Rechtsprechung
OLG Hamm, 16.02.2007 - 20 U 219/06 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Judicialis
AUB § 7 Abs. 1; ; AUB § 11 Abs. 4
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
AUB § 7 Abs. 1; AUB § 11 Abs. 4
Unfallversicherung: Ärztliche Feststellung der Invalidität - Einhaltung der 3-Jahres-Frist des § 11 Abs. 4 AUB - Zur Treuwidrigkeit des Versicherers - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Fristgerechter Eintritt sowie fristgerechte ärztliche Feststellung einer unfallbedingten Invalidität aufgrund einer Niereninsuffizienz als Voraussetzungen der Leistungspflicht einer privaten Unfallversicherung ; Inhaltliche Anforderungen an die ärztliche Bescheinigung ...
Verfahrensgang
- LG Dortmund, 17.08.2006 - 2 O 608/05
- OLG Hamm, 16.02.2007 - 20 U 219/06
Papierfundstellen
- VersR 2007, 1361
Wird zitiert von ... (5)
- LG Frankfurt/Oder, 30.04.2010 - 6a S 138/09
Wohnungseigentumsverfahren: Zulässigwerden der Anfechtungsklage durch Nachreichen …
Mängel sind in Ausführung der richterlichen Hinweispflicht nach § 139 Abs. 2 ZPO der Partei - vornehmlich dem Kläger - rechtzeitig zu benennen, damit er die Zulässigkeitsmängel seiner Klage bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung beheben kann, bei Wahrung einer Klagefrist jedoch grundsätzlich nur mit Wirkung ex nunc (BGHZ 22, 257; OLG Hamm VersR 2007, 1361). - OLG Hamm, 26.10.2011 - 20 U 162/10
Anforderungen an die Form einer Invaliditätsbescheinigung in der privaten …
Aus einer solchen ärztlichen Feststellung müssen sich die vom Arzt angenommene Ursache der Invalidität und die Art ihrer Auswirkung auf die Gesundheit des Versicherungsnehmers ergeben (BGH, Urteil vom 07.03.2007, IV ZR 137/06; zitiert nach juris, Tz. 11; OLG Hamm, Urteil vom 16.02.2007, 20 U 219/06, juris Tz. 31).Im Hinblick auf die Dokumentationsfunktion dieser Bescheinigung ist nämlich eine schriftlich (oder elektronisch) fixierte ärztliche Erklärung notwendig (so mit ausführlicher Begründung OLG Celle, Urteil vom 12.03.2009, 8 U 200/08, juris Tz. 9 ff.; so auch das Saarländische OLG, Urteil vom 20.06.2007, 5 U 70/07, juris Tz. 31 ff.; Urteil des Senats vom 16.02.2007, 20 U 219/06, juris Tz. 33).
- OLG Dresden, 03.01.2019 - 4 U 1097/18
Anforderungen an den Hinweis auf das Erfordernis einer ärztlichen …
Die Fristversäumnis kann bei einer nachträglichen Gutachtenerstellung allenfalls dann nicht eingewandt werden, wenn hierdurch ein schutzwürdiges Vertrauen des Versicherungsnehmers hervorgerufen wird, dass ihn entweder dazu veranlasst, weitere erfolgversprechende Maßnahmen zur Verfolgung seines Anspruches zu unterlassen oder zumindest, wenn sich der Versicherungsnehmer nach Fristablauf auf Veranlassung des Versicherers hin umfänglichen, mit erheblichen körperlichen und seelischen Unannehmlichkeiten verbundenen ärztlichen Untersuchungen unterzogen hat (…BGH, Urt. v. 28.06.1978 - IV ZR 7/77 - VersR 1978, 1036, 1038; OLG Hamm, Urt. v. 16.02.2007 - 20 U 219/06 - RuS 2008, 123). - OLG Dresden, 12.10.2018 - 4 U 1097/18
Anforderungen an den Hinweis auf das Erfordernis einer ärztlichen …
Die Fristversäumnis kann bei einer nachträglichen Gutachtenerstellung allenfalls dann nicht eingewandt werden, wenn hierdurch ein schutzwürdiges Vertrauen des Versicherungsnehmers hervorgerufen wird, dass ihn entweder dazu veranlasst, weitere erfolgversprechende Maßnahmen zur Verfolgung seines Anspruches zu unterlassen oder zumindest, wenn sich der Versicherungsnehmer nach Fristablauf auf Veranlassung des Versicherers hin umfänglichen, mit erheblichen körperlichen und seelischen Unannehmlichkeiten verbundenen ärztlichen Untersuchungen unterzogen hat (…BGH, Urt. v. 28.06.1978 - IV ZR 7/77 - VersR 1978, 1036, 1038; OLG Hamm, Urt. v. 16.02.2007 - 20 U 219/06 - RuS 2008, 123). - OLG München, 22.04.2008 - 25 U 1834/08
Unfallversicherung: Konludentes Einverständnis mit der Geltendmachung durch die …
Von den Fallgruppen, in denen von der Rspr. - auch vom erkennenden Senat - Treuwidrigkeit angenommen worden ist, kommt lediglich diejenige in Betracht, in denen die Treuwidrigkeit damit begründet worden ist, dass sich der Versicherungsnehmer umfangreichen und belastenden Untersuchungen unterziehen musste (vgl. hierzu BGH VersR 1978, 1036; VersR 2006, 352; OLG Hamm, VersR 2007, 1361; OLG Celle, OLGR Celle 2008, 60).