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   OLG Hamm, 15.11.2022 - 3 Ws 266/22   

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OLG Hamm, 15.11.2022 - 3 Ws 266/22 (https://dejure.org/2022,45493)
OLG Hamm, Entscheidung vom 15.11.2022 - 3 Ws 266/22 (https://dejure.org/2022,45493)
OLG Hamm, Entscheidung vom 15. November 2022 - 3 Ws 266/22 (https://dejure.org/2022,45493)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    EMRK Art. 6; GG Art. 2 Abs. 1; GG Art. 103 Abs. 1; StGB § 66c Abs. 1 Nr. 1; StGB § 67d Abs. 2; StGB § 67e; StPO § 147 Abs. 1; StPO § 244 Abs. 2; JVollzDSG NRW § 40
    Maßregelvollstreckung, Sicherungsverwahrung, Sachverständiger, Befundtatsachen, Aufklärungspflicht, Gebot der bestmöglichen Sachaufklärung, ausreichendes Betreuungsangebot, Gefangenenpersonalakten, Akteneinsicht, Aktenbeiziehung, rechtliches Gehör, faires Verfahren, ...

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Maßregelvollstreckung; Sicherungsverwahrung; Sachverständiger; Befundtatsachen; Aufklärungspflicht; Gebot der bestmöglichen Sachaufklärung; ausreichendes Betreuungsangebot; Gefangenenpersonalakten; Akteneinsicht; Aktenbeiziehung; rechtliches Gehör; faires Verfahren; ...

  • rechtsportal.de

    Maßregelvollstreckung; Sicherungsverwahrung; Sachverständiger; Befundtatsachen; Aufklärungspflicht; Gebot der bestmöglichen Sachaufklärung; ausreichendes Betreuungsangebot; Gefangenenpersonalakten; Akteneinsicht; Aktenbeiziehung; rechtliches Gehör; faires Verfahren; ...

Verfahrensgang

  • LG Arnsberg - 1 StVK 146/21
  • OLG Hamm, 15.11.2022 - 3 Ws 266/22
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (33)

  • BVerfG, 12.01.1983 - 2 BvR 864/81

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an den Zugang zu sog. Spurenakten

    Auszug aus OLG Hamm, 15.11.2022 - 3 Ws 266/22
    Auch wenn man unterstellt, dass der Anspruch des Verurteilten auf rechtliches Gehör ihm - unter welchen Voraussetzungen und in welchen Grenzen auch immer - ein Recht auf Kenntnis von Akteninhalten einräumt, ist dieses Recht daher jedenfalls beschränkt auf die dem Gericht tatsächlich vorliegenden Akten (BVerfG, Beschluss vom 12. Januar 1983 - 2 BvR 864/81 -, juris).

    Insofern ist der Anspruch auf ein faires Verfahren auch durch das Prinzip sog. verfahrensrechtlicher "Waffengleichheit" gekennzeichnet (BVerfG, a. a. O.; BVerfG, Beschluss vom 12. Januar 1983 - 2 BvR 864/81 -, juris).

    Erst wenn sich unter Berücksichtigung aller Umstände und nicht zuletzt der im Rechtsstaatsprinzip des Grundgesetzes selbst angelegten Gegenläufigkeiten eindeutig ergibt, dass rechtsstaatlich unverzichtbare Erfordernisse nicht mehr gewahrt sind, können aus dem Gebot der Rechtsstaatlichkeit selbst konkrete Folgerungen für die Ausgestaltung des Verfahrens gezogen werden (BVerfG, Beschluss vom 12. November 2020 - 2 BvR 1616/18 -, juris ; BVerfG, Beschluss vom 12. Januar 1983 - 2 BvR 864/81 - BVerfG, Beschluss vom 26. Mai 1981 - 2 BvR 215/81 -, juris).

    Insofern ist der Verurteilte - entgegen der von der Verteidigung mit der Beschwerde vertretenen Auffassung - auch im Strafvollstreckungsverfahren keineswegs zur Passivität verurteilt oder gar in die Rolle eines bloßen Objekts gedrängt, die es ihm prozessual verschlösse, auf die von ihm für sachdienlich gehaltene Beiziehung weiterer Akten oder Vornahme weiterer Entwicklungen Einfluss zu nehmen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 12. Januar 1983 - 2 BvR 864/81 -, juris).

    Zudem ist die Ausgestaltung des Verfahrensrechts in erster Linie Sache des Gesetzgebers (BVerfG, Beschluss vom 12. November 2020 - 2 BvR 1616/18 -, juris; BVerfG, Beschluss vom 12. Januar 1983 - 2 BvR 864/81 - BVerfG, Beschluss vom 26. Mai 1981 - 2 BvR 215/81 -, juris).

    Im Ergebnis kann unter Berücksichtigung der vorstehend im Einzelnen erörterten Gesamtumstände des hier zu entscheidenden Falles nicht die Rede davon sein, dass "rechtsstaatlich unverzichtbare Erfordernisse nicht mehr gewahrt" wären (BVerfG, Beschluss vom 12. November 2020 - 2 BvR 1616/18 -, juris ; BVerfG, Beschluss vom 12. Januar 1983 - 2 BvR 864/81 - BVerfG, Beschluss vom 26. Mai 1981 - 2 BvR 215/81 -, juris), auch wenn Vollstreckungsgericht und Senat dem Verurteilten keine Einsicht in die über ihn geführte Gefangenenpersonalakte vermittelt haben.

  • BVerfG, 26.05.1981 - 2 BvR 215/81

    V-Mann

    Auszug aus OLG Hamm, 15.11.2022 - 3 Ws 266/22
    Denn der Anspruch auf rechtliches Gehör soll gewährleisten, dass der gerichtlichen Entscheidung nur solche Tatsachen und Beweisergebnisse zugrunde gelegt werden, zu denen der Verurteilte Stellung nehmen konnte (BVerfG, Beschluss vom 26. Mai 1981 - 2 BvR 215/81 -, juris).

    Schließlich kann sich im Einzelfall aus dem im Rechtsstaatsprinzip in Verbindung mit dem allgemeinen Freiheitsrecht gem. Art. 2 Abs. 1 GG (BVerfG, Beschluss vom 26. Mai 1981 - 2 BvR 215/81 -, juris) ebenso wie in Art. 6 EMRK verankerten Recht auf ein faires Verfahren ein Anspruch von Verfahrensbeteiligten auf Zugang zu Informationen ergeben, die nicht Inhalt der Gerichtsakte geworden sind (BVerfG, Beschluss vom 12. November 2020 - 2 BvR 1616/18 -, juris).

    Erst wenn sich unter Berücksichtigung aller Umstände und nicht zuletzt der im Rechtsstaatsprinzip des Grundgesetzes selbst angelegten Gegenläufigkeiten eindeutig ergibt, dass rechtsstaatlich unverzichtbare Erfordernisse nicht mehr gewahrt sind, können aus dem Gebot der Rechtsstaatlichkeit selbst konkrete Folgerungen für die Ausgestaltung des Verfahrens gezogen werden (BVerfG, Beschluss vom 12. November 2020 - 2 BvR 1616/18 -, juris ; BVerfG, Beschluss vom 12. Januar 1983 - 2 BvR 864/81 - BVerfG, Beschluss vom 26. Mai 1981 - 2 BvR 215/81 -, juris).

    Zudem ist die Ausgestaltung des Verfahrensrechts in erster Linie Sache des Gesetzgebers (BVerfG, Beschluss vom 12. November 2020 - 2 BvR 1616/18 -, juris; BVerfG, Beschluss vom 12. Januar 1983 - 2 BvR 864/81 - BVerfG, Beschluss vom 26. Mai 1981 - 2 BvR 215/81 -, juris).

    Im Ergebnis kann unter Berücksichtigung der vorstehend im Einzelnen erörterten Gesamtumstände des hier zu entscheidenden Falles nicht die Rede davon sein, dass "rechtsstaatlich unverzichtbare Erfordernisse nicht mehr gewahrt" wären (BVerfG, Beschluss vom 12. November 2020 - 2 BvR 1616/18 -, juris ; BVerfG, Beschluss vom 12. Januar 1983 - 2 BvR 864/81 - BVerfG, Beschluss vom 26. Mai 1981 - 2 BvR 215/81 -, juris), auch wenn Vollstreckungsgericht und Senat dem Verurteilten keine Einsicht in die über ihn geführte Gefangenenpersonalakte vermittelt haben.

  • BVerfG, 12.11.2020 - 2 BvR 1616/18

    Zugang zu Rohmessdaten im Bußgeldverfahren: Verfassungsbeschwerde erfolgreich

    Auszug aus OLG Hamm, 15.11.2022 - 3 Ws 266/22
    Schließlich kann sich im Einzelfall aus dem im Rechtsstaatsprinzip in Verbindung mit dem allgemeinen Freiheitsrecht gem. Art. 2 Abs. 1 GG (BVerfG, Beschluss vom 26. Mai 1981 - 2 BvR 215/81 -, juris) ebenso wie in Art. 6 EMRK verankerten Recht auf ein faires Verfahren ein Anspruch von Verfahrensbeteiligten auf Zugang zu Informationen ergeben, die nicht Inhalt der Gerichtsakte geworden sind (BVerfG, Beschluss vom 12. November 2020 - 2 BvR 1616/18 -, juris).

    Erst wenn sich unter Berücksichtigung aller Umstände und nicht zuletzt der im Rechtsstaatsprinzip des Grundgesetzes selbst angelegten Gegenläufigkeiten eindeutig ergibt, dass rechtsstaatlich unverzichtbare Erfordernisse nicht mehr gewahrt sind, können aus dem Gebot der Rechtsstaatlichkeit selbst konkrete Folgerungen für die Ausgestaltung des Verfahrens gezogen werden (BVerfG, Beschluss vom 12. November 2020 - 2 BvR 1616/18 -, juris ; BVerfG, Beschluss vom 12. Januar 1983 - 2 BvR 864/81 - BVerfG, Beschluss vom 26. Mai 1981 - 2 BvR 215/81 -, juris).

    Zudem ist die Ausgestaltung des Verfahrensrechts in erster Linie Sache des Gesetzgebers (BVerfG, Beschluss vom 12. November 2020 - 2 BvR 1616/18 -, juris; BVerfG, Beschluss vom 12. Januar 1983 - 2 BvR 864/81 - BVerfG, Beschluss vom 26. Mai 1981 - 2 BvR 215/81 -, juris).

    Im Ergebnis kann unter Berücksichtigung der vorstehend im Einzelnen erörterten Gesamtumstände des hier zu entscheidenden Falles nicht die Rede davon sein, dass "rechtsstaatlich unverzichtbare Erfordernisse nicht mehr gewahrt" wären (BVerfG, Beschluss vom 12. November 2020 - 2 BvR 1616/18 -, juris ; BVerfG, Beschluss vom 12. Januar 1983 - 2 BvR 864/81 - BVerfG, Beschluss vom 26. Mai 1981 - 2 BvR 215/81 -, juris), auch wenn Vollstreckungsgericht und Senat dem Verurteilten keine Einsicht in die über ihn geführte Gefangenenpersonalakte vermittelt haben.

  • BGH, 12.08.2015 - StB 6/15

    Entscheidung über die Reststrafenaussetzung ohne Anhörung des Verurteilten

    Auszug aus OLG Hamm, 15.11.2022 - 3 Ws 266/22
    Zwar wird eine ernsthafte, die Anhörungspflicht suspendierende Weigerung, sich vorführen zu lassen, mitunter dann verneint, wenn der Verurteilte hierfür nachvollziehbare Gründe hat (BGH, Beschluss vom 12. August 2015 - StB 6/15 -, juris; OLG Hamm, Beschluss vom 9. Dezember 2008 - 5 Ws 423-425/08 -, NStZ-RR 2009, 224; OLG Frankfurt a. M., Beschluss vom 28. November 2002 - 3 Ws 1176/02 -, NStZ-RR 2003, 59; KG Berlin, Beschluss vom 2. April 2001 - 1 AR 369/01 -, juris; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 1. April 2019 - 5 Ws 50/19 -, juris; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 21. Dezember 1995 - 3 Ws 274/95 -, NStZ 1996, 302, 303).

    Kann es die Ursachen der Ablehnung des Verurteilten hingegen nicht beseitigen, so bleibt ihm nur die Möglichkeit, dessen Verzicht auf eine Vorführung hinzunehmen und ohne Anhörung zu entscheiden (BGH, Beschluss vom 12. August 2015 - StB 6/15 -, juris), denn das Gericht kann eine Anhörung gegen den Willen des Verurteilten nicht erzwingen (BGH, a. a. O.; BGH, Beschluss vom 28. Januar 2000 - 2 StE 9/91 -, NJW 2000, 1663; Senat, Beschluss vom 23. März 2021 - III-3 Ws 71/21 -,juris).

  • OLG Frankfurt, 27.09.2018 - 3 Ws 239/18

    Akteneinsicht in Gefangenenpesonalakte

    Auszug aus OLG Hamm, 15.11.2022 - 3 Ws 266/22
    Ob die vorgelegten Akten um weitere Unterlagen - etwa die Akten anderer Behörden, möglicherweise also auch um die Gefangenenpersonalakten - zu erweitern sind mit der Folge, dass diese ebenfalls dem Einsichtsrecht gem. § 147 Abs. 1 StPO unterliegen, richtet sich nach der Aufklärungspflicht (BGH, Urteil vom 26. Mai 1981 - 1 StR 48/81 -, juris; OLG Frankfurt a. M., Beschluss vom 27. Dezember 2018 - 3 Ws 239/18 -, juris; Wessing, a. a. O., Rn. 17; Willnow, a. a. O., Rn. 7).

    Auch das OLG Frankfurt a. M. hat einen Anspruch auf Einsicht in die Gefangenenpersonalakte bejaht (Beschluss vom 27. September 2018 - 3 Ws 239/18 -, juris); Gegenstand dieses Falles war allerdings ein Anspruch gegen den Leiter der Vollzugsbehörde, kein verfahrensrechtlicher Anspruch im Rahmen eines Überprüfungsverfahrens.

  • BVerfG, 09.01.2006 - 2 BvR 443/02

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde eines im Maßregelvollzug Untergebrachten gegen

    Auszug aus OLG Hamm, 15.11.2022 - 3 Ws 266/22
    Dabei hat der Senat berücksichtigt, dass nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts im Maßregelvollzug ein besonders starkes, verfassungsrechtlich geschütztes Interesse an der Gewährung von Akteneinsicht besteht (Beschluss vom 9. Januar 2006 - 2 BvR 443/02 -, juris; Beschluss vom 20. et dieses Akteneinsichtsrecht in § 40 des Gesetzes zum Schutz personenbezogener Daten im Justizvollzug in Nordrhein-Westfalen (Justizvollzugsdatenschutzgesetz Nordrhein-Westfalen - JVollzDSG NRW), das gem. § 1 JVollzDSG NRW die Verarbeitung personenbezogener Daten durch Vollzugsbehörden u. a. im Anwendungsbereich des Sicherungsverwahrungsvollzugsgesetzes Nordrhein-Westfalen regelt.

    Auch ließen sich Zweifel an der Qualität von Prognosegutachten nur ausräumen, wenn die vollständigen Akten zum Vergleich herangezogen werden könnten (BVerfG, Beschluss vom 20. Dezember 2016 - 2 BvR 1541/15 -, juris; BVerfG, Beschluss vom 9. Januar 2006 - 2 BvR 443/02 -, juris).

  • BVerfG, 22.10.2009 - 2 BvR 2549/08

    Aussetzung des Restes einer Freiheitsstrafe zur Bewährung (Verbüßung von zwei

    Auszug aus OLG Hamm, 15.11.2022 - 3 Ws 266/22
    Dieses Gebot fordert vom Gericht, dass es sich um eine möglichst breite Tatsachenbasis bemüht und so ein möglichst umfassendes Bild über die zu beurteilende Person verschafft (BVerfG, Beschluss vom 8. Oktober 1985 - 2 BvR 1150/80 - Beschluss vom 22. Oktober 2009 - 2 BvR 2549/08 - beide juris).

    Ergibt eine umfassende, verständige und allgemeiner Lebenserfahrung Rechnung tragende Würdigung der Sachlage, dass das Gebot umfassender Sachaufklärung danach drängt, ein bekanntes oder erkennbares weiteres Beweismittel zu nutzen oder ein bereits genutztes Beweismittel weiter auszuschöpfen, so ist entsprechend zu verfahren (BVerfG, Beschluss vom 22. Oktober 2009 - 2 BvR 2549/08 - BVerfG, Beschluss vom 21. Oktober 2020 - 2 BvR 2473/17, 2 BvR 2696/18 - juris).

  • BVerfG, 21.06.1977 - 1 BvL 14/76

    Lebenslange Freiheitsstrafe

    Auszug aus OLG Hamm, 15.11.2022 - 3 Ws 266/22
    Notfalls, auch darauf weist der Senat vorsorglich hin, gestattet § 67d StGB im Interesse der Allgemeinheit auch eine über mehrere Jahrzehnte andauernde Verwahrung chronisch unverbesserlicher Hangtäter, die sich dauerhaft jeder Behandlung verweigern (BVerfG, Urteil vom 21. Juni 1977 - 1 BvL 14/76 - BVerfG, Urteil vom 5. Februar 2004 - 2 BvR 2029/01 - beide juris).
  • KG, 02.04.2001 - 5 Ws 170/01
    Auszug aus OLG Hamm, 15.11.2022 - 3 Ws 266/22
    Zwar wird eine ernsthafte, die Anhörungspflicht suspendierende Weigerung, sich vorführen zu lassen, mitunter dann verneint, wenn der Verurteilte hierfür nachvollziehbare Gründe hat (BGH, Beschluss vom 12. August 2015 - StB 6/15 -, juris; OLG Hamm, Beschluss vom 9. Dezember 2008 - 5 Ws 423-425/08 -, NStZ-RR 2009, 224; OLG Frankfurt a. M., Beschluss vom 28. November 2002 - 3 Ws 1176/02 -, NStZ-RR 2003, 59; KG Berlin, Beschluss vom 2. April 2001 - 1 AR 369/01 -, juris; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 1. April 2019 - 5 Ws 50/19 -, juris; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 21. Dezember 1995 - 3 Ws 274/95 -, NStZ 1996, 302, 303).
  • OLG Karlsruhe, 21.12.1995 - 3 Ws 274/95
    Auszug aus OLG Hamm, 15.11.2022 - 3 Ws 266/22
    Zwar wird eine ernsthafte, die Anhörungspflicht suspendierende Weigerung, sich vorführen zu lassen, mitunter dann verneint, wenn der Verurteilte hierfür nachvollziehbare Gründe hat (BGH, Beschluss vom 12. August 2015 - StB 6/15 -, juris; OLG Hamm, Beschluss vom 9. Dezember 2008 - 5 Ws 423-425/08 -, NStZ-RR 2009, 224; OLG Frankfurt a. M., Beschluss vom 28. November 2002 - 3 Ws 1176/02 -, NStZ-RR 2003, 59; KG Berlin, Beschluss vom 2. April 2001 - 1 AR 369/01 -, juris; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 1. April 2019 - 5 Ws 50/19 -, juris; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 21. Dezember 1995 - 3 Ws 274/95 -, NStZ 1996, 302, 303).
  • BVerfG, 20.12.2016 - 2 BvR 1541/15

    Anspruch eines Strafgefangenen auf Einsicht in seine Krankenakte (Grundrecht auf

  • OLG Hamm, 09.12.2008 - 5 Ws 423/08

    Verfahrensrechtliche Voraussetzungen für den Widerruf der Strafaussetzung zur

  • OLG Frankfurt, 28.11.2002 - 3 Ws 1176/02
  • OLG Hamm, 23.03.2021 - 3 Ws 71/21

    Erledigung; Unterbringung; Sicherungsverwahrung; mündliche Anhörung

  • OLG Nürnberg, 27.10.2011 - 2 Ws 456/11

    Verfahren über die Fortdauer der Sicherungsverwahrung: Akteneinsichtsrecht des

  • BVerfG, 05.02.2004 - 2 BvR 2029/01

    Streichung der zehnjährigen Höchstgrenze bei einer erstmalig angeordneten

  • OLG Düsseldorf, 01.04.2019 - 5 Ws 50/19

    Entbehrlichkeit der Pflicht zur mündlichen Anhörung des Untergebrachten

  • BGH, 28.01.2000 - 2 StE 9/91

    Aussetzung des Strafrestes; Mündliche Anhörung vor Entscheidung über Aussetzung;

  • BGH, 30.03.2022 - 4 StR 181/21

    Vorlage eines Oberlandesgerichts bei dem BGH (entgegenstehende rechtliche

  • OLG Celle, 07.05.2014 - 2 Ws 71/14

    Anforderungen an die Verhältnismäßigkeit einer Vollstreckung der Unterbringung in

  • BVerfG, 21.10.2020 - 2 BvR 2473/17

    Fortdauer der Unterbringung im psychiatrischen Krankenhaus (Freiheitsgrundrecht;

  • OLG Hamm, 07.01.2016 - 1 Vollz (Ws) 422/15

    Feststellung ausreichender Betreuung zwei Jahre nach Beginn der Vollstreckung

  • BGH, 26.05.1981 - 1 StR 48/81

    Dieter Zlof

  • BGH, 07.03.1996 - 1 StR 688/95

    Verletzung des Rechts auf Akteneinsicht (Sperrung von Schriftstücken; unzulässige

  • BGH, 07.06.1956 - 3 StR 136/56

    Verwertbarkeit von in einem ärztlichen Gutachten festgestellten Tatsachen ohne

  • BGH, 18.06.2009 - 3 StR 89/09

    Gesetzlicher Richter; Besetzung der Großen Strafkammer; Zweierbesetzung;

  • KG, 19.08.2015 - 2 Ws 154/15

    Sicherungsverwahrung; Überprüfungsverfahren i.S.d. § 119a StVollzG

  • OLG Hamm, 12.04.2022 - 3 Ws 65/22

    Eigene Befunderhebung durch Sachverständigen; Aufklärungspflicht des

  • OLG Hamm, 23.09.2021 - 3 Ws 339/21

    Maßregel; Grundsatz; bestmöglicher Sachaufklärung; Aufklärungspflicht;

  • KG, 02.04.2019 - 3 Ws (B) 97/19

    Bußgeldverfahren wegen Geschwindigkeitsüberschreitung: Akteneinsichtsgewährung

  • KG, 14.12.2021 - 5 Ws 253/21

    Voraussetzungen einer krankheitsbedingten Unterbrechung der Strafvollstreckung

  • OLG Karlsruhe, 09.05.2016 - 1 Ws 169/15

    Strafvollzug: Anforderungen an Behandlungsangebote zur Vermeidung der nachmalig

  • BVerfG, 08.10.1985 - 2 BvR 1150/80

    Fortdauer der Unterbringung

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