://dejure.org/2013,28525)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZVG § 114; ZVG § 115 Abs. 1; ZVG § 10 Abs. 1 Nr. 3
    Geltendmachung von Kommunalabgaben nach Abschluss des Zwangsversteigerungsverfahrens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 30.03.2012 - V ZB 185/11

    Wassergebühren als öffentliche Grundstückslasten?

    Auszug aus OLG Hamm, 14.08.2013 - 11 U 27/12
    Ergänzend ist darauf hinzuweisen, dass auch der Bundesgerichtshof in einer neueren Entscheidung (WuM 2010, S. 594) keinen Anlass gesehen hat, die Verfassungsmäßigkeit der Regelung des § 6 Abs. 5 KAG NW in Frage zu stellen; gleiches gilt für eine weitgehend vergleichbare Regelung im Recht Baden-Württembergs (WM 2012, S. 997).
  • BGH, 11.05.2010 - IX ZR 127/09

    Zwangsversteigerungsverfahren für Wohnungseigentum: Rangordnung für

    Auszug aus OLG Hamm, 14.08.2013 - 11 U 27/12
    Ergänzend ist darauf hinzuweisen, dass auch der Bundesgerichtshof in einer neueren Entscheidung (WuM 2010, S. 594) keinen Anlass gesehen hat, die Verfassungsmäßigkeit der Regelung des § 6 Abs. 5 KAG NW in Frage zu stellen; gleiches gilt für eine weitgehend vergleichbare Regelung im Recht Baden-Württembergs (WM 2012, S. 997).
  • OLG Stuttgart, 13.07.2006 - 13 U 149/05

    Urteilsergänzung: Nachholung übergangener Kostenentscheidung nach Parteiwechsel

    Auszug aus OLG Hamm, 14.08.2013 - 11 U 27/12
    Die ausdrücklich auch im Namen des - durch die Kostenentscheidung des Landgerichts beschwerten und daher grundsätzlich zur Einlegung der Berufung berechtigten (vgl. OLG Stuttgart, Urteil vom 13.07.2006 zum Aktenzeichen 13 U 149/05, veröffentlicht bei juris) - Klägers zu 1) eingelegte Berufung ist unzulässig und war daher gemäß § 522 Abs. 1 ZPO zu verwerfen.
  • OLG Stuttgart, 11.02.2015 - 9 U 153/14

    Grundschuld gesicherter Festzinskredit: Berechnung der

    Der Umstand, dass die Erlöse aufgrund eines gerichtlichen Teilungsplans (§ 157 ZVG) an die Beklagte ausgezahlt wurden, steht Bereicherungsansprüchen nicht entgegen, weil der Teilungsplan nicht der materiellen Rechtskraft zwischen den Beteiligten fähig ist (OLG Hamm, Urteil vom 14.08.2013 - 11 U 27/12, juris Rn. 14; vgl. auch § 156 Abs. 2 Satz 4, § 115 Abs. 1 Satz 2 ZVG, § 878 Abs. 2 ZPO).
  • OLG Naumburg, 03.09.2015 - 1 U 10/15

    Zwangsversteigerungsverfahren: Übergang von einer unzulässigen Widerspruchsklage

    Wie § 878 Abs. 2 ZPO zeigt, verbleibt ihm vielmehr die Bereicherungsklage zur Durchsetzung des besseren Rechts (vgl. dazu auch: OLG Hamm, Urteil vom 14. August 2013, Az. 11 U 27/12, zit. nach juris; Zöller/Stöber, 30. Aufl., § 878 ZPO, Rn. 16; Stöber, § 115 ZVG, Anm. 5.19).

    Namentlich kann ein den materiellen Zuweisungsgehalt nicht richtig wiedergebender Teilungsplan keinen Rechtsgrund bilden (OLG Hamm, Urteil vom 14. August 2013, Az. 11 U 27/12, juris-Rn. 14).

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