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   OLG Hamm, 15.01.2008 - 15 VA 12/07   

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https://dejure.org/2008,2521
OLG Hamm, 15.01.2008 - 15 VA 12/07 (https://dejure.org/2008,2521)
OLG Hamm, Entscheidung vom 15.01.2008 - 15 VA 12/07 (https://dejure.org/2008,2521)
OLG Hamm, Entscheidung vom 15. Januar 2008 - 15 VA 12/07 (https://dejure.org/2008,2521)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Antrag eines gewerblichen Wohnungseigentumsverwalters auf Erteilung der Genehmigung zur eingeschränkten Teilnahme am automatisierten Grundbuch-Abrufverfahren; Erfordernis der Durchführung eines der gerichtlichen Überprüfung vorgelagerten Vorschaltverfahrens; ...

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Kein Anspruch des WEG-Verwalters auf Teilnahme am eingeschränkten automatisierten Grundbuchabrufverfahren

  • Judicialis

    GBO § 133; ; GBV § 81

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GBO § 133; GBV § 81
    Kein Zulassungsanspruch des WEG -Verwalters zum automatisierten Grundbuchabrufverfahren

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Darf Verwalter elektronisches Grundbuch abrufen?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    WEG-Verwalter: Teilnahme am automatisierten Grundbuchabrufverfahren? (IMR 2008, 126)

Papierfundstellen

  • NJW 2008, 1891
  • NZM 2008, 408
  • FGPrax 2008, 51
  • ZMR 2008, 403
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 16.10.2003 - IX ZB 36/03

    Anfechtung der gerichtlichen Bestätigung oder Versagung des Insolvenzplans;

    Auszug aus OLG Hamm, 15.01.2008 - 15 VA 12/07
    In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass durch eine unzutreffende Rechtsbehelfsbelehrung ein Vertrauenstatbestand geschaffen wird, der zur Wiedereinsetzung wegen schuldloser Fristversäumnis berechtigt, wenn die Belehrung einen unvermeidbaren oder zumindest entschuldbaren Rechtsirrtum auf Seiten der Partei hervorruft und die Fristversäumnis darauf beruht (BGH NJW-RR 2004, 408; NJW 1993, 3206; FamRZ 1992, 300; NJW 1991, 295; NJW 1981, 576).

    Das Gericht kann von Amts wegen die Wiedereinsetzung gewähren, wenn die Verfahrenshandlung nachgeholt wurde - was hier durch den als Antrag nach § 23 EGGVG auszulegenden Widerspruch geschehen ist - und das Vorliegen der Voraussetzungen offenkundig oder zumindest aktenkundig ist (BGH NJW-RR 2004, 408 und NJW-RR 2000, 1590).

  • BGH, 17.10.1990 - XII ZB 105/90

    Bewirkung von Zustellungen im Parteiprozeß nach Mandatsniederlegung durch einen

    Auszug aus OLG Hamm, 15.01.2008 - 15 VA 12/07
    In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass durch eine unzutreffende Rechtsbehelfsbelehrung ein Vertrauenstatbestand geschaffen wird, der zur Wiedereinsetzung wegen schuldloser Fristversäumnis berechtigt, wenn die Belehrung einen unvermeidbaren oder zumindest entschuldbaren Rechtsirrtum auf Seiten der Partei hervorruft und die Fristversäumnis darauf beruht (BGH NJW-RR 2004, 408; NJW 1993, 3206; FamRZ 1992, 300; NJW 1991, 295; NJW 1981, 576).
  • OLG Düsseldorf, 05.12.1994 - 3 Wx 536/93

    Zur Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand bei versäumter

    Auszug aus OLG Hamm, 15.01.2008 - 15 VA 12/07
    Zutreffend ist zwar, dass nach § 24 Abs. 1 WEG dem Wohnungseigentumsverwalter die Aufgabe obliegt, alle Wohnungseigentümer einzuladen, und ein Einberufungsmangel - etwa durch die versehentliche Nichtberücksichtigung eines soeben im Grundbuch eingetragenen Wohnungseigentumserwerbers - zur Anfechtbarkeit der Beschlüsse einer Eigentümerversammlung führen kann (BGH NJW 1999, 3713; OLG Düsseldorf NJW-RR 1995, 464, 465).
  • BGH, 23.09.1993 - LwZR 10/92

    Vertrauen auf Rechtsmittelbelehrung eines Fachsenats

    Auszug aus OLG Hamm, 15.01.2008 - 15 VA 12/07
    In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass durch eine unzutreffende Rechtsbehelfsbelehrung ein Vertrauenstatbestand geschaffen wird, der zur Wiedereinsetzung wegen schuldloser Fristversäumnis berechtigt, wenn die Belehrung einen unvermeidbaren oder zumindest entschuldbaren Rechtsirrtum auf Seiten der Partei hervorruft und die Fristversäumnis darauf beruht (BGH NJW-RR 2004, 408; NJW 1993, 3206; FamRZ 1992, 300; NJW 1991, 295; NJW 1981, 576).
  • BGH, 26.11.1980 - IVb ZR 592/80

    Versäumung - Rechtsmittelfrist - Verschulden - Prozeßbevollmächtigter -

    Auszug aus OLG Hamm, 15.01.2008 - 15 VA 12/07
    In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass durch eine unzutreffende Rechtsbehelfsbelehrung ein Vertrauenstatbestand geschaffen wird, der zur Wiedereinsetzung wegen schuldloser Fristversäumnis berechtigt, wenn die Belehrung einen unvermeidbaren oder zumindest entschuldbaren Rechtsirrtum auf Seiten der Partei hervorruft und die Fristversäumnis darauf beruht (BGH NJW-RR 2004, 408; NJW 1993, 3206; FamRZ 1992, 300; NJW 1991, 295; NJW 1981, 576).
  • BGH, 24.05.2000 - III ZB 8/00

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach Bewilligung von Prozeßkostenhilfe im

    Auszug aus OLG Hamm, 15.01.2008 - 15 VA 12/07
    Das Gericht kann von Amts wegen die Wiedereinsetzung gewähren, wenn die Verfahrenshandlung nachgeholt wurde - was hier durch den als Antrag nach § 23 EGGVG auszulegenden Widerspruch geschehen ist - und das Vorliegen der Voraussetzungen offenkundig oder zumindest aktenkundig ist (BGH NJW-RR 2004, 408 und NJW-RR 2000, 1590).
  • OLG Hamm, 18.09.1995 - 15 VA 4/95
    Auszug aus OLG Hamm, 15.01.2008 - 15 VA 12/07
    Die Ermessensentscheidung des Beteiligten zu 2) kann im gerichtlichen Verfahren gem. § 28 Abs. 3 EGGVG nur daraufhin geprüft werden, ob die Behörde die gesetzlichen Grenzen des Ermessens überschritten oder von dem Ermessen in einer dem Zweck der Ermächtigung nicht entsprechenden Weise Gebrauch gemacht hat (Senat ZIP 1995, 1905).
  • BGH, 23.09.1999 - V ZB 17/99

    Haftung für Beiträge einer Wohnungseigentümergemeinschaft

    Auszug aus OLG Hamm, 15.01.2008 - 15 VA 12/07
    Zutreffend ist zwar, dass nach § 24 Abs. 1 WEG dem Wohnungseigentumsverwalter die Aufgabe obliegt, alle Wohnungseigentümer einzuladen, und ein Einberufungsmangel - etwa durch die versehentliche Nichtberücksichtigung eines soeben im Grundbuch eingetragenen Wohnungseigentumserwerbers - zur Anfechtbarkeit der Beschlüsse einer Eigentümerversammlung führen kann (BGH NJW 1999, 3713; OLG Düsseldorf NJW-RR 1995, 464, 465).
  • BGH, 02.06.2005 - V ZB 32/05

    Rechtsfähigkeit der Wohnungseigentümergemeinschaft; Vollstreckungen von

    Auszug aus OLG Hamm, 15.01.2008 - 15 VA 12/07
    Insbesondere lässt sich die Rechtsprechung des BGH zur Teilrechtsfähigkeit der Wohnungseigentümergemeinschaft (NJW 2005, 2061) für diese Auffassung der Beteiligten zu 1) nicht fruchtbar machen.
  • BGH, 16.10.1991 - XII ZB 113/91

    Verwerfung der Berufung wegen eines Mangels der gesetzlichen Form - Zustellung

    Auszug aus OLG Hamm, 15.01.2008 - 15 VA 12/07
    In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass durch eine unzutreffende Rechtsbehelfsbelehrung ein Vertrauenstatbestand geschaffen wird, der zur Wiedereinsetzung wegen schuldloser Fristversäumnis berechtigt, wenn die Belehrung einen unvermeidbaren oder zumindest entschuldbaren Rechtsirrtum auf Seiten der Partei hervorruft und die Fristversäumnis darauf beruht (BGH NJW-RR 2004, 408; NJW 1993, 3206; FamRZ 1992, 300; NJW 1991, 295; NJW 1981, 576).
  • BGH, 21.06.2017 - IV AR (VZ) 3/16

    Widerruf der Zulassung eines Notars zum automatisierten Grundbuchabrufverfahren

    Eine besondere Eilbedürftigkeit im Sinne dieser Bestimmung liegt nicht schon dann vor, wenn die allgemeine Möglichkeit besteht, schnell Einsicht in das Grundbuch nehmen zu müssen (vgl. OLG Zweibrücken MDR 2017, 145, 146; OLG Hamm NJW 2008, 1891, 1892).
  • OLG Hamm, 13.06.2016 - 15 VA 4/15

    Automatisiertes Abrufverfahren; Zulassung; Zulassungsvoraussetzungen

    Die früher als weiterer Aspekt diskutierte Kostenhürde für den Zugang (Demharter, GBO, 29.Aufl, § 133 Rdn.14; einschränkend Senat FGPrax 2008, 51) ist durch die Reform des Kostenrechts in Form des ERVGBG vom 11.08.2009, das die Genehmigungs- bzw. Einrichtungsgebühr vollständig aufgehoben hat, beseitigt worden.
  • OLG Hamm, 19.09.2017 - 15 VA 3/17

    Widerruf der Teilnahme eines Rechtsanwalts am automatisierten Grundbuchverfahren

    Die früher als weiterer Aspekt diskutierte Kostenhürde für den Zugang (Demharter, GBO, 29.Aufl, § 133 Rdn.14; einschränkend Senat FGPrax 2008, 51) ist durch die Reform des Kostenrechts in Form des ERVGBG vom 11.08.2009, das die Genehmigungs- bzw. Einrichtungsgebühr vollständig aufgehoben hat, beseitigt worden.

    Hinsichtlich der Beurteilung der Eilbedürftigkeit von Grundbuchabfragen hält der Senat an seiner Rechtsprechung fest, dass dieses Zulassungskriterium nur erfüllt ist, wenn nach den Gegebenheiten des Einzelfalles zumindest eine gesteigerte Häufigkeit von Eilfällen bei der Übermittlung zu erwarten ist (vgl. Senat FGPrax 2008, 51 sowie Beschluss vom 23. August 2014, Aktenzeichen 15 VA 5/14 - nicht veröffentlicht; zustimmend OLG Zweibrücken MDR 2017, 145).

  • OLG Hamm, 23.01.2018 - 15 VA 18/17

    Voraussetzungen der Teilnahme am uneingeschränkten Grundbuchabbuchverfahren

    Die Ausführungen des Beteiligten zu 2) in dem angegriffenen Bescheid sind zutreffend und stehen in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Senats zu diesem Zulassungskriterium (vgl. Senat FGPrax 2008, 51 sowie Beschluss vom 23. August 2014, Aktenzeichen 15 VA 5/14 - nicht veröffentlicht; zustimmend OLG Zweibrücken MDR 2017, 145).
  • OLG Zweibrücken, 16.09.2016 - 6 VA 2/16

    Automatisiertes Grundbuchabrufverfahren: Widerruf der Genehmigung der Teilnahme

    Die Regelung ist vielmehr auf Unternehmen zugeschnitten, nach deren Geschäftsstruktur allgemein mit einer Eilbedürftigkeit der Einsichtnahmen zu rechnen ist (vgl. Oberlandesgericht Hamm, Entscheidung vom 24.März 2014, I-15 VA 5/14 und Entscheidung vom 15. Januar 2008, 15 VA 12/07 = FGPrax 2008, 51).
  • BayObLG, 01.12.2021 - 101 VA 109/21

    Zum Widerruf der Genehmigung zur Teilnahme am eingeschränkten automatisierten

    (3) Die Zulassungsvoraussetzung der besonderen Eilbedürftigkeit rechtfertigt sich nicht schon allein aufgrund des berechtigten Interesses an der Einsichtnahme, da bei dem automatisierten Abrufverfahren keine Einzelfallkontrolle durch das Grundbuchamt stattfindet und die Einsichtsrechte nicht erweitert werden (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 15. Januar 2008, 15 VA 12/07, NJW 2008, 1891 [juris Rn. 13]).
  • BayObLG, 01.12.2021 - 102 VA 116/21

    Zu den Voraussetzungen für die Zulassung zur Teilnahme am eingeschränkten

    (a) Da bei dem automatisierten Abrufverfahren keine Einzelfallkontrolle durch das Grundbuchamt stattfindet und die Einsichtsrechte nicht erweitert werden, rechtfertigt sich die besondere Eilbedürftigkeit nicht schon allein aufgrund des berechtigten Interesses an der Einsichtnahme (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 15. Januar 2008, 15 VA 12/07, NJW 2008, 1891 [juris Rn. 13]).
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