Rechtsprechung
OLG Hamm, 15.02.2022 - 5 RVs 15/22 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2022,3998) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (5)
- Burhoff online
Revision, Begründung, Inbegriffsrüge
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
StPO § 324 Abs. 1; § 249; § 261
Verlesung des erstinstanzlichen Urteils, Berufungshauptverhandlung, Beweisaufnahme - rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 261
Verlesung des Urteils kein Ersatz für Verlesung zu Beweiszwecken; Rekonstruktionsverbot bei angefochtenem Urteil
Verfahrensgang
- LG Essen - 67 Ns 81/21
- OLG Hamm, 15.02.2022 - 5 RVs 15/22
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- OLG Hamm, 10.07.1974 - 4 Ss 287/74
Auszug aus OLG Hamm, 15.02.2022 - 5 RVs 15/22
Die Rügebegründung, die eine Reihe von Möglichkeiten der Einführung in die Hauptverhandlung ausschließt, verhält sich vorliegend nicht dazu, ob die fraglichen Angaben der Bewährungshelferin nicht durch Verlesung des erstinstanzlichen Urteils, welches diese enthält, zu Beweiszwecken nach § 249 StPO (die Verlesung nach § 324 Abs. 1 StPO würde freilich nicht genügen, vgl. OLG Hamm NJW 1974, 1880) in die Hauptverhandlung eingeführt worden ist.