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   OLG Hamm, 14.09.2006 - 3 Ss 319/06   

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OLG Hamm, 14.09.2006 - 3 Ss 319/06 (https://dejure.org/2006,23006)
OLG Hamm, Entscheidung vom 14.09.2006 - 3 Ss 319/06 (https://dejure.org/2006,23006)
OLG Hamm, Entscheidung vom 14. September 2006 - 3 Ss 319/06 (https://dejure.org/2006,23006)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Burhoff online

    GmbHG § 84
    Insolvenzverschleppung; Geschäftsführer; Zahlungsunfähigkeit; Feststellungen;

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die Feststellung der Zahlungsunfähigkeit im strafrechtlichen Urteil bei Verurteilung wegen vorsätzlicher Insolvenzverschleppung; Begriffe der "Zahlungsunfähigkeit" und "Überschuldung" i.S.v. § 84 Abs. 1 Nr. 2 GmbH-Gesetz (GmbHG)

  • Judicialis

    GmbHG § 84

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GmbHG § 84
    Insolvenzverschleppung; Geschäftsführer; Zahlungsunfähigkeit; Feststellungen

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 30.01.2003 - 3 StR 437/02

    Vorsätzliche Unterlassung der Konkursantragstellung (Überschuldung;

    Auszug aus OLG Hamm, 14.09.2006 - 3 Ss 319/06
    Die Feststellung der Zahlungsunfähigkeit im strafrechtlichen Urteil bedarf nämlich grundsätzlich einer stichtagsbezogenen Gegenüberstellung der fälligen Verbindlichkeiten sowie der zu ihrer Tilgung vorhandenen oder herbeizuschaffenden Mittel (BGH, NJW 2000, 154, 156; BGH, NStZ 2003, 546, 547; OLG Düsseldorf, InVo 2005, 354; Erbs/Kohlhaas, Strafrechtliche Nebengesetze, § 84 GmbHG, Rdnr. 14 d).

    Zur Ermittlung der Überschuldung bedarf es eines Überschuldungsstatus in Form einer Vermögensbilanz, die über die tatsächlichen Werte des Gesellschaftsvermögens Auskunft gibt (BGH, NStZ 2003, 546, 547; Erbs/Kohlhaas, a.a.O., § 84 GmbHG Rdnr. 16 m.w.N.).

  • BGH, 20.07.1999 - 1 StR 668/98

    BGH hebt auf die Revisionen des Angeklagten und der Staatsanwaltschaft Urteil

    Auszug aus OLG Hamm, 14.09.2006 - 3 Ss 319/06
    Die Feststellung der Zahlungsunfähigkeit im strafrechtlichen Urteil bedarf nämlich grundsätzlich einer stichtagsbezogenen Gegenüberstellung der fälligen Verbindlichkeiten sowie der zu ihrer Tilgung vorhandenen oder herbeizuschaffenden Mittel (BGH, NJW 2000, 154, 156; BGH, NStZ 2003, 546, 547; OLG Düsseldorf, InVo 2005, 354; Erbs/Kohlhaas, Strafrechtliche Nebengesetze, § 84 GmbHG, Rdnr. 14 d).

    Zwar können neben dieser betriebswirtschaftlichen Methode zur Feststellung der Zahlungsunfähigkeit auch wirtschaftskriminalistische Beweisanzeichen wie Häufigkeit der Wechsel- und Scheckproteste, fruchtlosen Pfändungen, Ableistungen der eidesstattlichen Versicherung einen sicheren Schluss auf den Eintritt der Zahlungsunfähigkeit erlauben (BGH, NJW 2000, 154, 156 m.w.N.).

  • OLG Düsseldorf, 23.05.2005 - 2 Ss 32/05

    Anforderungen an die Feststellung der Zahlungsfähigkeit

    Auszug aus OLG Hamm, 14.09.2006 - 3 Ss 319/06
    Die Feststellung der Zahlungsunfähigkeit im strafrechtlichen Urteil bedarf nämlich grundsätzlich einer stichtagsbezogenen Gegenüberstellung der fälligen Verbindlichkeiten sowie der zu ihrer Tilgung vorhandenen oder herbeizuschaffenden Mittel (BGH, NJW 2000, 154, 156; BGH, NStZ 2003, 546, 547; OLG Düsseldorf, InVo 2005, 354; Erbs/Kohlhaas, Strafrechtliche Nebengesetze, § 84 GmbHG, Rdnr. 14 d).
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