Rechtsprechung
OLG Hamm, 15.11.2012 - I-21 U 53/12 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
Rechtliches Gehör, Aufhebung, Zurückverweisung, Werkvertrag, Beweislast Vergütungsanspruch, vorzeitige Beendigung, Substantiierung
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
Rechtliches Gehör, Aufhebung, Zurückverweisung, Werkvertrag, Beweislast Vergütungsanspruch, vorzeitige Beendigung, Substantiierung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anforderungen an Darlegungs- und Beweislast bei Rückforderung von Abschlagszahlungen bei vorzeitiger Beendigung eines Werkvertrages
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Darlegungs- und Beweislast bei Rückforderung von Abschlagszahlungen bei vorzeitiger Beendigung eines Werkvertrages
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Hagen, 07.03.2012 - 2 O 246/11
- OLG Hamm, 15.11.2012 - I-21 U 53/12
Wird zitiert von ... (3)
- OLG Brandenburg, 28.01.2014 - 6 U 133/12
Zulässigkeit einer Klage: Ladungsfähige Anschrift des Klägers als …
Nachdem das Landgericht Berlin die Klage mit Urteil vom 14.2.2012 abgewiesen hatte, ist die Berufung des Klägers durch Urteil des Kammergerichts vom 7.5.2013 (Az.: 21 U 53/12) zurückgewiesen worden.Gegen die Beklagte zu 2) bestünden keine Ansprüche wie bereits mit dem Urteil des Kammergerichts vom 7.5.2013 (Az.: 21 U 53/12) feststehe.
Er hat derartig bezifferte Ansprüche im Verfahren vor dem Landgericht Berlin (Az.: 2 O 442/11 = Kammergericht Az.: 21 U 53/12) der Beklagten zu 2) im Wege der Aufrechnung entgegengehalten.
Über diesen Anspruch gegen die Beklagte zu 2) hat das Kammergericht in seinem Urteil vom 7.5.2013 (Az.: 21 U 53/12) in Teilen bereits rechtskräftig entschieden.
Die Aufrechnung mit Forderungen des Klägers gegen die Beklagte zu 2) wegen Gewinnauszahlungsansprüchen, die der Kläger aus den Jahresabschlüssen 1997 bis 2009 abgeleitet hat, hat das Kammergericht in seinem Urteil vom 7.5.2013 (Az.: 21 U 53/12) wegen der Geschäftsjahre 1997 bis 2001 wegen § 767 Abs. 2 ZPO nicht zugelassen.
- OLG Hamm, 08.11.2016 - 21 U 161/13
Vorgewerke müssen sich nur innerhalb der zulässigen Toleranzen bewegen!
Ihr Begehren ist damit nicht mehr auf die Erfüllung der geschuldeten Leistung gerichtet ist, sodass sie sich auf die Abnahme als Fälligkeitsvoraussetzung nicht mehr berufen kann (vgl. BGH, Urteil vom 16.09.1999 - VII ZR 456/98; OLG Hamm, Urteil vom 15.11.2012 - 21 U 53/12;… Pause/Vogel in Kniffka, Bauvertragsrecht, 2. Auflage 2016, § 641 Rn. 9). - OLG Brandenburg, 28.01.2014 - 6 U 132/12
Klageerhebung: Ladungsfähige Anschrift des Klägers als Zulässigkeitsvoraussetzung
Nach Klageabweisung durch das Landgericht Berlin (Az.: 2 O 442/11) ist die Berufung des Klägers durch Urteil des Kammergerichts vom 7.5.2013 (Az.: 21 U 53/12) zurückgewiesen worden.