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   OLG Hamm, 15.01.2021 - 11 U 57/20   

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https://dejure.org/2021,9690
OLG Hamm, 15.01.2021 - 11 U 57/20 (https://dejure.org/2021,9690)
OLG Hamm, Entscheidung vom 15.01.2021 - 11 U 57/20 (https://dejure.org/2021,9690)
OLG Hamm, Entscheidung vom 15. Januar 2021 - 11 U 57/20 (https://dejure.org/2021,9690)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Ansprüche eines Bahnreisenden bei Glätteunfall auf Weg zum Taxistand

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2021, 741
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Saarbrücken, 23.01.2014 - 4 U 387/12

    Grenzen der Amtshaftung aus Straßenverkehrssicherungspflichtverletzung:

    Auszug aus OLG Hamm, 15.01.2021 - 11 U 57/20
    Es muss mithin ein kausaler Zusammenhang mit den wirklich ablaufenden Beförderungsvorgängen bestehen (OLG Saarbrücken, Urteil vom 23.01.2014, 4 U 387/12 - Rz. 115 juris).
  • OLG Frankfurt, 20.06.1985 - 1 U 202/84

    Haftung des Bahnbetriebsunternehmers; Unfälle auf Bahnsteig; Betriebsfunktion der

    Auszug aus OLG Hamm, 15.01.2021 - 11 U 57/20
    Entsprechend hat das OLG Frankfurt a.M. in einem Fall, in dem ein Reisender auf dem Weg zu einem Anschlusszug auf einer verunreinigten glatten Stelle des Bahnsteigs ausgerutscht und dadurch zu Fall gekommen war, das Vorliegen eines Betriebsunfalls verneint (OLG Frankfurt, Urteil vom 20.06.1985, 1 U 202/84 = Versicherungsrecht 1987, 77).
  • BGH, 20.06.2013 - III ZR 326/12

    Amtshaftung bei Verletzung der Räum- und Streupflicht: Überwiegendes

    Auszug aus OLG Hamm, 15.01.2021 - 11 U 57/20
    Insofern bleibt es vielmehr bei der vollen Darlegungs- und Beweislast des Geschädigten für die Pflichtverletzung (BGH, Urteil vom 20.06.2013, III ZR 326/12 - Rz. 16 juris).
  • BGH, 17.01.2012 - X ZR 59/11

    Zur Verkehrssicherungspflicht auf Bahnsteigen

    Auszug aus OLG Hamm, 15.01.2021 - 11 U 57/20
    Eine vertragliche Haftung der Beklagten lässt sich auch nicht aus der vom Kläger angeführten Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 17.01.2012 (X ZR 59/11) herleiten.
  • OLG Karlsruhe, 03.07.1987 - 10 U 3/87
    Auszug aus OLG Hamm, 15.01.2021 - 11 U 57/20
    Daran fehlt es, wenn zum Zeitpunkt des Unfalls das eigentliche Ein- oder Aussteigen bereits beendet gewesen ist (OLG Karlsruhe, Urteil vom 03.07.1987, 10 U 3/87 = Versicherungsrecht 1988, 583).
  • BGH, 16.10.2007 - VI ZR 173/06

    Zurechnung der Versperrung des Fahrwegs zwischen Eisenbahnbetriebs- und

    Auszug aus OLG Hamm, 15.01.2021 - 11 U 57/20
    Ein solcher unmittelbarer äußerer örtlicher und zeitlicher Zusammenhang liegt (nur) dann vor, wenn sich der Unfall bei der eigentlichen Beförderungstätigkeit ereignet (Kaufmann, a.a.O., Rn. 22; BGH, Urteil vom 16.10.2007, VI ZR 173/06 - Rz. 12 juris).
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