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   OLG Hamm, 14.12.2011 - I-15 W 476/11   

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https://dejure.org/2011,28526
OLG Hamm, 14.12.2011 - I-15 W 476/11 (https://dejure.org/2011,28526)
OLG Hamm, Entscheidung vom 14.12.2011 - I-15 W 476/11 (https://dejure.org/2011,28526)
OLG Hamm, Entscheidung vom 14. Dezember 2011 - I-15 W 476/11 (https://dejure.org/2011,28526)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erfordernis einer Vorkaufsrechtsverzichtserklärung bei Veräußerung von Wohnungseigentum

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BauGB § 24 Abs. 2
    Freistellung der Veräußerung sämtlicher Miteigentumsanteile einer Wohnungseigentumsanlage vom Erfordernis der Beibringung eines Negativattestes der Gemeinde über das Nichtbestehen bzw. die Nichtausübung eines Vorkaufsrechts

  • rechtsportal.de

    BauGB § 24 Abs. 2; BauGB § 28
    Erfordernis einer Vorkaufsrechtsverzichtserklärung bei Veräußerung von Wohnungseigentum

  • rechtsportal.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Vorkaufsrecht der Gemeinde und Wohnungseigentumsveräußerung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Wohnungseigentumsveräußerung: Kein Vorkaufsrecht der Gemeinde - Negativattest nicht erforderlich! (IMR 2012, 1101)

Verfahrensgang

  • AG Hagen - HA-34512
  • OLG Hamm, 14.12.2011 - I-15 W 476/11

Papierfundstellen

  • MDR 2012, 273
  • DNotZ 2012, 376
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Frankfurt, 06.10.1987 - 20 W 346/87

    Entbehrlichkeit der Vorlage eines Negativattests der Gemeinde beim Verkauf einer

    Auszug aus OLG Hamm, 14.12.2011 - 15 W 476/11
    Etwas anderes gilt aber dann, wenn sich schon aus dem zu vollziehenden notariellen Vertrag selbst ergibt, dass kein Vorkaufsrecht der Gemeinde besteht; dann kann das Grundbuchamt die Vorlage eines Negativattestes der Gemeinde nicht verlangen (BGH NJW 1979, 875, 876; OLG Frankfurt NJW 1988, 271; Schöner/Stöber, Grundbuchrecht, 14. Aufl., Rn. 4130).
  • BGH, 24.11.1978 - V ZB 14/78

    Voraussetzungen für die Pflicht zur Vorlage eines Negativzeugnisses hinsichtlich

    Auszug aus OLG Hamm, 14.12.2011 - 15 W 476/11
    Etwas anderes gilt aber dann, wenn sich schon aus dem zu vollziehenden notariellen Vertrag selbst ergibt, dass kein Vorkaufsrecht der Gemeinde besteht; dann kann das Grundbuchamt die Vorlage eines Negativattestes der Gemeinde nicht verlangen (BGH NJW 1979, 875, 876; OLG Frankfurt NJW 1988, 271; Schöner/Stöber, Grundbuchrecht, 14. Aufl., Rn. 4130).
  • BGH, 16.02.1984 - V ZB 24/83

    Zum gemeindlichen Vorkaufsrecht bei Wohnungseigentum

    Auszug aus OLG Hamm, 14.12.2011 - 15 W 476/11
    Die von dem Grundbuchamt angeführte BGH-Entscheidung vom 16.02.1984 (Rpfleger 1984, 232) ist durch die gesetzliche Neufassung insoweit überholt.
  • OLG Brandenburg, 10.08.2020 - 5 W 73/18
    Indes gilt das nur, soweit das Grundbuchamt mit den ihm zur Verfügung stehenden Mitteln die Voraussetzungen der §§ 24 ff. BauGB eigenständig prüfen kann; ist das nicht möglich, hat das Grundbuchamt vom Antragsteller die Vorlage eines Zeugnisses der Gemeinde zu verlangen (allg. Ansicht, etwa OLG Celle BeckRS 2013, 21107; OLG Hamm DNotZ 2012, 376 mwN.).
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