Rechtsprechung
OLG Hamm, 15.02.2018 - III-5 Ws 44/18 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; eigenes Verschulden des Beschwerdeführers; verspätete Beauftragung des Verteidigers; Glaubhaftmachung; anwaltliche Versicherung
- beck-blog
Keine Wiedereinsetzung nach Fehler im Verteidigerbüro
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen der Versäumung der Frist zur Einlegung der sofortigen Beschwerde gegen den Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung bei Abgabe der anzufechtenden Entscheidung im Büro des Verteidigers am letzten Tag der Rechtsmittelfrist
- rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 44 S. 1; StPO § 45 Abs. 1, Abs. 2
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen der Versäumung der Frist zur Einlegung der sofortigen Beschwerde gegen den Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung bei Abgabe der anzufechtenden Entscheidung im Büro des Verteidigers am letzten Tag der Rechtsmittelfrist - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Keine Wiedereinsetzung nach Fehler in Kanzlei des Verteidigers
Verfahrensgang
- LG Hagen - 61 StVK 1/18
- OLG Hamm, 15.02.2018 - III-5 Ws 44/18
- OLG Hamm, 15.02.2018 - 5 Ws 44/18 Amtlicher Leitsatz: 1
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 14.01.2015 - 1 StR 573/14
Unzulässige Anträge auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand
Auszug aus OLG Hamm, 15.02.2018 - 5 Ws 44/18
Die hierzu erforderlichen Angaben sind ebenso wie ihre Glaubhaftmachung Zulässigkeitsvoraussetzung und müssen sich auch dazu verhalten, ob der Beschwerdeführer seinen Anwalt überhaupt mit der Einlegung des Rechtsmittels beauftragt bzw. dieser ihm die Einlegung des Rechtsmittels zugesagt hat (vgl. zum Ganzen BGH NStZ-RR 2009, 375; BGH NStZ-RR 2015, 145). - BGH, 06.08.2009 - 3 StR 319/09
Wiedereinsetzung in die Frist zur Einlegung der Revision (Hinderungsgrund; …
Auszug aus OLG Hamm, 15.02.2018 - 5 Ws 44/18
Die hierzu erforderlichen Angaben sind ebenso wie ihre Glaubhaftmachung Zulässigkeitsvoraussetzung und müssen sich auch dazu verhalten, ob der Beschwerdeführer seinen Anwalt überhaupt mit der Einlegung des Rechtsmittels beauftragt bzw. dieser ihm die Einlegung des Rechtsmittels zugesagt hat (vgl. zum Ganzen BGH NStZ-RR 2009, 375; BGH NStZ-RR 2015, 145). - OLG Köln, 20.12.1963 - 1 Ws 76/63
Auszug aus OLG Hamm, 15.02.2018 - 5 Ws 44/18
Allein die bloße Tatsache aber, dass ein Rechtsanwalt einen bestimmten Sachverhalt vorträgt, stellt als solche bei Handlungen, Unterlassungen oder Wahrnehmungen, die nicht in der Person des Anwaltes selbst liegen, noch keine Glaubhaftmachung dar (BGH NStZ 1996, 149; OLG Köln NJW 1964, 1038). - BGH, 15.11.1995 - 3 StR 353/95
Empfangsbekenntnis - Frist - Nachträgliche Ausstellung
Auszug aus OLG Hamm, 15.02.2018 - 5 Ws 44/18
Allein die bloße Tatsache aber, dass ein Rechtsanwalt einen bestimmten Sachverhalt vorträgt, stellt als solche bei Handlungen, Unterlassungen oder Wahrnehmungen, die nicht in der Person des Anwaltes selbst liegen, noch keine Glaubhaftmachung dar (BGH NStZ 1996, 149; OLG Köln NJW 1964, 1038).