Rechtsprechung
   OLG Hamm, 16.06.2009 - 28 U 1/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,6191
OLG Hamm, 16.06.2009 - 28 U 1/09 (https://dejure.org/2009,6191)
OLG Hamm, Entscheidung vom 16.06.2009 - 28 U 1/09 (https://dejure.org/2009,6191)
OLG Hamm, Entscheidung vom 16. Juni 2009 - 28 U 1/09 (https://dejure.org/2009,6191)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2009,6191) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • Judicialis

    BRAO § 49b Abs. 5; ; ZPO § 287 Abs. 1; ; BGB § 280 Abs. 1; ; BGB § 311 Abs. 2

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Umfang des Schadens bei Verletzung der Pflicht eines Rechtsanwalts zum Hinweis auf die Gegenstandswertbezogenheit seines Honorars

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Für einen Stundensatz von 250 findet sich auf jeden Fall ein Anwalt !?

  • BRAK-Mitteilungen (Leitsatz)

    Schadensersatzpflicht wegen unterlassener Aufklärung über Streitwertabhängigkeit des Anwaltshonorars

    Direkte Verlinkung nicht möglich.
    Eingabe in der Suchmaske auf der nächsten Seite: BRAK-Mitt. 2009, 231

  • Anwaltsblatt (Leitsatz)

    BRAO § 49b Abs. 5; ZPO § 287 Abs. 1; BGB § 280 Abs. 1, § 311 Abs. 2
    Abrechnung nach Gegenstandswert: Anforderungen an Belehrung

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • AnwBl 2010, 143
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)

  • AG Bad Segeberg, 13.11.2014 - 17a C 185/13

    Rechtsanwaltskosten im Rahmen einer Unfallschadensregulierung: Zustandekommen

    Jedoch kann dem Mandanten gegen den Rechtsanwalt ein Schadensersatzanspruch gemäß §§ 280 Abs. 1, 311 Abs. 2 Nr. 1, 2 BGB zustehen (Anschluss BGH, 24. Mai 2007, IX ZR 89/06, MDR 2007, 1046 und OLG Hamm, 16. Juni 2009, 28 U 1/09, AGS 2009, 428).

    Zudem führt ein Verstoß gegen § 49b Abs. 5 BRAO zwar nicht zum Verlust des Honoraranspruchs des Rechtsanwaltes, jedoch kann hieraus ein Anspruch des Mandanten auf Zahlung von Schadensersatz folgen (BGH, Urt. v. 24.05.2007 - IX ZR 89/06, NJW 2007, 2332, 2333 f., juris Rn. 12 ff.; OLG Hamm, Urt. v. 16.06.2009 - 28 U 1/09, juris Rn. 24, 30; AnwKomm-RVG/Schneider/Wolf/ N. Schneider / Onderka , 7. Aufl. 2014, § 2 RVG Rn. 82 ff.; Mayer /Kroiß, RVG, 6. Aufl. 2013, § 1 RVG Rn. 20).

    Das Bestehen eines auf Freihaltung gerichteten Schadensersatzanspruchs würde vielmehr dazu führen, dass der Kläger durch die Geltendmachung der Honorarforderung gegen § 242 BGB verstoßen würde, weil er der Beklagten für den Fall der Zahlung der Gebühren diese alsbald zurückgewähren müsste, "dolo agit, qui petit, quod statim redditurus est" (vgl. OLG Hamm, Urt. v. 16.06.2009 - 28 U 1/09, juris Rn. 30; MünchKomm-BGB/Roth/Schubert, 6. Aufl. 2012, § 242 Rn. 408).

  • LG Oldenburg, 12.07.2011 - 16 S 72/11

    Zur Anwaltsempfehlung durch einen Reparaturbetrieb und zur Anwaltsvollmacht

    Jedoch kann dem Mandanten gegen den Rechtsanwalt ein Schadensersatzanspruch gemäß §§ 280 Abs. 1, 311 Abs. 2 Nr. 1, 2 BGB zustehen (Anschluss an BGH, Urteil vom 24. Mai 2007, IX ZR 89/06; OLG Hamm, Urteil vom 16. Juni 2009, 28 U 1/09).

    Zudem führt ein Verstoß gegen § 49b Abs. 5 BRAO zwar nicht zum Verlust des Honoraranspruchs des Rechtsanwaltes, jedoch kann hieraus ein Anspruch des Mandanten auf Zahlung von Schadensersatz folgen (BGH, Urt. v. 24.05.2007 - IX ZR 89/06, NJW 2007, 2332, 2333 f., juris Rn. 12 ff.; OLG Hamm, Urt. v. 16.06.2009 - 28 U 1/09, juris Rn. 24, 30; AnwKomm-RVG/Schneider/Wolf/N. Schneider/Onderka, 7. Aufl. 2014, § 2 RVG Rn. 82 ff.; Mayer/Kroiß, RVG, 6. Aufl. 2013, § 1 RVG Rn. 20).

    Das Bestehen eines auf Freihaltung gerichteten Schadensersatzanspruchs würde vielmehr dazu führen, dass der Kläger durch die Geltendmachung der Honorarforderung gegen § 242 BGB verstoßen würde, weil er der Beklagten für den Fall der Zahlung der Gebühren diese alsbald zurückgewähren müsste, "dolo agit, qui petit, quod statim redditurus est" (vgl. OLG Hamm, Urt. v. 16.06.2009 - 28 U 1/09, juris Rn. 30; MünchKomm-BGB/Roth/Schubert, 6. Aufl. 2012, § 242 Rn. 408).

  • OLG Hamm, 25.10.2012 - 28 U 233/09

    Anwaltshonorar; Anwaltshaftung; dolo agit; Belehrung; Verhandlungen; Hemmung;

    Der Senat hat dies in anderem Zusammenhang bereits bei einer Honorarforderung in einer Größenordnung von 50.000,00 EUR angenommen (OLG Hamm AnwBl 2010, 143).
  • LG Bielefeld, 26.02.2020 - 21 S 88/18
    Der Mandant muss dazu vortragen und unter Beweis stellen, wie er auf eine allgemeine Information, dass der Anwalt nach Gegenstandswert abzurechnen gedenke, reagiert hätte (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 16.06.2009 - 28 U 1/09 = NJOZ 2010, 1805, beck-online).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht