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OLG Hamm, 15.02.2019 - I-15 W 245/18 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (9)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Deutsches Notarinstitut
BGB §§ 873, 925, 2205 S. 2; GBO §§ 39, 40
Auflassung des vermeintlich als Testamentsvollstrecker handelnden alleinigen Vorerben; Voreintragungsgrundsatz bei Übertragung an Nacherben
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- rewis.io
- notar-drkotz.de
Grundbuchsache: Auflassung durch Testamentsvollstrecker der alleiniger Vorerbe ist
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 873 ; BGB § 925 ; GBO § 39, 40
Wirksamkeit einer durch den vermeintlichen Testamentsvollstrecker erklärten Auflassung eines Grundstücks - rechtsportal.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Entbehrlichkeit der Voreintragung bei fehlender Zustimmung der Nachnacherben
Verfahrensgang
- AG Dortmund - D-26292
- OLG Hamm, 15.02.2019 - I-15 W 245/18
- OLG Hamm, 15.02.2019 - 15 W 245/18 Amtlicher Leitsatz: 1
Papierfundstellen
- DNotZ 2020, 533
- FamRZ 2019, 1965
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- OLG Hamm, 17.02.2005 - 15 W 460/04
Übertragung eines Grundstücks durch den Nacherben ohne Voreintragung des Vorerben
Auszug aus OLG Hamm, 15.02.2019 - 15 W 245/18
Danach bleibt bei Vorerbschaft die Voreintragung grundsätzlich erforderlich, weil ansonsten die Eintragung des Nacherbenvermerks unzulässig ist (vgl. hierzu Senat FGPrax 2005, 239 f.;… Demharter, GBO, 31. Auflage, § 40, Rn. 5).