Rechtsprechung
OLG Hamm, 16.03.2012 - I-12 U 98/11 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Möglichkeit zur Anpassung der Vergütung bei einem Kalkulationsfehler im Angebot nach den Grundsätzen des Wegfalls der Geschäftsgrundlage
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Anpassung der Vergütung bei einem Kalkulationsfehler im Angebot
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Arnsberg, 17.05.2011 - 1 O 452/08
- OLG Hamm, 16.03.2012 - I-12 U 98/11
- BGH, 14.03.2013 - VII ZR 116/12
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 18.12.2008 - VII ZR 201/06
Spekulativ überhöhter Einheitspreis im Bauvertrag
Auszug aus OLG Hamm, 16.03.2012 - 12 U 98/11
Zwar hat der BGH in seinem Urteil vom 18.12.2008 - VII ZR 201/06 - (NJW 2009, 835) ausgeführt, dass die als vorrangig zu behandelnden Anpassungsregelungen in § 2 Nr. 3 und 5 VOB/B einem Rückgriff auf die Regeln über den Wegfall der Geschäftsgrundlage entgegenstehen.Dies gilt insbesondere bei Bauverträgen, die als "Langzeitschuldverhältnisse" den Partnern umfangreiche Kooperationspflichten auferlegen (vgl. BGH vom 18.12.2008 -VII ZR 201/06-, Rdn. 23, BauR 2009, 491).
Die gravierende objektive Überschreitung des üblichen Preises lässt den Schluss auf ein zu missbilligendes verwerfliches Gewinnstreben zu (vgl. BGH vom 18.12.2008 -VII ZR 201/06-).
- BGH, 07.07.1998 - X ZR 17/97
Anfechtung einer Willenserklärung wegen eines Kalkulationsirrtums; Hinweispflicht …
Auszug aus OLG Hamm, 16.03.2012 - 12 U 98/11
Dann stellt das Festhalten an der Vereinbarung eine unzulässige Rechtsausübung dar (vgl. BGH vom 7.7.1998 -X ZR 17/97-, NJW 1998, 3192). - BGH, 30.06.2011 - VII ZR 13/10
Auslegung eines VOB-Vertrages: Detaillierte Angaben im Leistungsverzeichnis als …
Auszug aus OLG Hamm, 16.03.2012 - 12 U 98/11
Davon, dass gemeinsame Fehlvorstellungen über die zu erwartenden Mengen eine Anpassung des Vertrages nach den zum Wegfall der Geschäftsgrundlage entwickelten Grundsätzen erforderlich machen können, geht jedenfalls für den Fall einer Pauschalpreisvereinbarung auch der BGH aus (vgl. BGH BauR 2011, 1646).
- OLG Köln, 02.01.2015 - 19 U 126/14
Ansprüche eines Telekommunikationsdienstleisters auf Rückzahlung von Vergütungen …
Die dort geregelten Voraussetzungen für eine Rückforderung sind zwar erfüllt, weil aufgrund der Verfügungen der Bundesnetzagentur und mangels (substantiierten) Bestreitens der Beklagten davon auszugehen ist, dass die der Beklagten zur Verfügung gestellten und von dieser anderen Unternehmen überlassenen Rufnummern - jedenfalls teilweise - rechtsmissbräuchlich benutzt wurden und dass dies der Beklagten auch zuzurechnen ist (vgl. dazu OLG Oldenburg, Urteil vom 7.2.2012 - 12 U 98/11).