Rechtsprechung
OLG Hamm, 14.08.2020 - 45 U 22/19 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
Abgasskandal, Dieselaffäre, Gesamtschuldnerschaft des Herstellers des Motors und des Herstellers des Fahrzeugs
- rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
Abgasskandal; Dieselaffäre; Gesamtschuldnerschaft des Herstellers des Motors und des Herstellers des Fahrzeugs
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- nrw.de (Pressemitteilung)
Abgasskandal: Auch Audi muss Schadensersatz an Kunden zahlen
- beckmannundnorda.de (Kurzinformation)
Audi AG und Volkswagen AG müssen Käufer eines gebrauchten vom Dieselskandal betroffenen Audi A1 Schadensersatz zahlen
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Abgasskandal: Auch Audi muss Schadensersatz an Kunden zahlen
- tp-presseagentur.de (Kurzinformation)
Abgasskandal: Auch Audi muss Schadensersatz an Kunden zahlen
Verfahrensgang
- LG Bielefeld, 22.07.2019 - 19 O 314/18
- OLG Hamm, 14.08.2020 - 45 U 22/19
Wird zitiert von ... (22)
- OLG Oldenburg, 16.10.2020 - 11 U 2/20
Begriff der unzulässigen Abschalteinrichtung i.S. von Art. 5 Abs. 2 S. 2 VO (EG) …
Das gem. § 256 Abs. 1 ZPO erforderliche Feststellungsinteresse folgt aus den vollstreckungsrechtlichen Anforderungen der §§ 756, 726 Abs. 1 ZPO (…vgl. BGH, Urt. v. 13.12.2001 - VII ZR 27/00 - NJW 2002, 1262, Rn. 27; OLG Hamm, Urt. v. 14.08.2020 - 45 U 22/19 -, juris, Rn. 140). - OLG Hamm, 10.12.2020 - 24 U 184/19
Sog. Dieselskandal, sekundäre Darlegungslast
Die Beklagte zu 1) hätte jedoch nur dann in Annahmeverzug geraten können, wenn ihr seitens des Klägers auch die Gegenleistung ordnungsgemäß angeboten worden wäre (vgl. BGH, Urteil vom 25. Mai 2020 - VI ZR 252/19 -- zitiert nach juris; BGH, Urteil vom 20. Juli 2005 - VIII ZR 275/04 -- zitiert nach juris; OLG Hamm, Urteil vom 14. August 2020 - 45 U 22/19 -- zitiert nach juris; OLG München, Urteil vom 15. Oktober 2020 - 23 U 2640/19 - zitiert nach juris).Zugleich hat er jedoch im Rahmen seiner Hauptsacheforderung bis zuletzt jeweils ausgerechnete Deliktszinsen gemäß § 849 BGB und die Aufwendungen für Reifen und Keilriemen in Höhe von insgesamt 1.768,14 EUR hinzugerechnet (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 14. August 2020 - 45 U 22/19 -- zitiert nach juris).
Der Beweggrund für die Verwendung der Software ist in einer - auch - von der Beklagten zu 2) angestrebten Profitmaximierung zu sehen (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 14. August 2020 - 45 U 22/19 -- zitiert nach juris).
Der Umstand, dass die beteiligten Gesellschaften in einem Konzern verbunden sind, genügt für sich genommen nicht, um eine Wissenszurechnung zu begründen (vgl. BGH, Urteil vom 13. Dezember 1989 - IVa ZR 177/88 - NJW-RR 1990, 285; OLG Hamm, Urteil vom 14. August 2020 - 45 U 22/19 -- zitiert nach juris; OLG München, Urteil vom 30. November 2020 - 21 U 3457/19 - zitiert nach juris; OLG Stuttgart, Urteil vom 25. April 2017 - 6 U 146/16 - MDR 2017, 816; OLG Frankfurt, Urteil vom 04. September 2019 - 13 U 136/18 - NZG 2020, 348).
Entscheidend ist vielmehr, ob und inwieweit ein Konzernunternehmen im Sinne einer sog. Wissensorganisationspflicht Zugriff auf die in einem anderen Konzernunternehmen vorhandenen Informationen hat, den es vorwerfbar nicht nutzt (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 14. August 2020 - 45 U 22/19 -- zitiert nach juris; OLG Frankfurt, Urteil vom 04. September 2019 - 13 U 136/18 - NZG 2020, 348).
Eine derartige Verantwortung kann sich etwa aus den Pflichten der Konzernobergesellschaft in Bezug auf den Konzern ergeben, mit der Folge, dass ihr das Wissen der Tochtergesellschaften zuzurechnen ist, soweit sie es nach diesen Pflichten organisieren muss (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 14. August 2020 - 45 U 22/19 -- zitiert nach juris).
Es ist schon nicht vorgetragen, dass die Beklagte zu 2) für die Wissensorganisation im Konzern verantwortlich wäre (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 14. August 2020 - 45 U 22/19 -- zitiert nach juris; OLG Frankfurt, Urteil vom 04. September 2019 - 13 U 136/18 -- zitiert nach juris).
Insofern kann dem Kläger auch im Verhältnis zu der Beklagten zu 2) zugebilligt werden, dass es sich bei seiner Darstellung nicht nur um eine streitige Behauptung im prozessualen Sinne handelt, sondern vielmehr um die Schilderung eines Lebenssachverhalts, dessen Richtigkeit sich geradezu aufzudrängen scheint und die ohne jeglichen Gegenvortrag von sachgerechter Substanz auch nicht ernsthaft in Zweifel gezogen werden kann (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 14. August 2020 - 45 U 22/19 -- zitiert nach juris).
Damit ist sowohl die Annahme umfassender Kenntnisse des Vorstandes der Beklagten zu 2) als auch die Anwendung des § 31 BGB im Sinne einer Zurechnung gerechtfertigt (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 14. August 2020 - 45 U 22/19 - zitiert nach juris; OLG München, Urteil vom 08. Juni 2020 - 21 U 4760/19 - zitiert nach juris; OLG Koblenz, Urteil vom 05. Juni 2020 - 8 U 1803/19 - zitiert nach juris).
- LG Hagen, 21.07.2021 - 8 O 175/20 Die Beklagten haben - die Beklagte zu 2) durch gezieltes Herstellen eines mit einer unzulässigen Abschaltvorrichtung versehenen Motors und dessen Überlassung an die Beklagte zu 1) und die Beklagte zu 1) infolge bewusstem Inverkehrbringen eines Fahrzeugs mit einer manipulierten Motorsteuerungssoftware - ein Verhalten an den Tag gelegt, das einer bewussten arglistigen Täuschung zumindest gleichsteht (vgl. OLG Hamm, Urt. v. 14.08.2020 - Az. 45 U 22/19, zit. n. juris ).
Entsprechend dieser nachvollziehbaren und üblichen Käufererwartung ist der Inverkehrgabe des Fahrzeugs der Erklärungswert beizumessen, dass auch die materiellen Voraussetzungen für die Erteilung der EG-Typgenehmigung vorlagen (…vgl. OLG Köln, Urt. v. 12.03.2020 - Az. 3 U 55/19, zit. n. juris ;… OLG Hamm, Urt. v. 10.09.2019 - Az. 13 U 149/18, zit. n. juris ; OLG Hamm, Urt. v. 14.08.2020 - Az. 45 U 22/19, zit. n. juris ).
Die mit der Herstellung des Motors und dem Inverkehrbringen des Fahrzeugs verbundene Täuschung über das Vorliegen der materiellen Voraussetzungen für die EG-Typgenehmigung wirkt fort, weil hinsichtlich derartiger Angaben der Fahrzeughändler lediglich das durch den Hersteller vermittelte Wissen weitergibt und der Käufer insoweit auf die Angaben und die Seriosität des Herstellers vertraut (vgl. OLG Hamm, Urt. v. 14.08.2020 - Az. 45 U 22/19, zit. n. juris ).
Diese zu § 263 StGB entwickelte Rechtsprechung lässt sich auf die Frage der Kausalität der Täuschung im Rahmen der Haftung nach § 826 BGB übertragen: Auch hier ist es für einen mit der konkludenten Täuschung korrespondierenden Irrtum des Käufers ausreichend, dass er die miterklärte Tatsache als selbstverständlich voraussetzte (vgl. OLG Hamm, Urt. v. 14.08.2020 - Az. 45 U 22/19, zit. n. juris ).
Dieser liegt grundsätzlich in der uneingeschränkten Fortbewegung im öffentlichen Straßenverkehr (vgl. OLG Hamm, Urt. v. 14.08.2020 - Az. 45 U 22/19, zit. n. juris ).
Dabei müssen die erforderlichen Wissens- und Wollenselemente kumuliert bei einem Mitarbeiter vorliegen, der zugleich als verfassungsmäßig berufener Vertreter im Sinne des § 31 BGB anzusehen ist und auch den objektiven Tatbestand verwirklicht hat (…vgl. BGH, Urt. v. 28.06.2016 - Az. VI ZR 536/15, zit. n. juris ; OLG Hamm, Urt. v. 14.08.2020 - Az. 45 U 22/19, zit. n. juris ).
Soweit es sich dabei nicht um einen Angehörigen des Vorstands gehandelt haben sollte, spricht aber alles dafür, dass es sich zumindest um einen Repräsentanten im Sinne des § 31 BGB handelte (ebenso OLG Hamm, Urt. v. 14.08.2020 - Az. 45 U 22/19, zit. n. juris ).
Auch die maßgeblichen Umstände für die Bewertung dieses Vorgehens als sittenwidrig sind bei dieser Sachlage der entscheidenden Person bekannt gewesen (vgl. OLG Hamm, Urt. v. 14.08.2020 - Az. 45 U 22/19, zit. n. juris ).
Entscheidend ist vielmehr, ob und inwieweit ein Konzernunternehmen im Sinne einer sog. Wissensorganisationspflicht Zugriff auf die in einem anderen Konzernunternehmen vorhandenen Informationen hat, den es vorwerfbar nicht nutzt (vgl. OLG Hamm, Urt. v. 14.08.2020 - Az. 45 U 22/19, zit. n. juris ).
- OLG Hamm, 21.12.2020 - 8 U 22/20
Diesel-Abgasskandal, unzulässige Abschalteinrichtung, Sittenwidrigkeit
Der Beklagten als Herstellerin des streitgegenständlichen Fahrzeugs und des darin verbauten Motors wäre es demgegenüber möglich und zumutbar, nähere Angaben insbesondere zum Wissensstand ihrer damaligen Vorstandsmitglieder und Entscheidungsträger zu machen (OLG Naumburg…, Urteil vom 30.10.2019, 3 U 42/19, BeckRS 2019, 51205 Rn. 38; OLG Hamm, Urteil vom 14.08.2020, 45 U 22/19, juris Rn. 115; OLG Koblenz, Urteil vom 08.10.2020, 6 U 1715/19, juris Rn.10).Der Senat übersieht dabei nicht, dass zahlreiche der mit der Klageschrift vorgetragenen Indizien nicht auf die Beklagte, sondern auf die X AG zutreffen, und dass eine Wissenszurechnung im Konzern ausscheidet (vgl. dazu im Einzelnen OLG Hamm, Urteil vom 14.08.2020, 45 U 22/19, juris Rn. 114).
Insofern schildert die Klägerin hier einen Lebenssachverhalt, dessen Richtigkeit sich geradezu aufzudrängen scheint und der ohne entsprechenden Gegenvortrag von sachgerechter Substanz nicht ernsthaft in Zweifel gezogen werden kann (OLG Hamm, Urteil vom 14.08.2020, 45 U 22/19, juris Rn. 115).
- OLG München, 26.01.2021 - 5 U 2386/20
Repräsentatenhaftung der Audi AG für den von der VW AG entwickelten, in …
Ganz unabhängig davon, welche Schwierigkeiten im Rahmen etwaiger Ermittlungen aufgetreten sein mögen, wäre es der Beklagten ohne weiteres möglich und zumutbar gewesen, mitzuteilen, welche Ermittlungen mit welchem Ergebnis sie insoweit angestellt hat und über welche Erkenntnisse sie insoweit verfüge (…vgl. BGH, Urteil v. 25.05.2020, VI ZR 252/19, Rn. 40;… OLG Koblenz, Urteil v. 8.10.2020, 6 U 1715/19, Rn. 11, zit. nach juris; OLG Hamm, Urteil v. 14.08.2020, 45 U 22/19, Rn. 115, zit. nach juris). - OLG Hamm, 27.01.2021 - 8 U 50/20
Erwerb eines vom Dieselskandal betroffenen Kfz mit einem Motor der Baureihe EA …
Das Inverkehrbringen eines Fahrzeugs mit einem Motor, dessen Motorsteuerungs-Software mit einer Umschaltlogik versehen ist (insoweit unstreitig durch die Beklagte als Fahrzeugherstellerin) stellt ein Verhalten dar, das einer bewussten arglistigen Täuschung zumindest gleichsteht (BGH, Urteil vom 25.05.2020, VI ZR 252/19, juris; OLG München…, Urteil vom 08.06.2020, 21 U 4760/19, juris, Rn. 27; OLG Hamm, Urteil vom 17.03.2020, 19 U 563/19; OLG Hamm, Urteil vom 14.08.2020, 45 U 22/19, juris).Der Beklagten als Herstellerin des streitgegenständlichen Fahrzeugs, die den von ihr oder ihrer Muttergesellschaft F AG entwickelten und hergestellten Motor verbaut hat, ist es demgegenüber möglich und zumutbar, nähere Angaben insbesondere zum Wissensstand ihrer damaligen Vorstandsmitglieder und Entscheidungsträger zu machen (OLG Naumburg…, Urteil vom 30.10.2019, 3 U 42/19, BeckRS 2019, 51205 Rn. 38; OLG Hamm, Urteil vom 14.08.2020, 45 U 22/19, juris, Rn. 115; OLG Koblenz, Urteil vom 08.10.2020, 6 U 1715/19, juris, Rn.10).
Der Senat übersieht dabei im Ausgangspunkt nicht, dass zahlreiche der mit der Klageschrift vorgetragenen Indizien nicht auf die Beklagte, sondern auf die F AG zutreffen, und dass eine Wissenszurechnung im Konzern ausscheidet (OLG Hamm, Urteil vom 14.08.2020, 45 U 22/19, juris, Rn. 114).
Insofern schildert die Klägerin hier einen Lebenssachverhalt, dessen Richtigkeit sich geradezu aufzudrängen scheint und der ohne entsprechenden Gegenvortrag von sachgerechter Substanz auch nicht ernsthaft in Zweifel gezogen werden kann (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 14.08.2020, 45 U 22/19, zur Haftung der dortigen Beklagten zu 2).
- OLG Stuttgart, 20.04.2021 - 16a U 1305/20
Haftung eines Herstellers wegen des Inverkehrbringens eines Fahrzeugs mit einer …
Die Problematik, dass das KBA einem Fahrzeughersteller nachträglich die Entfernung einer unzulässigen Abschalteinrichtung aufgegeben hat, ist im Zusammenhang mit dem so genannten VW-Dieselskandal mittlerweile seit über fünf Jahren bekannt, ohne dass Anhaltspunkte für eine beabsichtigte nachträgliche höhere Besteuerung der betroffenen Pkw bestehen (vgl. für diesen Gesichtspunkt auch OLG Hamm, Urteil vom 14.08.2020 - 45 U 22/19, BeckRS 2020, 21442 Rn. 53), so dass auch im Zusammenhang mit dem streitgegenständlichen Fahrzeug eine solche nicht hinreichend wahrscheinlich ist.Mit einer nachträglichen höheren Besteuerung ist auch deshalb nicht zu rechnen, weil sich die Besteuerung von Kraftfahrzeugen nach deren CO₂-Ausstoß richtet (vgl. auch OLG Hamm, Urteil vom 14.08.2020 - 45 U 22/19, BeckRS 2020, 21442 Rn. 53).
- OLG Hamm, 12.10.2020 - 8 U 22/20
Diesel-Abgasskandal, unzulässige Abschalteinrichtung, Sittenwidrigkeit
Der Beklagten als Herstellerin des streitgegenständlichen Fahrzeugs und des darin verbauten Motors wäre es demgegenüber möglich und zumutbar, nähere Angaben insbesondere zum Wissensstand ihrer damaligen Vorstandsmitglieder und Entscheidungsträger zu machen (OLG Naumburg…, Urteil vom 30.10.2019, 3 U 42/19, BeckRS 2019, 51205 Rn. 38; OLG Hamm, Urteil vom 14.08.2020, 45 U 22/19, juris Rn. 115; OLG Koblenz, Urteil vom 08.10.2020, 6 U 1715/19, juris Rn.10).Der Senat übersieht dabei nicht, dass zahlreiche der mit der Klageschrift vorgetragenen Indizien nicht auf die Beklagte, sondern auf die X AG zutreffen, und dass eine Wissenszurechnung im Konzern ausscheidet (vgl. dazu im Einzelnen OLG Hamm, Urteil vom 14.08.2020, 45 U 22/19, juris Rn. 114).
Insofern schildert die Klägerin hier einen Lebenssachverhalt, dessen Richtigkeit sich geradezu aufzudrängen scheint und der ohne entsprechenden Gegenvortrag von sachgerechter Substanz nicht ernsthaft in Zweifel gezogen werden kann (OLG Hamm, Urteil vom 14.08.2020, 45 U 22/19, juris Rn. 115).
- OLG Oldenburg, 04.03.2021 - 14 U 185/20
Rechte des Käufers eines vom sog. Diesel-Abgasskandal betroffenen Pkw; Begriff …
Die hier streitgegenständliche Software manipulierte hingegen den Stickoxidausstoß (NOx), der gem. § 8 Abs. 1 b KraftStG für die Besteuerung unerheblich ist (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 14. August 2020 - 45 U 22/19 -, Rn. 72, juris; OLG Hamm…, Urteil vom 04. Juni 2020 - 18 U 123/19 -, Rn. 90, juris). - OLG Stuttgart, 13.04.2021 - 16a U 718/20
Haftung eines Fahrzeugherstellers beim Inverkehrbringen eines Fahrzeugs mit einer …
Die Problematik, dass das KBA einem Fahrzeughersteller nachträglich die Entfernung einer unzulässigen Abschalteinrichtung aufgegeben hat, ist im Zusammenhang mit dem so genannten VW-Dieselskandal mittlerweile seit über fünf Jahren bekannt, ohne dass Änderungsbescheide oder auch nur diesbezügliche Prüfungen seitens der Steuerbehörden bekannt geworden wären (zu diesem Gesichtspunkt OLG Hamm, Urteil vom 14.08.2020 - 45 U 22/19 -, BeckRS 2020, 21442 Rn. 53), so dass auch betreffend des streitgegenständlichen Fahrzeugs eine Steuernachforderung nicht hinreichend wahrscheinlich ist.Der Senat schätzt (§ 287 ZPO) die Gesamtlaufleistung des Fahrzeugs auf 250.000 km (von einer Gesamtlaufleistung in Höhe von 250.000 km ausgehend ebenso - jeweils mit weiteren Nachweisen - BGH…, Beschluss vom 09.12.2014 - VIII ZR 196/14 -, juris Rn. 3; OLG Celle…, Urteil vom 22.01.2020 - 7 U 445/18 -, juris Rn. 65; OLG Köln…, Urteil vom 24.03.2020 - I-4 U 235/19 -, juris Rn. 128; OLG Hamm, Urteil vom 14.08.2020 - 45 U 22/19 -, juris Rn. 129; OLG Stuttgart…, Urteil vom 29.09.2020 - 12 U 449/19 -, juris Rn. 36; OLG Stuttgart…, Urteil vom 02.04.2020 - 2 U 249/19 -, juris Rn. 56).
- OLG Brandenburg, 30.11.2020 - 4 U 105/19
Rechte des Käufers eines vom sog. Diesel-Abgasskandal betroffenen Pkw; …
- OLG Stuttgart, 20.04.2021 - 16a U 71/20
Sekundäre Darlegungslast beim Dieselskandal und Vorteilsausgleichung
- LG Dortmund, 03.05.2021 - 7 O 265/20
Schadenersatz bei einem Mercedes GLE 350 Diesel im Abgasskandal
- OLG Frankfurt, 16.12.2020 - 17 U 157/19
VW-Dieselskandal: Beweislast für Vorteilsausgleich
- OLG Koblenz, 08.10.2020 - 6 U 1715/19
Kaufvertrag über ein vom sogenannten Abgasskandal betroffenes Fahrzeug: …
- LG Paderborn, 26.11.2020 - 3 O 238/20
Schadenersatz für Audi A6 im Abgasskandal
- OLG Hamm, 07.12.2020 - 8 U 45/20
- OLG Hamm, 15.01.2021 - 19 U 715/19
Erwerb eines vom Dieselskandal betroffenen Kfz mit einem Motor der Baureihe EA …
- OLG Stuttgart, 14.09.2020 - 12 U 33/20
Schadensersatz für einen vom Diesel-Abgasskandal betroffenen Leasing-Pkw
- OLG Stuttgart, 09.10.2020 - 12 U 33/20
Rechte des Leasingnehmers und späteren Käufers eines vom sog. Diesel-Abgasskandal …
- OLG München, 01.12.2020 - 28 U 1417/20
Schadensersatz wegen Erwerbs eines vom Dieselskandal betroffenen Fahrzeugs
- LG Paderborn, 16.11.2020 - 2 O 288/20