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   OLG Hamm, 15.11.2019 - I-10 W 143/17   

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https://dejure.org/2019,49864
OLG Hamm, 15.11.2019 - I-10 W 143/17 (https://dejure.org/2019,49864)
OLG Hamm, Entscheidung vom 15.11.2019 - I-10 W 143/17 (https://dejure.org/2019,49864)
OLG Hamm, Entscheidung vom 15. November 2019 - I-10 W 143/17 (https://dejure.org/2019,49864)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Deutsches Notarinstitut

    BGB §§ 2229 Abs. 4, 2232 Abs. 1; BeurkG §§ 13 Abs. 1 S. 1, 15, 17, 30; FamFG § 352e
    Anlass für ein Sachverständigengutachten der Testierfähigkeit

  • rewis.io
  • erbrechtsiegen.de

    Feststellung Testierunfähigkeit im Erbscheinverfahren

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Testierunfähigkeit; notarielles Testament; Hinzuziehung eines zweiten Notars

  • rechtsportal.de

    FamFG §§ 352 ff.
    Einholung eines Sachverständigengutachtens zur Testierunfähigkeit eines Erblassers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Kein Gutachten zur Testierunfähigkeit ohne ausreichende Tatsachen

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Beauftragung eines Sachverständigen zur Testierfähigkeit

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Reicht ein gehauchtes Ja eine halbe Stunde vor dem Tod bei einem notariellen Testament aus?

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

Verfahrensgang

  • AG Gütersloh - 17 VI 615/15
  • OLG Hamm, 15.11.2019 - I-10 W 143/17

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2020, 464
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (14)

  • OLG Düsseldorf, 06.03.1998 - 7 U 210/95

    Geschäftsfähigkeit - Krankhafte Störung der Geistestätigkeit - Beweislast

    Auszug aus OLG Hamm, 15.11.2019 - 10 W 143/17
    Bei Altersdemenz kommt es auf das Gesamtverhalten und das Gesamtbild der Persönlichkeit zum Zeitpunkt der Testamentserrichtung an (vgl. BayObLG, Beschl. v. 06.11.1995, 1Z BR 56/95, juris Rn. 38; OLG Düsseldorf, Urt. v. 06.03.1998, 7 U 210/95 , juris).
  • BayObLG, 06.11.1995 - 1Z BR 56/95

    Testierfähigkeit bei Aufhebung eines Erbvertrags durch gemeinschaftliches

    Auszug aus OLG Hamm, 15.11.2019 - 10 W 143/17
    Bei Altersdemenz kommt es auf das Gesamtverhalten und das Gesamtbild der Persönlichkeit zum Zeitpunkt der Testamentserrichtung an (vgl. BayObLG, Beschl. v. 06.11.1995, 1Z BR 56/95, juris Rn. 38; OLG Düsseldorf, Urt. v. 06.03.1998, 7 U 210/95 , juris).
  • OLG Hamm, 26.02.2015 - 10 U 18/13

    Inhalt des Auseinandersetzungsanspruchs unter Miterben

    Auszug aus OLG Hamm, 15.11.2019 - 10 W 143/17
    Auch eine geistige Erkrankung des Erblassers steht der Gültigkeit eines Testaments nicht entgegen, wenn dieses von der Erkrankung nicht beeinflusst ist (vgl. Prütting/Wegen/Weinreich, BGB, 4. Aufl., § 2229 BGB Rn. 4; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 10.10.2013, 3 Wx 116/13 , juris Rn. 24 ; OLG Hamm, Urteil vom 26. Februar 2015 - I-10 U 18/13 -, juris).
  • BGH, 19.05.1958 - III ZR 21/57

    Notarielles Testament

    Auszug aus OLG Hamm, 15.11.2019 - 10 W 143/17
    Auf die Hinzuziehung von Zeugen können die Beteiligten, wenn die Voraussetzungen gegeben sind, nicht mehr verzichten (Staudinger/Hertel (2017) Beurkundungsgesetz Rn. 558; Lerch in: Lerch, Beurkundungsgesetz, Dienstordnung und Richtlinienempfehlungen der BNotK, 5. Aufl. 2016, § 25 BEURKG Rn. 10, BGHZ 27, 274; Staudinger/Baumann (2018) BGB § 2232 Rn. 40).
  • OLG Hamm, 09.11.1988 - 15 W 198/87

    Testamentserrichtung durch mündliche Erklärung eines praktisch Taubstummen

    Auszug aus OLG Hamm, 15.11.2019 - 10 W 143/17
    In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass eine Testamentserrichtung durch mündliche Erklärung des letzten Willens auch dann noch vorliegt, wenn der Erblasser zu einem ihm vorgelesenen Testamentsentwurf - einerlei, wer diesen Entwurf erstellt hat - ein verständliches "Ja" sagt (Palandt-Weidlich, BGB, § 2232 Rn. 2; OLG Hamm, Beschl. v. 09.11.1988 - 15 W 198/87 -, juris; OLG Hamm, Beschl. v. 11.10.2012 - I-15 W 265/11 -, FamRZ 2013, 1424).
  • BayObLG, 17.08.2004 - 1Z BR 53/04

    Testierfähigkeit bei wahnbedingter Enterbung

    Auszug aus OLG Hamm, 15.11.2019 - 10 W 143/17
    Es geht daher auch nicht darum, den Inhalt der letztwilligen Verfügung auf seine Angemessenheit zu überprüfen, sondern nur darum, ob sie frei von krankheitsbedingten Störungen zustande kam (vgl. BayObLG, Beschl. v. 17.08.2004, 1Z BR 53/04).
  • BayObLG, 02.11.1989 - BReg. 1a Z 52/88

    Testierfähigkeit; Erblasser; Anordnung; Gebrechlichkeitspflegschaft

    Auszug aus OLG Hamm, 15.11.2019 - 10 W 143/17
    Dass er kraft eigenen Entschlusses Anregungen eines Dritten aufnimmt oder ggf. auch dessen Forderungen und Erwartungen berücksichtigt, steht dem aber nicht entgegen (BayObLG, Beschl. v. 02.11.1989, BReg 1 a Z 52/88, juris Rn. 42).
  • OLG Düsseldorf, 04.11.2013 - 3 Wx 98/13

    Aufklärungspflicht des Nachlassgerichts hinsichtlich der Testierfähigkeit des

    Auszug aus OLG Hamm, 15.11.2019 - 10 W 143/17
    Auch wenn kein Anhalt dafür besteht, dass beim Erblasser von ärztlicher Seite eine geistige Erkrankung festgestellt worden oder er wegen in diese Richtung weisender Krankheitssymptome jemals behandelt worden ist, so ist für amtswegige Aufklärungsmaßnahmen im Hinblick auf eine aus einer solchen Erkrankung herzuleitende Testierunfähigkeit des Erblassers kein Raum (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 04.11.2013 - I-3 Wx 98/13 -, juris).
  • OLG Karlsruhe, 21.05.2015 - 11 Wx 82/14

    Erbscheinverfahren: Umfang der Amtsermittlungspflicht des Nachlassgerichts beim

    Auszug aus OLG Hamm, 15.11.2019 - 10 W 143/17
    Ihrer Mitwirkungs- und Verfahrensförderungslast genügen sie, indem ihr Vortrag und die Bezeichnung geeigneter Beweismittel dem Gericht Anhaltspunkte dafür geben, in welche Richtung es seine Ermittlungen durchführen soll (OLG Düsseldorf, NJW-RR 2013, 782; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 21. April 2015 - 11 Wx 82/14 -, juris).
  • OLG Düsseldorf, 16.01.2013 - 3 Wx 27/12

    Erbscheinsverfahren; Amtsermittlungspflicht des Nachlassgerichts hinsichtlich

    Auszug aus OLG Hamm, 15.11.2019 - 10 W 143/17
    Ihrer Mitwirkungs- und Verfahrensförderungslast genügen sie, indem ihr Vortrag und die Bezeichnung geeigneter Beweismittel dem Gericht Anhaltspunkte dafür geben, in welche Richtung es seine Ermittlungen durchführen soll (OLG Düsseldorf, NJW-RR 2013, 782; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 21. April 2015 - 11 Wx 82/14 -, juris).
  • BGH, 21.05.1951 - IV ZR 11/50

    Keine Testamentserrichtung durch Zeichengebung

  • OLG Düsseldorf, 10.10.2013 - 3 Wx 116/13

    Anforderungen an die Sachaufklärung durch das Nachlassgericht bei behaupteter

  • OLG Hamm, 11.10.2012 - 15 W 265/11

    Formgültigkeit eines unter Hinzuziehung eines durch das Testament beünstigten

  • OGH Britisch besetzte Zone Deutschlands, 12.05.1949 - I ZS 215/48
  • OLG Hamm, 10.07.2020 - 10 W 108/18

    Internationale Zuständigkeit, gewöhnlicher Aufenthalt, Testamentsauslegung,

    Nach der Rechtsprechung des Senats (OLG Hamm, Beschluss vom 15. November 2019 - I-10 W 143/17 -, juris) ist eine förmliche Vernehmung nur geboten, wenn das Gericht die entscheidungserhebliche Tatsachenbehauptung nach dem Ergebnis bisheriger Ermittlungen für wahr hält und sie daher seiner Entscheidung zugrunde legen will.
  • OLG Brandenburg, 10.01.2022 - 3 W 101/21

    Beschwerde in einem Erbscheinerteilungsverfahren; Wechselbezüglichkeit der

    Ihrer Mitwirkungs- und Verfahrensförderungslast genügen sie, indem ihr Vortrag und die Bezeichnung geeigneter Beweismittel dem Gericht Anhaltspunkte dafür geben, in welche Richtung es seine Ermittlungen durchführen soll (OLG Hamm, Beschluss vom 15.11.2019 - 10 W 143/17; OLG Düsseldorf, NJW-RR 2013, 782; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 21. April 2015 - 11 Wx 82/14 -, juris).
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