Rechtsprechung
OLG Hamm, 15.02.2023 - 11 U 71/22 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
§ 839 BGB i. V. m. Art. 34 GG, § 280 BGB, §§ 94, 111n StPO
Öffentlich-rechtliche Verwahrung, Amtshaftung, Beschlagnahme, Sicherstellung, Echtheit, Handtasche, Wert, Beweislast - rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Darlegungs- und Beweislast hinsichtlich des Wertes aus öffentlicher Verwahrung abhanden gekommener Sachen
Verfahrensgang
- LG Essen, 14.04.2022 - 1 O 6/21
- OLG Hamm, 15.02.2023 - 11 U 71/22
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- BGH, 14.07.2010 - VIII ZR 45/09
Verschuldensunabhängige Haftung des Vermieters bei "kalter" Wohnungsräumung
Auszug aus OLG Hamm, 15.02.2023 - 11 U 71/22
Denn mit Urteil vom 14.07.2010 (VIII ZR 45/09) hat der Bundesgerichtshof für den im Wege verbotener Eigenmacht und unerlaubter Selbsthilfe "kalt räumenden Vermieter" entschieden, dass zu Gunsten des Mieters, dessen Inventar bei der Räumung großteils entsorgt wurde, eine Umkehr der Darlegungs- und Beweislast dahin eintritt, dass der Vermieter zu beweisen hat, in welchem Umfang Bestand und Wert der der Schadensberechnung zugrunde gelegten Gegenstände von den Angaben abweichen, die der Mieter hierzu macht, soweit die von ihm angesetzten Werte plausibel sind (…BGH a.a.O. - Rz. 17).Er darf die Schätzung eines Mindestschadens erst dann gänzlich unterlassen, wenn sie mangels jeglicher konkreter Anhaltspunkte völlig in der Luft hinge und daher willkürlich wäre (BGH, Urteil vom 14.07.2010, VIII ZR 45/09 - Rz. 19 ff.).
- OLG Schleswig, 23.03.1999 - 11 U 209/96
Auszug aus OLG Hamm, 15.02.2023 - 11 U 71/22
Aufgrund des durch die Sicherstellung begründeten öffentlich-rechtlichen Verwahrungsverhältnisses oblag dem beklagten Land bzw. den für das Land tätig gewordenen Polizeibediensteten die (Amts-)Pflicht, die Damenhandtasche ordnungsgemäß aufzubewahren und vor Verschlechterung, Untergang und sonstiger Gefährdung zu bewahren (…Köhler in: Meyer-Goßner/Schmitt, StPO 65. Auflage 2022, § 94 Rn. 23) sowie ihre eventuelle spätere Rückgabe an den Berechtigten sicherzustellen (OLG Frankfurt…, Urteil vom 02.04.2007, 1 U 181/06 - Rz. 23 juris; OLG Schleswig-Holstein, Urteil vom 06.05.1999, 11 U 209/96 - Rz. 2 juris).Insoweit ist anerkannt, dass der Berechtigte bei einem schuldhaften Verstoß gegen diese Pflichten aus dem Gesichtspunkt der Amtspflichtverletzung Schadensersatz geltend machen kann (OLG Schleswig-Holstein, Urteil vom 06.05.1999, 11 U 209/96 - Rz. 2 juris m.w.Nw.).
- BGH, 09.11.2000 - VII ZR 82/99
Absicherung des Vergütungsanspruchs
Auszug aus OLG Hamm, 15.02.2023 - 11 U 71/22
In solchen Fällen ist zu prüfen, ob der Schuldner die Erklärung als Aufforderung zur Bewirkung der tatsächlich geschuldeten Leistung verstehen muss und der Gläubiger auch zur Annahme der gegenüber seinen Vorstellungen geringeren Leistung bereit ist (BGH, Urteil vom 09.11.2000, VII ZR 82/99 - Rz. 43 juris). - BGH, 27.09.1951 - IV ZR 155/50
Öffentlichrechtliche Verwahrung. Rechtsweg
Auszug aus OLG Hamm, 15.02.2023 - 11 U 71/22
Mit Urteil vom 27.09.1951 (IV ZR 155/50) hatte der Bundesgerichtshof zuvor schon eine dahingehende Verpflichtung ausdrücklich auch für den Fall des Zustandekommens eines öffentlich-rechtlichen Verwahrungsverhältnisses angenommen (…BGH a.a.O. - Rz. 19 und 25). - OLG Frankfurt, 02.04.2007 - 1 U 181/06
Amtspflichtverletzung durch schuldhafte Verletzung der Pflichten aus einem …
Auszug aus OLG Hamm, 15.02.2023 - 11 U 71/22
Aufgrund des durch die Sicherstellung begründeten öffentlich-rechtlichen Verwahrungsverhältnisses oblag dem beklagten Land bzw. den für das Land tätig gewordenen Polizeibediensteten die (Amts-)Pflicht, die Damenhandtasche ordnungsgemäß aufzubewahren und vor Verschlechterung, Untergang und sonstiger Gefährdung zu bewahren (…Köhler in: Meyer-Goßner/Schmitt, StPO 65. Auflage 2022, § 94 Rn. 23) sowie ihre eventuelle spätere Rückgabe an den Berechtigten sicherzustellen (OLG Frankfurt, Urteil vom 02.04.2007, 1 U 181/06 - Rz. 23 juris; OLG Schleswig-Holstein…, Urteil vom 06.05.1999, 11 U 209/96 - Rz. 2 juris).