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   OLG Hamm, 16.06.2011 - 21 U 103/10   

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https://dejure.org/2011,73381
OLG Hamm, 16.06.2011 - 21 U 103/10 (https://dejure.org/2011,73381)
OLG Hamm, Entscheidung vom 16.06.2011 - 21 U 103/10 (https://dejure.org/2011,73381)
OLG Hamm, Entscheidung vom 16. Juni 2011 - 21 U 103/10 (https://dejure.org/2011,73381)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vergütung im Zusammenhang mit der Lieferung und Montage von Photovoltaikanlage bei Nichtentsprechen der Photovoltaikanlage der geschuldete Plattenleistung und bei vorhandensein von erheblichen Sicherheitsrisiken

  • RA Kotz

    Lieferung und Montage von Photovoltaikanlagen - Minderungsrecht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 03.03.2004 - VIII ZR 76/03

    Abgrenzung von Kaufvertrag mit Montageverpflichtung und Werkvertrag

    Auszug aus OLG Hamm, 16.06.2011 - 21 U 103/10
    Das entspricht der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Urteil vom 03.03.2004, Az.: VIII ZR 76/03, BauR 2004, 995-997).

    Bereits diese Gesichtspunkte - die Art der zu lieferenden Gegenstände sowie das Verhältnis des wirtschaftlichen Wertes der verschiedenen Leistungen - sprechen für die Annahme eines Kaufvertrages (so: BGH, BauR 2004, 995-997, über juris, Rn. 11; BGH, NJW 1998, 3197-3199, über juris, Rn. 16; Leibig in IBR 2008, 1201).

    Schließlich ergibt sich auch nichts anderes aus der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, wonach zwar auch bei einem verhältnismäßig geringen wirtschaftlichen Wert der reinen Montageleistung die rechtliche Einordnung des Vertragsverhältnisses als Werklieferungsvertrag im Sinne des § 651 S.3 BGB n.F. (vgl. § 651 I S.2 Halbs. 2 BGB a.F.), auf den wesentliche Vorschriften des Werkvertragsrechts Anwendung finden, dann nicht ausgeschlossen ist, wenn der Vertragsgegenstand eine Anpassung typisierter Einzelteile an die individuellen Wünsche des Bestellers erfordert hätte und deshalb nach der Montage nur noch schwer anderweitig absetzbar gewesen wäre (BGH, BauR 2004, 995-997, über juris, Rn.12; BGH, BGHZ 67, 359-367, über juris, Rn.16) Eine derartige Fallgestaltung liegt hier jedoch nicht vor.

  • BGH, 24.11.1976 - VIII ZR 137/75

    Schwimmerschalter

    Auszug aus OLG Hamm, 16.06.2011 - 21 U 103/10
    Der Bundesgerichtshof hat sich in der letztgenannten Entscheidung mit der Abgrenzung von Kauf- und Werkvertragsrecht für den Fall der Lieferung und Montage einer Solaranlage auseinandergesetzt und damit seine Rechtsprechung im Urteil vom 22.07.1998 (VIII ZR 220/97 = NJW 1998, 3197-3199) sowie im Urteil vom 24.11.1976 (VIII ZR 137/75 = BGHZ 67, 359-367) fortgeführt (vgl. Leidig in IBR 2008, 1201 (nur online), Sprau in Palandt, 70. Aufl,.

    Schließlich ergibt sich auch nichts anderes aus der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, wonach zwar auch bei einem verhältnismäßig geringen wirtschaftlichen Wert der reinen Montageleistung die rechtliche Einordnung des Vertragsverhältnisses als Werklieferungsvertrag im Sinne des § 651 S.3 BGB n.F. (vgl. § 651 I S.2 Halbs. 2 BGB a.F.), auf den wesentliche Vorschriften des Werkvertragsrechts Anwendung finden, dann nicht ausgeschlossen ist, wenn der Vertragsgegenstand eine Anpassung typisierter Einzelteile an die individuellen Wünsche des Bestellers erfordert hätte und deshalb nach der Montage nur noch schwer anderweitig absetzbar gewesen wäre (BGH, BauR 2004, 995-997, über juris, Rn.12; BGH, BGHZ 67, 359-367, über juris, Rn.16) Eine derartige Fallgestaltung liegt hier jedoch nicht vor.

  • BGH, 22.07.1998 - VIII ZR 220/97

    Rückgängigmachung eines Kaufvertrages mit Montageverpflichtung

    Auszug aus OLG Hamm, 16.06.2011 - 21 U 103/10
    Der Bundesgerichtshof hat sich in der letztgenannten Entscheidung mit der Abgrenzung von Kauf- und Werkvertragsrecht für den Fall der Lieferung und Montage einer Solaranlage auseinandergesetzt und damit seine Rechtsprechung im Urteil vom 22.07.1998 (VIII ZR 220/97 = NJW 1998, 3197-3199) sowie im Urteil vom 24.11.1976 (VIII ZR 137/75 = BGHZ 67, 359-367) fortgeführt (vgl. Leidig in IBR 2008, 1201 (nur online), Sprau in Palandt, 70. Aufl,.

    Bereits diese Gesichtspunkte - die Art der zu lieferenden Gegenstände sowie das Verhältnis des wirtschaftlichen Wertes der verschiedenen Leistungen - sprechen für die Annahme eines Kaufvertrages (so: BGH, BauR 2004, 995-997, über juris, Rn. 11; BGH, NJW 1998, 3197-3199, über juris, Rn. 16; Leibig in IBR 2008, 1201).

  • BGH, 16.05.2002 - VII ZR 479/00

    Fälligkeit des Vergütungsanspruchs des Werkunternehmers

    Auszug aus OLG Hamm, 16.06.2011 - 21 U 103/10
    Das gesamte Verhalten des Unternehmers ist zu würdigen, auch seine spätere Einlassung im Prozess (BGH, BauR 2002, 1399-1401, über juris, Rn. 17 m.w.N.).
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