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   OLG Hamm, 16.01.1987 - 20 U 203/86   

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https://dejure.org/1987,3996
OLG Hamm, 16.01.1987 - 20 U 203/86 (https://dejure.org/1987,3996)
OLG Hamm, Entscheidung vom 16.01.1987 - 20 U 203/86 (https://dejure.org/1987,3996)
OLG Hamm, Entscheidung vom 16. Januar 1987 - 20 U 203/86 (https://dejure.org/1987,3996)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Kfz-Haftpflichtversicherung; Deckungszusage; Deckung; Doppelkarte; Bedingung; Prämienzahlung; Versicherungsantrag; Annahme; Prämie; Haftpflichtprämie; Vertragsfreiheit; Schadensfreiheitsrabattstufe; Versicherungsnummer; Teilweise Erfüllung; Kaskoversicherung; ...

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1987, 1241
  • VersR 1988, 622
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 05.06.1985 - IVa ZR 113/83

    Berufung auf Leistungsfreiheit wegen Prämienrückständen gegenüber dem Inhaber

    Auszug aus OLG Hamm, 16.01.1987 - 20 U 203/86
    In der Regel ist das, wenn die Zahlung für die Haftpflichtversicherung nicht ausreicht, die üblicherweise erheblich niedrigere Prämie für die Kaskoversicherung (BGH VersR 85, 981 (982).
  • LG Leipzig, 07.12.1995 - 12 S 5165/95

    Inhalt des Versicherungsschein; Genehmigungspflichtigkeit;

    In der obergerichtlichen Rechtsprechung ist dies jedenfalls dann anerkannt, wenn der Versicherer vom Antrag abweichende Prämien berechnet (vgl. OLG Hamm, NJW-RR 1987, 1241).

    Nichts anderes kann auch für die Frage der Eingruppierung in eine bestimmte Schadensfreiheitsrabattstufe gelten (offengelassen durch OLG Hamm, NJW-RR 1987, 1241).

  • OLG Hamm, 24.01.1990 - 20 U 160/89

    Rückwirkende Leistungsfreiheit des Kraftfahrt-Versicherers; Vorläufige Deckung;

    Die weitreichenden und für einen Versicherunsnehmer nicht selten existenzgefährdenden Folgen treten außerdem nur dann ein, wenn der Versicherer den Versicherungsnehmer über die Rechtsfolgen nicht fristgerechter Einlösung des Versicherungsscheines richtig belehrt hat (BGH VersR 85, 447; NJW 86, 1103; Senat NJW-RR 87, 1241; Stiefel-Hofmann § 1 AKB RNr. 79 m.w.N.).
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