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OLG Hamm, 14.09.2006 - 3 Ss 319/06 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Burhoff online
GmbHG § 84
Insolvenzverschleppung; Geschäftsführer; Zahlungsunfähigkeit; Feststellungen; - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anforderungen an die Feststellung der Zahlungsunfähigkeit im strafrechtlichen Urteil bei Verurteilung wegen vorsätzlicher Insolvenzverschleppung; Begriffe der "Zahlungsunfähigkeit" und "Überschuldung" i.S.v. § 84 Abs. 1 Nr. 2 GmbH-Gesetz (GmbHG)
- Judicialis
GmbHG § 84
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GmbHG § 84
Insolvenzverschleppung; Geschäftsführer; Zahlungsunfähigkeit; Feststellungen
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 30.01.2003 - 3 StR 437/02
Vorsätzliche Unterlassung der Konkursantragstellung (Überschuldung; …
Auszug aus OLG Hamm, 14.09.2006 - 3 Ss 319/06
Die Feststellung der Zahlungsunfähigkeit im strafrechtlichen Urteil bedarf nämlich grundsätzlich einer stichtagsbezogenen Gegenüberstellung der fälligen Verbindlichkeiten sowie der zu ihrer Tilgung vorhandenen oder herbeizuschaffenden Mittel (BGH, NJW 2000, 154, 156; BGH, NStZ 2003, 546, 547; OLG Düsseldorf, InVo 2005, 354;… Erbs/Kohlhaas, Strafrechtliche Nebengesetze, § 84 GmbHG, Rdnr. 14 d).Zur Ermittlung der Überschuldung bedarf es eines Überschuldungsstatus in Form einer Vermögensbilanz, die über die tatsächlichen Werte des Gesellschaftsvermögens Auskunft gibt (BGH, NStZ 2003, 546, 547;… Erbs/Kohlhaas, a.a.O., § 84 GmbHG Rdnr. 16 m.w.N.).
- BGH, 20.07.1999 - 1 StR 668/98
BGH hebt auf die Revisionen des Angeklagten und der Staatsanwaltschaft Urteil …
Auszug aus OLG Hamm, 14.09.2006 - 3 Ss 319/06
Die Feststellung der Zahlungsunfähigkeit im strafrechtlichen Urteil bedarf nämlich grundsätzlich einer stichtagsbezogenen Gegenüberstellung der fälligen Verbindlichkeiten sowie der zu ihrer Tilgung vorhandenen oder herbeizuschaffenden Mittel (BGH, NJW 2000, 154, 156; BGH, NStZ 2003, 546, 547; OLG Düsseldorf, InVo 2005, 354;… Erbs/Kohlhaas, Strafrechtliche Nebengesetze, § 84 GmbHG, Rdnr. 14 d).Zwar können neben dieser betriebswirtschaftlichen Methode zur Feststellung der Zahlungsunfähigkeit auch wirtschaftskriminalistische Beweisanzeichen wie Häufigkeit der Wechsel- und Scheckproteste, fruchtlosen Pfändungen, Ableistungen der eidesstattlichen Versicherung einen sicheren Schluss auf den Eintritt der Zahlungsunfähigkeit erlauben (BGH, NJW 2000, 154, 156 m.w.N.).
- OLG Düsseldorf, 23.05.2005 - 2 Ss 32/05
Anforderungen an die Feststellung der Zahlungsfähigkeit
Auszug aus OLG Hamm, 14.09.2006 - 3 Ss 319/06
Die Feststellung der Zahlungsunfähigkeit im strafrechtlichen Urteil bedarf nämlich grundsätzlich einer stichtagsbezogenen Gegenüberstellung der fälligen Verbindlichkeiten sowie der zu ihrer Tilgung vorhandenen oder herbeizuschaffenden Mittel (BGH, NJW 2000, 154, 156; BGH, NStZ 2003, 546, 547; OLG Düsseldorf, InVo 2005, 354;… Erbs/Kohlhaas, Strafrechtliche Nebengesetze, § 84 GmbHG, Rdnr. 14 d).