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   OLG Hamm, 16.04.2014 - I-15 W 288/13   

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https://dejure.org/2014,9136
OLG Hamm, 16.04.2014 - I-15 W 288/13 (https://dejure.org/2014,9136)
OLG Hamm, Entscheidung vom 16.04.2014 - I-15 W 288/13 (https://dejure.org/2014,9136)
OLG Hamm, Entscheidung vom 16. April 2014 - I-15 W 288/13 (https://dejure.org/2014,9136)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • ra.de
  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EGBGB Art. 47 Abs. 1 S. 1 Nr. 5 Halbs. 2
    Pflicht des Standesbeamten zu Beurkundung einer Namensangleichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • lawblog.de (Kurzinformation)

    Ihab darf Riham heißen

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die Änderung eines männlichen in einen weiblichen Vornamen

  • lto.de (Kurzinformation)

    Namensangleichung - Aus "Ihab" darf "Riham" werden

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Wahl des Vornamens - Ihab darf Riham werden wollen

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    "Ihab" darf "Riham" werden wollen

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Namensänderung: Aus "Ihab" darf "Riham" werden - OLG Hamm zu den Voraussetzungen für Angleichung eines ausländischen Namens an das deutsche Namensrecht

Verfahrensgang

  • AG Hagen - 8 III 25/13
  • OLG Hamm, 16.04.2014 - I-15 W 288/13

Papierfundstellen

  • MDR 2014, 1032
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 05.12.2008 - 1 BvR 576/07

    Verweigerung der Eintragung eines in Indien für Mädchen und Jungen gebräuchlichen

    Auszug aus OLG Hamm, 16.04.2014 - 15 W 288/13
    Da dieser Rahmen nach der neueren Rechtsprechung des BVerfG (zuletzt Beschluss vom 5.12.2008 - 1 BvR 576/07 = NJW 2009, 663) sehr weit gesteckt ist, bestehen gegen die Wahl des Vornamens S keine Bedenken.
  • OLG Hamm, 13.04.2000 - 15 W 75/00

    Gegenstand eines Verfahrens nach § 45 Abs. 2 S. 1 PStG; Beurkundungspflicht des

    Auszug aus OLG Hamm, 16.04.2014 - 15 W 288/13
    materiell-rechtliche Voraussetzung für eine beurkundungsbedürftige Personenstands- oder Namensänderung sind (Senat FGPrax 2000, 190ff).
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