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OLG Hamm, 14.09.2006 - 3 Ss OWi 410/06 |
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Volltextveröffentlichungen (4)
- Burhoff online
HandwO 117; HandwO 1
Gesetzliche Neuregelung; milderes Gesetz; Verjährung; Feststellungen - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Ahndung einer zur Zeit der Geltung von § 1 Abs. 1 und 2 Handwerksordnung a.F. (HwO a.F.) begangenen Ordnungswidrigkeit wegen des selbstständigen Betriebs eines Handwerks; Begriff des "Milderen Gesetzes" i.S. von § 4 Abs. 3 Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG); Umfang der ...
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
HandwO § 1; HandwO § 117
Gesetzliche Neuregelung; milderes Gesetz; Verjährung; Feststellungen
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- OLG Bamberg, 26.07.2005 - 2 Ss OWi 109/05
Auszug aus OLG Hamm, 14.09.2006 - 3 Ss OWi 410/06
Eine zur Zeit der Geltung von § 1 Abs. 1 und 2 HwO a.F. begangene Ordnungswidrigkeit wegen des selbstständigen Betriebes eines Fliesenlegerhandwerks kann seit Inkrafttreten dieser Neufassung der Handwerksordnung am 01.01.2004 nicht mehr geahndet werden, weil § 117 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. § 1 Abs. 1 u. 2 HwO n.F. gegenüber seiner alten Fassung das mildere Gesetz i.S.v. § 4 Abs. 3 OWiG ist (vgl. auch OLG Bamberg, Beschluss vom 26.07.2005 - 2 Ss OWi 109/2005 - = GewArch 2006, 33 ff.). - OLG Hamm, 10.03.2005 - 3 Ss OWi 85/05
Schwarzarbeit; Feststellungen; Werkleistungen
Auszug aus OLG Hamm, 14.09.2006 - 3 Ss OWi 410/06
Auf die Rechtsbeschwerde des Betroffenen hat der Senat dieses Urteil durch Beschluss vom 10. März 2005 (3 Ss OWi 85/05) mit den zugrunde liegenden Feststellungen aufgehoben und die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Amtsgericht Bielefeld zurückverwiesen.