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   OLG Hamm, 16.06.1989 - 15 W 403/88   

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https://dejure.org/1989,2367
OLG Hamm, 16.06.1989 - 15 W 403/88 (https://dejure.org/1989,2367)
OLG Hamm, Entscheidung vom 16.06.1989 - 15 W 403/88 (https://dejure.org/1989,2367)
OLG Hamm, Entscheidung vom 16. Juni 1989 - 15 W 403/88 (https://dejure.org/1989,2367)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Zur Ablehnung eines befangenen Prüfungsverbandes durch die zu prüfende Genossenschaft

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    GenG §§ 55 Abs. 1, 3, 56 Abs. 1, 2; HGB § 318 Abs. 3
    Pflichtprüfung bei Genossenschaften: Unzulässiger Antrag auf gerichtliche Bestellung eines anderen Prüfers wegen Besorgnis der Befangenheit analog § 88 Abs. 2 S. 2 GenG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • nrw.de (Leitsatz)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Prüfungsrecht eines Prüfungsverbandes; Befangenheitsfälle; Verbindung zwischen Verband und zu prüfender Gesellschaft; Besorgnis der Befangenheit; Wichtiger Grund; Beauftragung eines verbandsunabhängigen Prüfers

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz und Auszüge)

    GenG § 55 Abs. 3, § 56 Abs. 1, 2

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1989, 1375
  • WM 1990, 16
  • BB 1989, 1589
  • DB 1989, 1964
  • Rpfleger 1989, 512
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • LG Münster, 21.08.1987 - 4 O 417/87
    Auszug aus OLG Hamm, 16.06.1989 - 15 W 403/88
    Das LG Münster (NJW-RR 1988, 162) hat den Antrag auf Erlaß einer einstweiligen Verfügung abgewiesen: Die Kammer als Gericht der ordentlichen streitigen Gerichtsbarkeit sei nicht zuständig.

    Möglicherweise hat das AG als Gericht der freiwilligen Gerichtsbarkeit dabei angenommen - ohne dies allerdings auszuführen -, in analoger Anwendung von § 17 I 2 GVG die Zulässigkeit dieser Anträge (auch) deshalb nicht verneinen zu können, weil sich das LG Münster in seinem rechtskräftigen Urteil (NJW-RR 1988, 162) als Gericht der streitigen Gerichtsbarkeit für "unzuständig" erklärt, das heißt den von der Bet.

    Es sei entgegen der Ansicht von Beuthin (in: Meyer-Meulenbergh, GenG, 12. Aufl. mit Nachtrag 1986, § 56 Nachtrag Anm. 5) und des LG Münster (NJW-RR 1988, 162) auch keine unbewußte Regelungslücke anzunehmen.

    Seiner Meinung haben sich das LG Münster (NJW-RR 1988, 162 = ZfgG 39, 64) und in diesem Verfahren der Amtsrichter in seinem Beschluß vom 1.6.1988 angeschlossen.

    Daß ein derartiges Leistungsbegehren unzulässig sein soll, weil ein dementsprechendes Leistungsurteil ein "zu tiefer Eingriff in die genossenschaftliche Selbstverwaltung" wäre (so LG Münster, NJW-RR 1988, 162; Beuthin, hat sich dem angeschlossen, ZfgG 39, 16), ist nicht zutreffend.

    Das rechtskräftige Prozeßurteil des LG Münster (NJW-RR 1988, 162) hinderte die Zulässigkeit einer solchen Klage nicht, denn dieses Urteil ist auch hinsichtlich des damals gestellten Hilfsantrags der Bet.

  • BGH, 24.10.1988 - II ZR 311/87

    Richterliche Inhaltskontrolle hinsichtlich interner Normen eines Vereins oder

    Auszug aus OLG Hamm, 16.06.1989 - 15 W 403/88
    zu 1 obsiegt hat (BGH, NJW 1989, 1724).

    Auch der BGH hat in seinem Urteil vom 24.10.1988 (NJW 1989, 1724) keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen die Pflichtmitgliedschaft in einem Prüfungsverband geäußert.

  • OLG Naumburg, 23.08.2002 - 7 Wx 2/02

    Prüfung einer Genossenschaftsbank: Ablehnung des Prüfungsverbandes wegen

    Sie ist eine einfache, keine sofortige weitere Beschwerde [OLG Hamm, WM 1990, 16 ff. (18)].

    a) Die Kammer für Handelssachen war zur Entscheidung über die nach §§ 11 RpflG, 19 FGG eingelegte Erstbeschwerde des Beteiligten zu 2) nach § 30 Abs. 1 Satz 2 FGG funktionell zuständig [hierzu OLG Hamm, WM 1990, 16 ff. (18)].

    Deshalb kommt vorliegend auch eine Vorlage der weiteren Beschwerde nach § 28 Abs. 2 FGG an den Bundesgerichtshof nicht in Betracht, da der Senat die o. a. Rechtsfrage ausdrücklich offen lässt und somit auch von keiner anderen Entscheidung eines Oberlandesgerichtes, hier wäre einschlägig diejenige des OLG Hamm 16. Juni 1989 - 15 W 403/88 - (a. a. O.), abweicht (BGH MDR 68, 650; Rpfl 1988, 18 m. Anm. von Sauren; OLG Hamm JurBüro 1980, 1395 f.; Bumiller/Winkler, FGG, 7. A., § 29 Rdn. 10).

    a) Eine Ansicht sieht eine solche Befangenheit als wichtigen Grund im Sinne des § 55 Abs. 3 GenG, der es dem Prüfungsverband ermöglicht, in diesem Falle allerdings auch auferlegt, sich eines von ihm nicht angestellten Prüfers zu bedienen (Metz in Lang/Weidmüller/Metz/Schaffland, GenG, 33.A., 1997, § 55 Rdn. 26; Röhrich in Gräser/Pöhlmann/Röhrich, GenG, 2. A., 2001, § 56 Rdn. 5 a; LG Detmold, Beschluss vom 06.07.1988 - Az.: 8 T 6/88 - OLG Hamm, WM 1990, 16 ff. und Urteil vom 14.11.1990, - 8 U 8/90 -).

    b) Die Gegenansicht, die im Verfahren von der Beteiligten zu 1) eingenommen wird, und die auch vom Rechtspfleger des Amtsgerichts vertreten worden ist, sieht im Falle der Verbandsbefangenheit einen Fall der analogen Anwendung des § 56 GenG (Müller, GenG, Bd. 3, 2.A., 1998, § 56 Rdn. 6 v und 7 k; Beuthien ZfG 1989, 13 ff. (18 f.) und 1990, 145 f. (146) sowie GenG, 13. A., 2000, § 56 Rdn. 6; Kießler, Rechtsdogmatische Fragen zum Ablehnungsrecht der e. G. gegenüber dem Prüfungsverband wegen Besorgnis der Befangenheit, in Jöstingmeier (Hrsg.): Aktuelle Probleme der Genossenschaften aus rechtswissenschaftlicher und wirtschaftswissenschaftlicher Sicht, 1994, 87 ff.; AG Blomberg, Beschluss vom 01.12.1987 - GnR 102 - unveröffentlicht; LG Münster, WM 1987, 1556 f; Müller-Graff, Amerkung zum Urteil des LG Münster vom 21.08.1987, WuB II D § 55 GenG 1.88; Brehm, Anmerkung zum Beschluss des OLG Hamm vom 16.06.1989, JZ 1989, 1010 ff. (1015); van Look, Anmerkung zum Beschluss des OLG Hamm vom 16.06.1989, WuB II D § 56 GenG 1.90).

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