Rechtsprechung
   OLG Hamm, 16.03.2012 - I-12 U 98/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,48936
OLG Hamm, 16.03.2012 - I-12 U 98/11 (https://dejure.org/2012,48936)
OLG Hamm, Entscheidung vom 16.03.2012 - I-12 U 98/11 (https://dejure.org/2012,48936)
OLG Hamm, Entscheidung vom 16. März 2012 - I-12 U 98/11 (https://dejure.org/2012,48936)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2012,48936) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 18.12.2008 - VII ZR 201/06

    Spekulativ überhöhter Einheitspreis im Bauvertrag

    Auszug aus OLG Hamm, 16.03.2012 - 12 U 98/11
    Zwar hat der BGH in seinem Urteil vom 18.12.2008 - VII ZR 201/06 - (NJW 2009, 835) ausgeführt, dass die als vorrangig zu behandelnden Anpassungsregelungen in § 2 Nr. 3 und 5 VOB/B einem Rückgriff auf die Regeln über den Wegfall der Geschäftsgrundlage entgegenstehen.

    Dies gilt insbesondere bei Bauverträgen, die als "Langzeitschuldverhältnisse" den Partnern umfangreiche Kooperationspflichten auferlegen (vgl. BGH vom 18.12.2008 -VII ZR 201/06-, Rdn. 23, BauR 2009, 491).

    Die gravierende objektive Überschreitung des üblichen Preises lässt den Schluss auf ein zu missbilligendes verwerfliches Gewinnstreben zu (vgl. BGH vom 18.12.2008 -VII ZR 201/06-).

  • BGH, 07.07.1998 - X ZR 17/97

    Anfechtung einer Willenserklärung wegen eines Kalkulationsirrtums; Hinweispflicht

    Auszug aus OLG Hamm, 16.03.2012 - 12 U 98/11
    Dann stellt das Festhalten an der Vereinbarung eine unzulässige Rechtsausübung dar (vgl. BGH vom 7.7.1998 -X ZR 17/97-, NJW 1998, 3192).
  • BGH, 30.06.2011 - VII ZR 13/10

    Auslegung eines VOB-Vertrages: Detaillierte Angaben im Leistungsverzeichnis als

    Auszug aus OLG Hamm, 16.03.2012 - 12 U 98/11
    Davon, dass gemeinsame Fehlvorstellungen über die zu erwartenden Mengen eine Anpassung des Vertrages nach den zum Wegfall der Geschäftsgrundlage entwickelten Grundsätzen erforderlich machen können, geht jedenfalls für den Fall einer Pauschalpreisvereinbarung auch der BGH aus (vgl. BGH BauR 2011, 1646).
  • OLG Köln, 02.01.2015 - 19 U 126/14

    Ansprüche eines Telekommunikationsdienstleisters auf Rückzahlung von Vergütungen

    Die dort geregelten Voraussetzungen für eine Rückforderung sind zwar erfüllt, weil aufgrund der Verfügungen der Bundesnetzagentur und mangels (substantiierten) Bestreitens der Beklagten davon auszugehen ist, dass die der Beklagten zur Verfügung gestellten und von dieser anderen Unternehmen überlassenen Rufnummern - jedenfalls teilweise - rechtsmissbräuchlich benutzt wurden und dass dies der Beklagten auch zuzurechnen ist (vgl. dazu OLG Oldenburg, Urteil vom 7.2.2012 - 12 U 98/11).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht