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   OLG Hamm, 15.02.2007 - 9 W 9/07   

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https://dejure.org/2007,10010
OLG Hamm, 15.02.2007 - 9 W 9/07 (https://dejure.org/2007,10010)
OLG Hamm, Entscheidung vom 15.02.2007 - 9 W 9/07 (https://dejure.org/2007,10010)
OLG Hamm, Entscheidung vom 15. Februar 2007 - 9 W 9/07 (https://dejure.org/2007,10010)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Klagerücknahme, Kostenlast

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    §§ 269 Abs. 3, S. 2, 93 d ZPO
    Klagerücknahme, Kostenlast

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Möglichkeit der Überbürdung der Verfahrenskosten nach Rücknahme der Klage; Auferlegung der Prozesskosten bei verspäteter Erteilung der vom Beklagten geschuldeten Auskünfte; Fehlen einer gesetzlichen Auskunftspflicht über die insolvenzrechtlich beachtliche ...

  • Judicialis

    ZPO § 93 d; ; ZPO § 269 Abs. 3; ; ZPO § 269 Abs. 3 S. 2

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 93d; ZPO § 269 Abs. 3 Satz 2
    Kostentragung nach Klagerücknahme - "anderer Grund" i. S. des § 269 Abs. 3 Satz 2 ZPO bei verspätetem Hinweis des Schuldners auf drohende Insolvenz?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • LG Münster - 10 O 335/06
  • OLG Hamm, 15.02.2007 - 9 W 9/07
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 27.10.2003 - II ZB 38/02

    Kostentragung nach Klagerücknahme

    Auszug aus OLG Hamm, 15.02.2007 - 9 W 9/07
    Die Ausnahmeregelung des § 269 Abs. 3 S. 2, 2. Alt. ZPO, die nach Klagerücknahme die Überbürdung der Kosten des Rechtsstreits auf den Beklagten "aus einem anderen Grund" erlaubt, betrifft grundsätzlich nur die Fälle des § 93 d ZPO (insoweit Übernahme von BGH NJW 2004, 223).

    Den vorstehend zitierten Ausführungen des Bundesgerichtshofs in seinem Beschluss vom 27.10.2003 - Az. II ZB 38/02 -, veröffentlicht u. a. in NJW 2004, 223, schließt der erkennende Richter sich an.

  • BGH, 14.11.2000 - VI ZR 149/99

    Schaden durch Nichtabführung von Arbeitnehmeranteilen zur Sozialversicherung bei

    Auszug aus OLG Hamm, 15.02.2007 - 9 W 9/07
    Hatte aber die Klägerin solche Kenntnis, so war für sie nach zutreffender rechtlicher Prüfung schon bei Erhebung der Klage deren Unbegründetheit ersichtlich, dies um so mehr als sie sich mit der Anspruchsbegründung auf die einschlägige Entscheidung des BGH vom 14.11.2000, veröffentlicht in NJW 2001, 967, berufen hat.
  • BGH, 25.09.2006 - II ZR 108/05

    Vorenthalten von Arbeitnehmeranteilen bei Fehlen finanzieller Mittel

    Auszug aus OLG Hamm, 15.02.2007 - 9 W 9/07
    Hierauf weist die Klägerin selbst mit der Beschwerdegründung unter Bezugnahme auf die einschlägige Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 25.9.2006 in NJW 2006, 3573 zutreffend hin.
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