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OLG Hamm, 16.01.1986 - 4 WF 566/85 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Auflösung einer Ehe; Haftung des Ehegatten der später aufgelösten Ehe; Unterhaltsanspruch; Unterhaltsprozess; Inzidenter Prüfung im Prozess gegen früheren Ehegatten
- mansui.eu
BGB §§ 1570, 1576, 1586a
Unterhalt des geschiedenen Ehegatten; Unterhalt wegen Betreuung eines gemeinsamen Kindes nach Auflösung einer weiteren Ehe; Inzidentprüfung der vorrangigen Haftung des Ehegatten der später aufgelösten Ehe im Prozeß gegen den Ehegatten der früher aufgelösten Ehe. - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 1586a
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Dortmund, 23.09.1985 - 184 F 151/85
- OLG Hamm, 16.01.1986 - 4 WF 566/85
Papierfundstellen
- FamRZ 1986, 364
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 11.05.1983 - IVb ZR 382/81
Unterhaltsanspruch wegen Unzumutbarkeit einer Erwerbstätigkeit im Hinblick auf …
Auszug aus OLG Hamm, 16.01.1986 - 4 WF 566/85
Dabei wird das Amtsgericht das Vorbringen der Parteien dazu unter dem Gesichtspunkt zu werten haben, dass die Ablehnung eines Unterhaltsanspruchs gegen den späteren Ehegatten, unter Berücksichtigung der Belange beider Ehegatten grob unbillig sein muss, d.h. dass sie dem Gerechtigkeitsempfinden in unerträglicher Weise widersprechen muss (vgl. zum Begriff der groben Unbilligkeit; BGH, FamRZ 1983, 800 ff. 1980, 877 f., 877).In diesem Zusammenhang weist der Senat schon jetzt darauf hin, dass allein der Umstand, dass der spätere Ehegatte das gemeinsame Kind in seinen Haushalt aufgenommen hat, nicht ausreicht, um einen auf § 1576 BGB gestützten Unterhaltsanspruch zu begründen (vgl. dazu BGH, FamRZ 1983, 800 ff.).
- BGH, 25.01.1984 - IVb ZR 28/82
Anspruch auf Unterhalt wegen Betreuung eines Pflegekindes
Auszug aus OLG Hamm, 16.01.1986 - 4 WF 566/85
Dabei sind u.a. auch die wirtschaftlichen Verhältnisse und eine evtl. Mitbeteiligung des späteren Ehegatten an dem Scheitern der früheren Ehe zu berücksichtigen, auch sind die unter § 1579 Abs. 1 Nr. 1 BGB fallenden Ausschlussgesichtspunkte zu würdigen (BGH, FamRZ 1984, 361 ).
- BGH, 30.09.1987 - IVb ZR 71/86
Umfang eines Prozeßvergleichs für den Unterhalt eines geschiedenen Ehegatten
Das erfordert gegebenenfalls die Prüfung eines Anspruchs gegen den später geschiedenen Ehegatten im Rahmen des Prozesses gegen den ersten Ehegatten (vgl. OLG Hamm FamRZ 1986, 364). - LSG Bayern, 13.04.2007 - L 7 AS 40/07
Rechtmäßigkeit der Überleitung eines Unterhaltsanspruchs; Voraussetzungen für die …
Nach Maurer (in: Münchener Kommentar, Bürgerliches Gesetzbuch, § 1576 RdNr 5 unter Hinweis auf BGH FamRZ 1986, 364) kann die Betreuung eines eigenen, nicht gemeinschaftlichen Kindes - auch Ehebruchskindes - durch einen Ehegatten die Annahme eines "sonstigen schweren Grundes" im Sinne des § 1576 BGB rechtfertigen.