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   OLG Hamm, 14.11.2007 - 2 Ws 342/07   

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https://dejure.org/2007,12679
OLG Hamm, 14.11.2007 - 2 Ws 342/07 (https://dejure.org/2007,12679)
OLG Hamm, Entscheidung vom 14.11.2007 - 2 Ws 342/07 (https://dejure.org/2007,12679)
OLG Hamm, Entscheidung vom 14. November 2007 - 2 Ws 342/07 (https://dejure.org/2007,12679)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gegenstand der gerichtlichen Prüfung im Haftbeschwerdeverfahren während laufender Hauptverhandlung; Voraussetzungen der Außervollzugsetzung eines Haftbefehls bei grundsätzlich weiterbestehender Fluchtgefahr

  • Judicialis

    StPO § 112; ; StPO § 120

  • rewis.io
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (4)

  • OLG Celle, 16.01.2015 - 1 Ws 22/15

    Untersuchungshaft: Haftbeschwerde während laufender Hauptverhandlung wegen

    Die Nachprüfung des Beschwerdegerichts beschränkt sich, da das Ergebnis der Beweisaufnahme diesem nicht zugänglich ist, darauf, ob das vom Tatrichter gewonnene Ergebnis auf Tatsachen gestützt ist, die diesem im Zeitpunkt seiner Entscheidung zur Verfügung standen und darauf, ob das mitgeteilte Ergebnis auf einer vertretbaren Bewertung dieser zur Zeit für und gegen einen dringenden Tatverdacht sprechenden Umstände beruht (vgl. Senat aaO; ebenso BGH StV 1991, 525; StV 2004, 143; OLG Koblenz, StV 1994, 316; OLG Karlsruhe StV 1997, 312; OLG Kiel, SchlHA 2003, 188; OLG Jena, StV 2005, 559; KG Beschluss vom 3. April 2006, Az. 1 AR 631/04, bei juris; OLG Hamm, Beschluss vom 14. November 2007, 2 Ws 342/07, bei juris).
  • OLG Hamm, 29.12.2008 - 3 Ws 515/08

    Haftfortdauerbeschluss; Anforderungen an Begründung

    a) In diesem Zusammenhang ist zunächst darauf hinzuweisen, dass es für die hiesige Entscheidung dahin stehen kann, ob bereits die "Anpassung" des Haftbefehls im Eröffnungsbeschluss rechtsfehlerhaft war (vgl. §§ 114, 114a, 115 StPO; OLG Hamburg NStZ-RR 2003, 346; OLG Hamm Beschl. v. 14.11.2007 - 2 Ws 342/07), da jedenfalls die angegriffene Haftbescheidung (der Haftfortdauerbeschluss gem. § 268b StPO) sich zur Begründung allein auf den Ursprungshaftbefehl stützt.
  • OLG Celle, 06.01.2009 - 1 Ws 629/08

    Haftbefehl: Beschwerde der Staatsanwaltschaft gegen Außervollzugsetzung eines

    OLG Hamm, Beschluss vom 14. November 2007, 2 Ws 342/07, bei juris).
  • OLG Celle, 26.03.2021 - 2 Ws 82/21
    Die Prüfung des Beschwerdegerichts ist mithin darauf beschränkt, ob das vom Tatrichter gewonnene Ergebnis auf Tatsachen gestützt ist, die diesem im Zeitpunkt seiner Entscheidung zur Verfügung standen, und darauf, ob das mitgeteilte Ergebnis auf einer vertretbaren Bewertung dieser zur Zeit für und gegen einen dringenden Tatverdacht sprechenden Umstände beruht (BGH StV 1991, 525 ; StV 2004, 143 ; OLG Koblenz, StV 1994, 316 ; OLG Karlsruhe StV 1997, 312 ; OLG Kiel, SchlHA 2003, 188; OLG Jena, StV 2005, 559 ; KG Beschluss vom 3. April 2006, Az. 1 AR 631/04, juris; OLG Hamm, Beschluss vom 14. November 2007, 2 Ws 342/07 , juris).
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