Rechtsprechung
OLG Hamm, 15.09.2005 - 3 Ss OWi 591/05 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (9)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Voraussetzungen für die Anordnung eines beschränkten Fahrverbots; Anforderungen an die Begründung des Vorliegens der Voraussetzungen für die Erteilung eines beschränkten Fahrverbots; Bestehen der Gefahr der Arbeitslosigkeit bei Verlust des Führerscheins als Grund für den ...
- Judicialis
- rewis.io
- RA Kotz
Fahrverbot - bloße Behauptung des Arbeitsplatzverlustes beachtlich?
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BKatV § 4; StPO § 267
Fahrverbot; Absehen; Verlust des Arbeitsplatzes; Feststellungen, Ausfürhungen im Urteil - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)
Allein auf die etwaige Behauptung des Betroffenen, für den Fall eines einmonatigen Fahrverbots drohe ihm der Verlust seines Arbeitsplatzes, darf das Amtsgericht seine Überzeugungsbildung nicht stützen
Verfahrensgang
- AG Minden, 20.04.2005 - 15 OWi 73 Js 1540/04 OWi 731/04
- OLG Hamm, 15.09.2005 - 3 Ss OWi 591/05
Wird zitiert von ... (4)
- OLG Hamm, 20.04.2010 - 2 RBs 31/10
Fahrverbot, Beschränkung, Zulässigkeit; Umfang
Dabei ist eine nach § 25 Abs. 1 Satz 1 StVG grundsätzlich statthafte Beschränkung des Fahrverbotes auf bestimmte Arten von Kraftfahrzeugen insbesondere dann zu erwägen, wenn ansonsten eine außergewöhnliche und nicht mehr mit dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz in Einklang zu bringende Härte eintreten würde (vgl. OLG Karlsruhe, VRS 108, 37 f.; OLG Hamm, VRS 53, 205 f.; BayObLG DAR 1991, 110 f. = NZV 1991, 120 f.) und eine solche Sanktion als Denkzettel- und Besinnungsmaßnahme für den Betroffenen als ausreichend anzusehen ist (OLG Düsseldorf, VRS 113, 442 f.;… OLG Karlsruhe, a.a.O.;… OLG Hamm, a.a.O.; OLG Hamm, Beschluss des 3. Strafsenates vom 15. September 2005 - 3 Ss OWi 591/05 - m.w.N.). - OLG Köln, 10.08.2006 - 82 Ss OWi 60/06 c) Die Beschränkung des Fahrverbots auf einzelne Fahrzeugarten ist nur dann zulässig, wenn dieses Fahrverbot als Denkzettel- und Besinnungsmaßnahme ausreicht und darüber hinaus ein unbeschränktes Fahrverbot eine unverhältnismäßige Belastung des Betroffenen mit sich bringen würde (OLG Hamm DAR 2006, 99).
- OLG Köln, 26.07.2006 - 82 Ss 47/06 c) Die Beschränkung des Fahrverbots auf einzelne Fahrzeugarten ist nur dann zulässig, wenn dieses Fahrverbot als Denkzettel- und Besinnungsmaßnahme ausreicht und darüber hinaus ein unbeschränktes Fahrverbot eine unverhältnismäßige Belastung des Betroffenen mit sich bringen würde (OLG Hamm DAR 2006, 99).
- OLG Jena, 07.12.2006 - 1 Ss 285/06
Rechtsfolgen, Verkehr
Hiergegen spricht nicht, dass § 25 Abs. 1 Satz 1 StVG, der auch im Anwendungsbereich der BKatV die alleinige Rechtsgrundlage für die Verhängung eines Fahrverbotes ist, keine Wertung dahingehend zum Ausdruck bringt, dass die Anordnung eines "Fahrzeuge jeder Art" umfassenden Fahrverbots die Regel und die Anordnung eines auf "Fahrzeuge einer bestimmten Art" beschränkten Fahrverbots die Ausnahme sein soll, mit der Folge, dass die beschränkte Fahrverbotsanordnung nicht als teilweises Absehen vom Fahrverbot, sondern als eine dem unbeschränkten Fahrverbot gleichwertige Anordnungsmöglichkeit angesehen werden könnte, bei der eine Erhöhung der Geldbuße nicht in Betracht käme (vgl. Krumm, DAR 2006, 100, Anmerkung zu OLG Hamm, DAR 2006, 99).