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   OLG Hamm, 14.09.2009 - I-22 U 43/09   

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https://dejure.org/2009,10129
OLG Hamm, 14.09.2009 - I-22 U 43/09 (https://dejure.org/2009,10129)
OLG Hamm, Entscheidung vom 14.09.2009 - I-22 U 43/09 (https://dejure.org/2009,10129)
OLG Hamm, Entscheidung vom 14. September 2009 - I-22 U 43/09 (https://dejure.org/2009,10129)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Judicialis

    ZPO § 290; ; ZPO § 528; ; ZPO § 531 Abs. 2; ; ZPO § 540 Abs. 1 Nr. 1; ; ZPO § 736; ; HGB § 129 Abs. 1; ; HGB § 161 Abs. 2

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 322
    Umfang der Rechtskraft der Abweisung einer gegen die Einzelgesellschafter einer BGB -Gesellschaft gerichteten Klage

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • OVG Sachsen-Anhalt, 05.03.2007 - 3 O 97/06

    Rundfunkgebührenbefreiung / Kosten des Vorverfahrens

    Auszug aus OLG Hamm, 14.09.2009 - 22 U 43/09
    Die Unzulässigkeit der Klage ergibt sich daraus, dass derselbe Streitgegenstand bereits in dem Verfahren 3 O 97/06 LG Bochum (= 19 U 19/07 OLG Hamm = BGH V ZR 147/07) durch den Beschluss des BGH vom 3.4.2008 rechtskräftig entschieden worden ist, und zwar zu Lasten der Klägerin.
  • BGH, 16.07.2004 - IXa ZB 288/03

    Vollstreckung aus der Unterwerfungserklärung der Gesellschafter einer BGB

    Auszug aus OLG Hamm, 14.09.2009 - 22 U 43/09
    Der BGH hat hierauf bereits in seiner Grundsatzentscheidung zur Parteifähigkeit ausdrücklich hingewiesen und das auch in neuerer Zeit noch einmal bestätigt (NJW 2004, 3632).
  • BGH, 29.01.2001 - II ZR 331/00

    Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist rechtsfähig und parteifähig

    Auszug aus OLG Hamm, 14.09.2009 - 22 U 43/09
    Weiter ist zutreffend, dass eine solche (Außen-)Gesellschaft bürgerlichen Rechts seit der Grundsatzentscheidung des BGH vom 29.1.2001 (II ZR 331/00; BGHZ 146, 341) allgemein als parteifähig anerkannt ist und es sich daher bei ihr um ein formell anderes Prozesssubjekt handelt als bei ihren einzelnen Gesellschaftern.
  • BGH, 15.06.1993 - XI ZR 133/92

    Rechtskrafterstreckung bei Gesamtschuldverhältnissen - Darlegungs- und Beweislast

    Auszug aus OLG Hamm, 14.09.2009 - 22 U 43/09
    Ausdrücklich anerkannt ist eine Rechtskrafterstreckung im Verhältnis einer Personengesellschaft zu ihren Mitgliedern bisher nur in der Richtung, dass ein im Gesellschaftsprozess ergangenes Urteil auch für spätere Prozesse gegen die Einzelgesellschafter bindet (vgl. BGH NJW-RR 1993, 1266; Zöller/Vollkommer, ZPO, 27. Aufl., Rn. 35 zu § 325; Musielak, ZPO, 6. Aufl., Rn. 16 zu § 325; Münchener Kommentar/Gottwald, ZPO, 3. Aufl. Rn. 69 zu § 325; Wieczorek/Schütze/Büscher, ZPO, 3. Aufl., Rn. 96 zu § 325; Baumbach/Hopt, HGB, 33. Aufl., Rn. 43 zu § 128; Staub/Habersack, HGB, 4. Aufl., Rn. 10 f. zu § 129; Münchener Kommentar/K. Schmidt, HGB, 2. Aufl., Rn. 12 ff. zu § 129).
  • BGH, 05.06.1967 - II ZR 128/65

    Urteil über die Grundlage der Gesellschaft

    Auszug aus OLG Hamm, 14.09.2009 - 22 U 43/09
    Demgegenüber findet sich in der Kommentarliteratur überwiegend die Auffassung, dass umgekehrt die Gesellschaft sich auf ein im Verhältnis zu einem Gesellschafter ergangenes Urteil grundsätzlich nicht berufen könne, oder jedenfalls nur in der Sonderkonstellation, dass der Vorprozess - wie es in der Entscheidung BGHZ 48, 175 der Fall war - zwischen den Gesellschaftern über die Grundlagen des Gesellschaftsverhältnisses geführt worden ist (vgl. Zöller/Vollkommer Rn. 36 zu § 325; Musielak a. a. O; Münchener Kommentar/Gottwald a. a. O.; Wieczorek/Schütze/Büscher Rn. 97 zu § 325; Baumbach/Hopt Rn. 44 zu § 128).
  • BGH, 10.12.1998 - III ZR 2/98

    Rechtsfolgen einer unrichtigen Rechtsmittelbelehrung durch die Verwaltungsbehörde

    Auszug aus OLG Hamm, 14.09.2009 - 22 U 43/09
    Die vom Senat vorgenommene Korrektur ist in der Berufungsinstanz möglich und beinhaltet insbesondere keinen Verstoß gegen das Verschlechterungsverbot zu Lasten der Berufungsführerin i. S. d. § 528 ZPO (vgl. BGH NJW 1999, 1113).
  • BGH, 25.01.2008 - V ZR 63/07

    Keine Haftung der GbR-Gesellschafter auf Abgabe einer von der Gesellschaft

    Auszug aus OLG Hamm, 14.09.2009 - 22 U 43/09
    Die noch jüngere Entscheidung BGH NJW 2008, 1378 steht dem nicht entgegen, denn dort ging es nicht um einen normalen Zahlungsanspruch, sondern um einen Anspruch auf Abgabe einer Willenserklärung und damit um einen Sonderfall, in dem die Haftung der Einzelgesellschafter nicht deckungsgleich mit der Schuld der Gesellschafter war.
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