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   OLG Hamm, 16.02.2016 - I-9 U 117/15   

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https://dejure.org/2016,8879
OLG Hamm, 16.02.2016 - I-9 U 117/15 (https://dejure.org/2016,8879)
OLG Hamm, Entscheidung vom 16.02.2016 - I-9 U 117/15 (https://dejure.org/2016,8879)
OLG Hamm, Entscheidung vom 16. Februar 2016 - I-9 U 117/15 (https://dejure.org/2016,8879)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Brandstiftung, Pyromanie, Einwirkungsmöglichkeiten des Prozessbevollmächtigten bei psychiatrischer Exploration

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zivilrechtliche Verantwortlichkeit eines Brandstifters bei Stellung der Diagnose einer Pyromanie durch einen Sachverständigen

  • ra.de
  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 823; BGB § 827; StGB § 306a; StGB § 306d
    Zivilrechtliche Verantwortlichkeit eines Brandstifters bei Stellung der Diagnose einer Pyromanie durch einen Sachverständigen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • bld.de (Leitsatz/Kurzinformation)

    Regress des Gebäudeversicherers bei Pyromanie

  • haerlein.de (Kurzinformation)

    19-jähriger Feuerwehrmann wegen Brandstiftung zu Jugendstrafe und Schadensersatz verurteilt

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Feuerwehrmann als Brandstifter - fast 300.000 EUR Schaden

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Brandstiftender 19-jähriger Feuerwehrmann ist uneingeschränkt schadensersatzpflichtig - Zivilrechtliche Verantwortlichkeit war bei bedingt vorsätzlich gelegtem Brand weder ausgeschlossen noch gemindert

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Hamm, 07.09.2012 - 9 W 4/12

    Verwertbarkeit der Feststellungen eines Strafurteils im Zivilverfahren

    Auszug aus OLG Hamm, 16.02.2016 - 9 U 117/15
    2. Diese tatsächlichen Feststellungen hätte das Landgericht bereits aufgrund der in dem rechtskräftigen Strafurteil des Amtsgerichts Olpe vom 19.06.2012 getroffenen tatsächlichen Feststellungen seiner Entscheidung zugrundelegen können, wenn sich die Klägerin im Prozess auf dieses zum Nachteil des Beklagten ergangene Strafurteil berufen hätte (vgl. dazu OLG Zweibrücken, NJW-RR 2011, 496; OLG München, Beschluss v. 21.09.2011 - 7 U 2719/11 - ; Senat, Beschluss v. 03.05.2012 - 9 U 182/11 - Beschluss v. 07.09.2012 - 9 W 4/12, juris; Beschluss v. 22.02.2013 - 9 U 206/12 -).
  • OLG München, 21.09.2011 - 7 U 2719/11

    Freie Beweiswürdigung: Verwertung der tatbestandlichen Feststellungen in einem

    Auszug aus OLG Hamm, 16.02.2016 - 9 U 117/15
    2. Diese tatsächlichen Feststellungen hätte das Landgericht bereits aufgrund der in dem rechtskräftigen Strafurteil des Amtsgerichts Olpe vom 19.06.2012 getroffenen tatsächlichen Feststellungen seiner Entscheidung zugrundelegen können, wenn sich die Klägerin im Prozess auf dieses zum Nachteil des Beklagten ergangene Strafurteil berufen hätte (vgl. dazu OLG Zweibrücken, NJW-RR 2011, 496; OLG München, Beschluss v. 21.09.2011 - 7 U 2719/11 - ; Senat, Beschluss v. 03.05.2012 - 9 U 182/11 - Beschluss v. 07.09.2012 - 9 W 4/12, juris; Beschluss v. 22.02.2013 - 9 U 206/12 -).
  • OLG Hamm, 03.05.2012 - 9 U 182/11

    Verwertung eines Strafurteils im Zivilverfahren

    Auszug aus OLG Hamm, 16.02.2016 - 9 U 117/15
    2. Diese tatsächlichen Feststellungen hätte das Landgericht bereits aufgrund der in dem rechtskräftigen Strafurteil des Amtsgerichts Olpe vom 19.06.2012 getroffenen tatsächlichen Feststellungen seiner Entscheidung zugrundelegen können, wenn sich die Klägerin im Prozess auf dieses zum Nachteil des Beklagten ergangene Strafurteil berufen hätte (vgl. dazu OLG Zweibrücken, NJW-RR 2011, 496; OLG München, Beschluss v. 21.09.2011 - 7 U 2719/11 - ; Senat, Beschluss v. 03.05.2012 - 9 U 182/11 - Beschluss v. 07.09.2012 - 9 W 4/12, juris; Beschluss v. 22.02.2013 - 9 U 206/12 -).
  • OLG Zweibrücken, 01.07.2010 - 4 U 7/10

    Bindungswirkung des Strafurteils für die Zivilgerichte

    Auszug aus OLG Hamm, 16.02.2016 - 9 U 117/15
    2. Diese tatsächlichen Feststellungen hätte das Landgericht bereits aufgrund der in dem rechtskräftigen Strafurteil des Amtsgerichts Olpe vom 19.06.2012 getroffenen tatsächlichen Feststellungen seiner Entscheidung zugrundelegen können, wenn sich die Klägerin im Prozess auf dieses zum Nachteil des Beklagten ergangene Strafurteil berufen hätte (vgl. dazu OLG Zweibrücken, NJW-RR 2011, 496; OLG München, Beschluss v. 21.09.2011 - 7 U 2719/11 - ; Senat, Beschluss v. 03.05.2012 - 9 U 182/11 - Beschluss v. 07.09.2012 - 9 W 4/12, juris; Beschluss v. 22.02.2013 - 9 U 206/12 -).
  • OLG Hamm, 03.02.2015 - 14 UF 135/14

    Gerichtlich angeordnete Untersuchung durch psychologischen Sachverständigen -

    Auszug aus OLG Hamm, 16.02.2016 - 9 U 117/15
    Hierdurch wäre bei einer medizinischen oder psychologischen Untersuchung, anders als z. B. bei einem baurechtlichen Ortstermin, eine erhebliche Störung der Untersuchung und auch Beeinflussung ihres Ergebnisses zu befürchten, wohingegen die Rechte des zu Begutachtenden in diesem Punkt durch die Möglichkeit nachträglicher schriftlicher Stellungnahmen und/oder einer mündlichen Befragung des Sachverständigen im Gerichtstermin hinreichend gewahrt sind (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 03.02.2015 - 14 UF 135/14 -, juris).
  • BGH, 23.11.1988 - IVa ZR 143/87

    Rechtsnatur einer KVO -Versicherung; Ausgleich bei einer Doppelversicherung im

    Auszug aus OLG Hamm, 16.02.2016 - 9 U 117/15
    Darauf, dass die Klägerin möglicherweise im Verhältnis zu ihrem Versicherungsnehmer nicht zur Leistung verpflichtet war, weil das versicherte Risiko nicht dem tatsächlich übernommenen Risiko entsprochen hat, kommt es im Rahmen der Legalzession nach § 86 VVG nicht an, weil hier der Anspruch kraft Gesetzes ungeachtet der Frage des Vorliegens der Eintrittsvoraussetzungen im Deckungsverhältnis für die Zwecke des Rückgriffes auf den Versicherer übergehen kann, der den Schaden ersetzt hat (BGH, Urteil vom 23.11.1988, - IVa ZR 143/87 -, juris) Der Grundgedanke des § 86 VVG, der eine Doppelkompensation beim Geschädigten vermeiden soll, verdient auch dann Beachtung, wenn der Versicherer den Schaden ersetzt hat, ohne im Deckungsverhältnis dazu verpflichtet gewesen zu sein.
  • OLG Hamm, 01.04.2016 - 9 U 232/15

    19-jähriger Feuerwehrmann als Brandstifter - uneingeschränkt

    Anders als in dem bei dem Senat anhängigen Parallelverfahren 9 U 117/15 ist der Beklagte im vorliegenden Verfahren von dieser Schilderung im weiteren Verlauf des Verfahrens nicht abgerückt.

    Denn mit diesem Einwand hatte sich der Beklagte bereits in dem Parallelverfahren 9 U 117/15 verteidigt.

    Während in dem Verfahren 9 U 117/15 der Gebäudeversicherer aus übergegangenem Recht vorgeht, stehen im hiesigen Verfahren u.a. eigene Ansprüche der Klägerin hinsichtlich der Betriebseinrichtung und der Vorräte, sowie der infolge Unterversicherung eingetretene Schaden im Streit.

  • OLG Hamm, 16.02.2016 - 9 U 232/15

    Haftung eines Feuerwehrmanns wegen Inbrandsetzung eines Müllcontainers und

    Zur Vermeidung von Wiederholungen verweist der Senat auf den im Verfahren 9 U 117/15 unter dem heutigen Datum gefassten Beschluss, mit dem der Beklagte darauf hingewiesen worden ist, dass der Senat beabsichtigt, seine in dem dortigen Verfahren eingelegte Berufung nach § 522 Abs. 2 ZPO zurückzuweisen.

    Während in dem Verfahren 9 U 117/15 der Gebäudeversicherer aus übergegangenem Recht vorgeht, stehen im hiesigen Verfahren u.a. eigene Ansprüche der Klägerin hinsichtlich der Betriebseinrichtung und der Vorräte, sowie der infolge Unterversicherung eingetretene Schaden im Streit.

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