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   OLG Hamm, 16.05.1995 - 2 Ss 427/95   

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https://dejure.org/1995,3661
OLG Hamm, 16.05.1995 - 2 Ss 427/95 (https://dejure.org/1995,3661)
OLG Hamm, Entscheidung vom 16.05.1995 - 2 Ss 427/95 (https://dejure.org/1995,3661)
OLG Hamm, Entscheidung vom 16. Mai 1995 - 2 Ss 427/95 (https://dejure.org/1995,3661)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Burhoff online

    Vertretung des Angeklagten durch den Pflichtverteidiger in der Hauptverhandlung im Strafbefehlsverfahren, besondere Vertretungsvollmacht des Verteidigers

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen einer strafrechtlichen Verurteilung wegen Diebstahls in einem besonders schwerem Fall in Tateinheit mit Verwahrungsbruch ; Anforderungen an die Substantiierung der Verfahrensrüge des Stattfindens der Berufungshauptverhandlung in Abwesenheit ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 1997, 404 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Karlsruhe, 26.04.1985 - 3 Ss 61/85

    Strafbefehl wegen des Vorwurfs der vorsätzlichen Gefährdung des Straßenverkehrs

    Auszug aus OLG Hamm, 16.05.1995 - 2 Ss 427/95
    Wenn der Angeklagte in Kenntnis dieses Umstandes dann, wie er dem Sitzungsvertreter der Staatsanwaltschaft in anderer Sache mitgeteilt hat, eine Geschäftsreise antritt und deshalb in der Hauptverhandlung nicht erscheint, ist er der Hauptverhandlung nun eigenmächtig fernge blieben, so daß die Strafkammer grundsätzlich auch gegen seinen Willen in seiner Abwesenheit verhandeln konnte (vgl. OLG Karlsruhe StV 1986, 289 m.w.N.).
  • OLG Brandenburg, 24.08.2011 - 1 Ws 133/11

    Strafverfahren: Folge des Nichterscheinens in der Hauptverhandlung nach einem

    Ein Grund, die gerichtliche Bestellung des Verteidigers gemäß § 141 StPO, die in diesem Fall die sonst nach § 137 Abs. 1 StPO erforderliche Erteilung der Verteidigervollmacht ersetzt, anders zu behandeln und den Pflichtverteidiger auch ohne besondere Vollmacht als ermächtigt anzusehen, den Angeklagten in der Hauptverhandlung im Sinne der §§ 411 Abs. 2, 234 StPO vertreten zu dürfen, ist nicht ersichtlich (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 16. Mai 1995, - 2 Ss 427/95 - zitiert nach juris).
  • OLG München, 14.07.2010 - 4St RR 93/10

    Besondere Vertretungsmacht des Verteidigers im Strafbefehlsverfahren: Erlöschen

    Ein Grund, die gerichtliche Bestellung des Verteidigers gemäß § 141 StPO, die in diesem Fall die sonst nach § 137 Abs. 1 StPO erfolgende Erteilung der Verteidigervollmacht ersetzt, anders zu behandeln und den Pflichtverteidiger auch ohne ausdrückliche Vollmacht als ermächtigt anzusehen, die Angeklagte in der Berufungshauptverhandlung i. S. d. § 411 Abs. 2 StPO zu vertreten, ist nicht ersichtlich (OLG Hamm, 2 Ss 427/95).
  • OLG Celle, 19.03.2013 - 32 Ss 29/13

    Beschränkung der Verpflichtung deutscher Gerichte zu vorrangiger

    Ebenso wie der Wahlverteidiger bedarf auch der Pflichtverteidiger zur Vertretung des Angeklagten in der Hauptverhandlung einer besonderen schriftlichen Vertretungsvollmacht (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 27.02.2012 - III-2 RVs 11/12 - OLG Brandenburg, wistra 2012, 43; OLG Hamm, StV 1997, 404; OLG Hamm, VRR 2012, 391 f.).
  • OLG Hamm, 14.06.2012 - 1 RVs 41/12

    Notwendigkeit einer Neuerteilung der Vertretungsvollmacht nach Bestellung eines

    Ebenso wie der Wahlverteidiger bedarf auch der Pflichtverteidiger zur Vertretung des Angeklagten in der Hauptverhandlung einer besonderen schriftlichen Vertretungsvollmacht (vgl. OLG Hamm StV 1997, 404; OLG Brandenburg wistra 2012, 43).
  • OLG Hamm, 10.01.2006 - 2 Ss 509/05

    Berufungsverwerfung, Ausbleiben des Angeklagten; genügende Entschuldigung;

    Dies gilt auch für den Pflichtverteidiger (vgl. Senatsentscheidung vom 16.05.1995 - 2 Ss 427/95 ; Meyer-Goßner, a.a.O., § 411 Rdnr. 5).
  • OLG Stuttgart, 28.01.2004 - 4 Ws 304/03

    Berufungseinlegung durch den abgeschobenen Angeklagten: Öffentliche Zustellung

    Eine wirksame Vertretung hätte aber eine schriftliche Vertretungsvollmacht auch des Pflichtverteidigers vorausgesetzt (vgl. OLG Hamm StV 1997, 404; Meyer-Goßner a.a.O. § 411 Rdnr. 4, 5).
  • OLG Düsseldorf, 27.02.2012 - 2 RVs 11/12

    Vertretung des Angeklagten im Berufungsrechtszug außerhalb der gesetzlichen

    Ebenso wie der Wahlverteidiger bedarf auch der Pflichtverteidiger zur Vertretung des Angeklagten in der Hauptverhandlung einer besonderen schriftlichen Vertretungsvollmacht (vgl. OLG Hamm StV 1997, 404; OLG Brandenburg wistra 2012, 43).
  • OLG Karlsruhe, 25.09.2013 - 2 (6) Ss 386/13

    Strafverfahren: Verwerfung der Berufung des nicht erschienenen Angeklagten bei

    Ein Grund, den gemäß § 141 StPO bestellten Verteidiger anders zu behandeln und ihn auch ohne besondere Vollmacht als zur Vertretung im vorgenannten Sinn ermächtigt anzusehen, besteht nicht (OLG Hamm, Beschluss vom 16.05.1995 - 2 Ss 427/95, bei juris; OLG Brandenburg wistra 2012, 43; OLG Düsseldorf a.a.O.).
  • OLG Köln, 20.07.1999 - Ss 283/99

    Aufhebung eines angefochtenen Urteils und dessen Zurückverweisung wegen Zweifeln

    Es bedarf vielmehr auch in diesem Falle einer ausdrücklichen Ermächtigung (OLG Düsseldorf StV 1982, 127; Senat StV 1982, 460; Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO, 44. Aufl., § 145 a Rdnr. 12; Lüderssen, in: Löwe-Rosenberg, StPO, 24. Aufl., § 145a Rdnr. 10), die nur der Vertretene selbst - und nicht das Gericht - erteilen kann (vgl. zur Vertretung des Angeklagten i. S. d. §§ 411 Abs. 2, 234 StPO: OLG Hamm StV 1997, 404 L).
  • OLG Düsseldorf, 14.02.2014 - 1 StO 2/13
    Ein Pflichtverteidiger bedarf zur Vertretung des Betroffenen in der Hauptverhandlung einer besonderen schriftlichen Vertretungsvollmacht (vgl. OLG Düsseldorf [2. Strafsenat] StV 2013, 299; OLG Hamm StV 1997, 404; OLG Brandenburg wistra 2012, 43).
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