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   OLG Hamm, 14.11.2013 - III-1 RVs 82/13   

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https://dejure.org/2013,37405
OLG Hamm, 14.11.2013 - III-1 RVs 82/13 (https://dejure.org/2013,37405)
OLG Hamm, Entscheidung vom 14.11.2013 - III-1 RVs 82/13 (https://dejure.org/2013,37405)
OLG Hamm, Entscheidung vom 14. November 2013 - III-1 RVs 82/13 (https://dejure.org/2013,37405)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Burhoff online

    StPO § 318
    Berufung, Beschränkung, Wirksamkeit, Abweichung vom Kausalverlauf

  • openjur.de

    Unwesentliche Abweichung vom Kausalverlauf, Anforderungen an die Feststellungen bei Beschränkung der Berufung auf den Rechtsfolgenausspruch

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Unwesentliche Abweichung vom Kausalverlauf, Anforderungen an die Feststellungen bei Beschränkung der Berufung auf den Rechtsfolgenausspruch

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Möglichkeit einer Verurteilung wegen Körperverletzung bei unwesentlicher Abweichung vom Kausalverlauf

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB §§ 15 ,16, 223; StPO § 318
    Verurteilung wegen Körperverletzung bei unwesentlicher Abweichung vom Kausalverlauf

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Bloß unwesentliche Abweichung vom Kausalverlauf möglich bei Verletzung durch ein wegen eines Trittes fallenden Fahrrads

Besprechungen u.ä.

  • jurafuchs.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Irrtum über den Kausalverlauf (Tritt gegen das Fahrrad) - Vorsatz

Verfahrensgang

  • LG Dortmund - 45 Ns 198/12
  • OLG Hamm, 14.11.2013 - III-1 RVs 82/13

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2014, 109
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Hamm, 31.03.2009 - 1 Ss 111/09

    Berufungsbeschränkung; Rechtskraft; Feststellungen; Umfang

    Auszug aus OLG Hamm, 14.11.2013 - 1 RVs 82/13
    Eine Beschränkung ist aber unwirksam, wenn die Schuldfeststellungen des Amtsgerichts derart knapp, unvollständig, unklar oder widersprüchlich sind, dass sie keine hinreichende Grundlage für die Prüfung der Rechtsfolgenentscheidung bilden (OLG Hamm, Beschl. v. 31.03.2009 - 1 Ss 111/09 = BeckRS 2009, 24230).
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