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   OLG Hamm, 16.03.2006 - 10 U 83/05   

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https://dejure.org/2006,10267
OLG Hamm, 16.03.2006 - 10 U 83/05 (https://dejure.org/2006,10267)
OLG Hamm, Entscheidung vom 16.03.2006 - 10 U 83/05 (https://dejure.org/2006,10267)
OLG Hamm, Entscheidung vom 16. März 2006 - 10 U 83/05 (https://dejure.org/2006,10267)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtliche Behandlung aufgrund Familienfideikommisses bestehender Rentenansprüche als dem allgemeinen Erbrecht unterliegendes Vermögen; Einordnung des Gesetzes über das Erlöschen der Familienfideikommisse und sonstiger gebundener Vermögen vom 20. März 1939 (FidErlG) als ...

  • Judicialis

    DVO FidErlG § 3; ; DVO FidErlG § 4 Abs. 2; ; DVO FidErlG § 4 Abs. 2 Satz 2; ; DVO FidErlG § 4 Abs. 2 Satz 3; ; DVO FidErlG § 5; ; BGB § ... 372 Satz 2, 2. Variante; ; BGB § 379 Abs. 1; ; BGB § 379 Abs. 2; ; BGB § 432; ; GVG § 17a Abs. 5; ; GVG §§ 17 bis 17b; ; FidErlG § 1; ; FidErlG § 2; ; FidErlG § 30

  • rewis.io
  • wikisource.org

    Lippische Rente

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf Auszahlung der sogenannten Lippischen Rente

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 26.06.1951 - V ZR 125/50

    Rechtsmittel

    Auszug aus OLG Hamm, 16.03.2006 - 10 U 83/05
    Die dagegen eingelegte Revision des damaligen Landes Lippe wies der Bundesgerichtshof durch Urteil vom 26. Juni 1951 (V ZR 125/50) zurück.

    Davon sind bereits das Reichsgericht und der Bundesgerichtshof ausgegangen (vgl. RGZ 203, 202, 204; BGH, Urteil vom 26. Juni 1951, V ZR 125/50, Seite 22 BGH-Urteil; vgl. zum Geldfideikommiss allgemein Koehler/Heinemann, Das Erlöschen der Familienfideikommisse und sonstiger gebundener Vermögen, 1940, Seite 70 und 124).

    Nach Ansicht des Senats ist jedoch die Lippische Rente im Hinblick auf §§ 1, 2 FidErlG einem Fideikommiss gleichzustellen, wie es der Bundesgerichtshof in seinem Urteil vom 26. Juni 1951 (V ZR 125/50; BGH-Urteil Seite 18) bereits angesprochen hat.

    Der Senat neigt dazu, dem Urteil des Bundesgerichtshof vom 26. Juni 1951 (V ZR 125/50) auch heute noch zu folgen.

  • BGH, 30.03.1990 - V ZR 276/88

    Zuständigkeit der Oberlandesgerichte für fideikommißrechtliche Streitigkeiten

    Auszug aus OLG Hamm, 16.03.2006 - 10 U 83/05
    Ob die Klage vor dem Landgericht zulässig war (§ 13 GVG) oder ob das Fideikommissgericht, d.h. der erkennende Senat als Fideikommisssenat, als Gericht erster und letzter Instanz (vgl. BGH NJW-RR 1991, 57 f.), zuständig gewesen wäre und welche prozessualen Folgen dies hätte, kann offen bleiben.
  • RG, 18.11.1921 - VII 57/21

    Enteignung; Reichsrecht und Landesrecht

    Auszug aus OLG Hamm, 16.03.2006 - 10 U 83/05
    die sog. Lippische Rente vom 29. September 1920, wonach die Rechte auf Bezug der Rente für erloschen erklärt wurden, wurde durch Urteil des Reichsgerichts vom 18. November 1921 (RGZ 103, 200 ff.) wegen Verstoßes gegen Art. 153 der Weimarer Verfassung für ungültig erklärt; in einem von den damaligen Anspruchsberechtigten der Weißenfelder Linie gegen M7 und das Land Lippe angestrengten Prozess wurde die Klage gegen den früheren Fürsten abgewiesen, die Klage gegen das Land Lippe war erfolgreich.
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