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   OLG Hamm, 14.10.2003 - 28 U 82/03   

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https://dejure.org/2003,7147
OLG Hamm, 14.10.2003 - 28 U 82/03 (https://dejure.org/2003,7147)
OLG Hamm, Entscheidung vom 14.10.2003 - 28 U 82/03 (https://dejure.org/2003,7147)
OLG Hamm, Entscheidung vom 14. Oktober 2003 - 28 U 82/03 (https://dejure.org/2003,7147)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schadensersatz wegen Schlechterfüllung anwaltlicher Vertragspflichten; Verletzung der Pflichten eines Anwalts zur Prüfung etwaiger Erfolgsaussichten eines Rechtsmittels; Haftung eines Notars im Fall einer fahrlässigen Verletzung seiner Amtspflichten; Umfang der vom Notar ...

  • rewis.io
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (6)

  • BGH, 01.02.2007 - IX ZR 180/04

    Hemmung der Verjährung von Regressansprüchen gegen einen Steuerberater aufgrund

    Die Argumente, die gegen eine Anwendung von § 852 Abs. 2, § 639 Abs. 2 BGB a.F. sprechen, sind auf § 203 BGB n.F. nicht anwendbar, nachdem durch diese Vorschrift ein allgemeiner Hemmungstatbestand geschaffen wurde (OLG Düsseldorf, OLG-Report 2006, 518; OLG Hamm, Urt. v. 14. Oktober 2003 - 28 U 82/03, Umdruck S. 24, nicht veröffentlicht; Vollkommer/Heinemann, aaO Rn. 647).
  • OLG Oldenburg, 12.06.2009 - 6 U 58/09

    Haftung des Notars wegen unterbliebenen Hinweises auf die

    Die schuldhafte Verletzung der in § 8 Abs. 1 und Abs. 4 ErbStDV normierten Hinweispflicht ist grundsätzlich Amtspflichtverletzung gegenüber den Beteiligten gemäß § 19 Abs. 1 S. 1 BNotO (OLG Hamm, Urteil vom 14.10.2003, 28 U 82/03. Schleswig-Holsteinisches OLG, ZEV 2006, 221).
  • OLG Hamm, 27.07.2012 - 11 U 74/11

    Pflicht des Notars zur Aufklärung und Belehrung über das Entstehen von

    Unterlässt er diesen Hinweis, stellt dies eine Amtspflichtverletzung im Sinne des § 19 Abs. 1 BNotO dar (OLG Hamm, Urteil vom 14.10.2003, 28 U 82/03, zitiert nach juris Rn. 50; OLG Schleswig, Urteil vom 06.05.2004, 11 U 103/02, zitiert nach juris Rn. 24, 25; OLG Oldenburg, Urteil vom 12.06.2009, 6 U 58/09, zitiert nach juris Rn. 24).
  • OLG Hamm, 04.12.2008 - 28 U 25/08

    Beginn der Verjährung von Schadensersatzansprüchen gegen einen Rechtsanwalt wegen

    Dies reicht entgegen der Ansicht des Beklagten grundsätzlich zur Aufnahme von Verhandlungen aus (vgl. Fahrendorf, a.a.O., Rdn. 1153; BGH in NJW-RR 2007, 1358 [1360 Tz. 32]; Senatsurteil vom 14. Oktober 2003 [28 U 82/03] in BeckRS 2007 02811 [zu I.5.a.bb.]).
  • OLG Hamm, 11.06.2015 - 4 UF 81/15

    Zahlung eines Abfindungsbetrags bei dem Auszug aus der ehelichen Wohnung für den

    Eine Verhandlung im Sinne des § 203 BGB liegt insbesondere vor, wenn ein Anspruchsgegner mehrfach um Fristverlängerung gebeten und auch in Aussicht gestellt hatte, dass sich die Haftpflichtversicherung mit den Anspruchstellern in Verbindung setzen werde, da er an diese Unterlagen weitgeleitet habe (OLG Hamm, Urteil vom 14. Oktober 2003 - 28 U 82/03).
  • LG Halle, 18.10.2016 - 4 O 346/15

    Notarhaftung: Nichtbelehrung über die mögliche Schenkungssteuerpflicht bei

    Auch das Oberlandesgericht Hamm hat einmal einen Schaden im Zusammenhang mit dem Anfall von Schenkungssteuer angenommen, aber wiederum in einer Konstellation, die hier nicht vorliegt Hier ging es nämlich um den Abschluss eines Aufhebungsvertrages, der als schenkungssteuerpflichtige Rückschenkung gewertet wurde (OLG Hamm, Urteil vom 14. Oktober 2003, 28 U 82/03, Rn. 3).
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