Rechtsprechung
OLG Hamm, 15.01.2018 - I-32 SA 53/17, 32 SA 53/17 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
Gerichtsstandbestimmung, Prozesskostenhilfeverfahren, Verweisung, bindend, internationale Zuständigkeit
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte für ein Prozesskostenhilfeverfahren; Bindungswirkung einer Verweisung
- rabüro.de
Zur internationalen Zuständigkeit für ein Prozesskostenhilfeverfahren
- rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte für ein Prozesskostenhilfeverfahren
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (8)
- OLG Hamm, 23.08.2016 - 32 Sa 39/16
Gerichtsstandbestimmung; Schmerzensgeld; Streitwert; Verweisung; Bindungswirkung
Auszug aus OLG Hamm, 15.01.2018 - 32 SA 53/17
Hierfür genügt nicht, dass der Beschluss inhaltlich unrichtig oder fehlerhaft ist (st. Rspr., z.B. BGH, Beschluss vom 09.06.2015, X ARZ 115/15, juris Rn 9; BGH, Beschluss vom 17.05.2011, X ARZ 109/11, juris Rn 12; Senat, Beschlüsse vom 23.08.2016, 32 SA 39/16, und vom 29.07.2011, 32 SA 57/11; jeweils zitiert nach juris).Willkür liegt nur vor, wenn der Verweisungsbeschluss einen über einen einfachen Rechtsfehler hinausgehenden, schwerwiegenden Fehler aufweist, der unter Umständen begangen wurde, die den Verweisungsbeschluss in der Gesamtbetrachtung bei verständiger Würdigung der das Grundgesetz beherrschenden Gedanken als schlechterdings nicht mehr nachvollziehbar und offensichtlich unhaltbar erscheinen lassen (BGH, Beschluss vom 09.06.2015, X ARZ 115/15, juris Rn 11f; m.w.N.; Senat, Beschluss vom 23.08.2016, 32 SA 39/16; jeweils zitiert nach juris).
- BGH, 09.06.2015 - X ARZ 115/15
Örtliche Zuständigkeit: Bindungswirkung eines fehlerhaften Verweisungsbeschlusses
Auszug aus OLG Hamm, 15.01.2018 - 32 SA 53/17
Hierfür genügt nicht, dass der Beschluss inhaltlich unrichtig oder fehlerhaft ist (st. Rspr., z.B. BGH, Beschluss vom 09.06.2015, X ARZ 115/15, juris Rn 9; BGH, Beschluss vom 17.05.2011, X ARZ 109/11, juris Rn 12; Senat, Beschlüsse vom 23.08.2016, 32 SA 39/16, und vom 29.07.2011, 32 SA 57/11; jeweils zitiert nach juris).Willkür liegt nur vor, wenn der Verweisungsbeschluss einen über einen einfachen Rechtsfehler hinausgehenden, schwerwiegenden Fehler aufweist, der unter Umständen begangen wurde, die den Verweisungsbeschluss in der Gesamtbetrachtung bei verständiger Würdigung der das Grundgesetz beherrschenden Gedanken als schlechterdings nicht mehr nachvollziehbar und offensichtlich unhaltbar erscheinen lassen (BGH, Beschluss vom 09.06.2015, X ARZ 115/15, juris Rn 11f; m.w.N.; Senat, Beschluss vom 23.08.2016, 32 SA 39/16; jeweils zitiert nach juris).
- OLG Naumburg, 22.04.2013 - 1 AR 15/13
Prozesskostenhilfeverfahren: Zuständigkeitsbestimmung bei negativem …
Auszug aus OLG Hamm, 15.01.2018 - 32 SA 53/17
Negative Kompetenzkonflikte im Prozesskostenhilfeverfahren sind analog § 36 ZPO zu bewältigen, wenn ihnen eine Verweisung analog § 281 ZPO und die Ablehnung der Übernahme durch das im Beschluss bezeichnete Gericht vorausgehen (BGH, Beschluss vom 09.03.1994, XII ARZ 8/94, NJW-RR 1994, 706; OLG Naumburg, Beschluss vom 22.04.2013, 1 AR 15/13, zitiert nach juris; Zöller/Geimer, ZPO 32. Aufl., § 114 Rn 22a).
- OLG Hamm, 29.07.2011 - 32 Sa 57/11
Zuständigkeit der Kartellgerichte für Streitigkeiten gem. § 102 EnWG
Auszug aus OLG Hamm, 15.01.2018 - 32 SA 53/17
Hierfür genügt nicht, dass der Beschluss inhaltlich unrichtig oder fehlerhaft ist (st. Rspr., z.B. BGH, Beschluss vom 09.06.2015, X ARZ 115/15, juris Rn 9; BGH, Beschluss vom 17.05.2011, X ARZ 109/11, juris Rn 12; Senat, Beschlüsse vom 23.08.2016, 32 SA 39/16, und vom 29.07.2011, 32 SA 57/11; jeweils zitiert nach juris). - BGH, 09.03.1994 - XII ARZ 8/94
Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses im Prozeßkostenhilfeverfahren
Auszug aus OLG Hamm, 15.01.2018 - 32 SA 53/17
Negative Kompetenzkonflikte im Prozesskostenhilfeverfahren sind analog § 36 ZPO zu bewältigen, wenn ihnen eine Verweisung analog § 281 ZPO und die Ablehnung der Übernahme durch das im Beschluss bezeichnete Gericht vorausgehen (BGH, Beschluss vom 09.03.1994, XII ARZ 8/94, NJW-RR 1994, 706; OLG Naumburg, Beschluss vom 22.04.2013, 1 AR 15/13, zitiert nach juris; Zöller/Geimer, ZPO 32. Aufl., § 114 Rn 22a). - BGH, 17.05.2011 - X ARZ 109/11
Örtliche Zuständigkeit: Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses bei …
Auszug aus OLG Hamm, 15.01.2018 - 32 SA 53/17
Hierfür genügt nicht, dass der Beschluss inhaltlich unrichtig oder fehlerhaft ist (st. Rspr., z.B. BGH, Beschluss vom 09.06.2015, X ARZ 115/15, juris Rn 9; BGH, Beschluss vom 17.05.2011, X ARZ 109/11, juris Rn 12; Senat, Beschlüsse vom 23.08.2016, 32 SA 39/16, und vom 29.07.2011, 32 SA 57/11; jeweils zitiert nach juris). - BayObLG, 11.04.2001 - 4Z AR 29/01
Gerichtsstandvereinbarungen
- KG, 09.03.2006 - 22 W 33/05
Bindungswirkung der Verweisung im PKH-Verfahren; Haftung des Vermieters für …
Auszug aus OLG Hamm, 15.01.2018 - 32 SA 53/17
Angesichts der mit Beschluss vom 21.03.2017 erfolgten ausführlichen Begründung, insbesondere zu der nach § 38 ZPO maßgeblichen Kaufmannseigenschaft, hat das Landgericht C die eigene Zuständigkeit nicht grob fehlerhaft verneint und das Prozesskostenhilfeverfahren, auf das sich die Bindungswirkung des Verweisungsbeschlusses allein bezieht (vgl. KG, Beschluss vom 09.03.2016, 22 W 33/05, WuM 2006, 390), damit auch nicht willkürlich an das Landgericht D verwiesen.
- OLG Braunschweig, 22.05.2019 - 11 U 18/19
Internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte für die Inanspruchnahme eines …
Sinn und Zweck dieser Regelung ist es, dass der Schuldner an dem Ort, an dem er nach materiellem Recht zu leisten hat, auch vor Gericht Rede und Antwort stehen muss (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 15. Januar 2018 - I-32 SA 53/17 -, juris, Rn. 19).