Rechtsprechung
   OLG Hamm, 16.07.2010 - I-20 U 128/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,28429
OLG Hamm, 16.07.2010 - I-20 U 128/08 (https://dejure.org/2010,28429)
OLG Hamm, Entscheidung vom 16.07.2010 - I-20 U 128/08 (https://dejure.org/2010,28429)
OLG Hamm, Entscheidung vom 16. Juli 2010 - I-20 U 128/08 (https://dejure.org/2010,28429)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2010,28429) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Eintrittspflicht des Versicherers eines Bargeld-Transportunternehmens bei Verschleierung von Fehlbeträgen durch die Verantwortlichen des Unternehmens

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 280 Abs. 1
    Eintrittspflicht des Versicherers eines Bargeld-Transportunternehmens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • OLG Düsseldorf, 05.11.2008 - 18 U 188/07

    Ausschluss des Einwands der Anfechtung wegen arlistiger Täuschung

    Auszug aus OLG Hamm, 16.07.2010 - 20 U 128/08
    Unabhängig von dem Vorstehenden ist der Senat (im Anschluss an das den Parteien bekannte Urteil des OLG Düsseldorf vom 05.11.2008 - 18 U 188/07, dort unter C I = Juris-Rn. 94 ff.; daran zweifelnd OLG Köln, Urteil vom 21.04.2009 - 9 U 140/08) der Auffassung, dass sich die Beklagte zu 2) nach Treu und Glauben nicht mehr auf die Führungsklausel berufen kann, nachdem sie den Vertrag angefochten und damit ihre Bindung an den Vertrag verneint hat.

    Die Klägerin ist aus den vom Landgericht genannten Gründen aktivlegitimiert (vgl. auch OLG Düsseldorf, Urt. v. 05.11.2008 - 18 U 188/07, dort unter C IV = Juris-Rn. 136 ff.).

    Der Einwand der Anfechtung ist nach Auffassung des Senats durch Ziffer 9.3.3 des Vertrags im Verhältnis zur Klägerin ausgeschlossen (vgl. ebenso OLG Düsseldorf, Urteil vom 05.11.2008 - 18 U 188/07, dort unter C V = Juris-Rn. 139 ff.; a.A. LG Köln mit. zustimmender Anmerkung Thiel VersR 2009, 1488 - in einer weiteren "Parallelsache").

    Nicht entscheidend ist für den Senat, ob und - wenn ja - mit welchen Folgen es für Auftraggeber (wie die Klägerin) und Versicherer auch möglich gewesen wäre, jeweils besondere Versicherungsverträge zu schließen (vgl. dazu OLG Düsseldorf, Urt. v. 05.11.2008 - 18 U 188/07, dort unter C V = Juris-Rn. 143).

    Allerdings ist - soweit hier von Interesse - nur Bargeld versichert, wie sich aus Nr. 2, 3 und 5 des Versicherungsvertrags ergibt (ebenso OLG Düsseldorf, Urt. v. 05.11.2008 - 18 U 188/07; OLG Köln, Urt. v. 21.04.2009 - 9 U 140/08; vgl. auch BGH, VersR 2008, 395).

    Dabei kann dahingestellt bleiben, ob die Fa. T ein Einverständnis der Klägerin dann hätte annehmen dürfen, wenn zeitgleich mit der Einzahlung bei der Bundesbank Überweisungsaufträge zugunsten der T-Auftraggeber (oder deren Hausbanken) erteilt wurden (vgl. OLG Düsseldorf, Urt. v. 05.11.2008 - 18 U 188/07, unter C II = Juris-Rn. 118 ff.).

    Der Senat verweist hierzu auch auf die Ausführungen des Oberlandesgerichts Düsseldorf in dem den Parteien bekannten Urteil vom 05.11.2008 (18 U 188/07, dort bei Juris-Rn. 121).

    Diese Klausel ist, wie es bereits das Landgericht getan hat, ihrem Wortlaut entsprechend dahin auszulegen, dass die Grenze "je Schadenfall" gilt (vgl. auch bereits OLG Düsseldorf, Urteil vom 05.11.2008 - 18 U 188/07, bei Juris-Rn. 159 ff.).

  • BGH, 21.11.2007 - IV ZR 48/07

    Umfang einer Transportversicherung

    Auszug aus OLG Hamm, 16.07.2010 - 20 U 128/08
    Allerdings ist - soweit hier von Interesse - nur Bargeld versichert, wie sich aus Nr. 2, 3 und 5 des Versicherungsvertrags ergibt (ebenso OLG Düsseldorf, Urt. v. 05.11.2008 - 18 U 188/07; OLG Köln, Urt. v. 21.04.2009 - 9 U 140/08; vgl. auch BGH, VersR 2008, 395).

    Die Vermischung stellt einen körperlichen Zugriff auf die versicherten Bargeldmengen (vgl. BGH, VersR 2008, 395 Tz 14) dar.

    Die unter den beschriebenen Umständen unzulässige Einzahlung auf ein Konto der Fa. T stellt auch einen körperlichen Zugriff auf die versicherten Bargeldmengen (vgl. BGH VersR 2008, 395 Tz 14) dar.

    Der Senat sieht seine Beurteilung nicht in Widerspruch zu der Auffassung, welche der Bundesgerichtshof zuletzt in seinen Beschlüssen vom 21.07.2007 (u.a. IV ZR 48/07 VersR 2008, 395) zu einer Geld- und Werttransport-Versicherung mit ähnlichen Bedingungen wie im Streitfall vertreten hat.

    Die Nicht-Einzahlung stellt einen körperlichen Zugriff auf die versicherten Bargeldmengen (vgl. BGH, VersR 2008, 395 Tz 14) dar.

    Die Beklagte kann für ihren gegenteiligen Standpunkt nicht mit Erfolg auf den Beschluss des BGH vom 21.11.2007 (IV ZR 48/07) verweisen.

  • OLG Hamburg, 19.11.2009 - 6 U 249/07

    Valorentransportversicherung: Versicherung der Abholung und Auskehrung von

    Auszug aus OLG Hamm, 16.07.2010 - 20 U 128/08
    Dies war aber nicht gewährleistet, weil Gelder verschiedener Auftraggeber und verschiedener Übergabezeitpunkte so vermischt wurden, dass auch nicht mehr nachvollziehbar war, in welchem Verhältnis welcher Auftraggeber an einer bestimmten Geldmenge beteiligt war (insoweit unterscheidet sich der Streitfall von den Gegebenheiten, welche in dem Urteil des OLG Hamburg v. 19.11.2009 - 6 U 249/07, dort Umdruck S. 25 = II 2 c, zugrunde gelegt wurden).

    Soweit das Oberlandesgericht Hamburg in dem bereits zitierten Urteil in einem der sog. Heros-Verfahren eine abweichende Auffassung vertreten hat (Urt. v. 19.11.2009 - 6 U 249/07, insbesondere Umdruck S. 28 = II 2 d vor cc), vermag der Senat dem nicht zu folgen.

    Der Senat vermag daher für den Streitfall nicht der Auffassung zu folgen, dass die Klägerin uneingeschränkt auch die Darlegungslast dafür hat, dass übergebenes Bargeld - vor Einzahlung bei der Bundesbank - abhanden gekommen sei (so aber in den dort entschiedenen Fällen OLG Celle, Urteil vom 26.03.2009 - 8 U 170/08, bei Juris-Rn. 113 ff.; OLG Hamburg, Urteil vom 19.11.2009 - 6 U 249/07; OLG Köln, Urteil vom 21.04.2009 - 9 U 140/08, unter II 3 a cc am Ende).

  • OLG Köln, 21.04.2009 - 9 U 140/08
    Auszug aus OLG Hamm, 16.07.2010 - 20 U 128/08
    Unabhängig von dem Vorstehenden ist der Senat (im Anschluss an das den Parteien bekannte Urteil des OLG Düsseldorf vom 05.11.2008 - 18 U 188/07, dort unter C I = Juris-Rn. 94 ff.; daran zweifelnd OLG Köln, Urteil vom 21.04.2009 - 9 U 140/08) der Auffassung, dass sich die Beklagte zu 2) nach Treu und Glauben nicht mehr auf die Führungsklausel berufen kann, nachdem sie den Vertrag angefochten und damit ihre Bindung an den Vertrag verneint hat.

    Allerdings ist - soweit hier von Interesse - nur Bargeld versichert, wie sich aus Nr. 2, 3 und 5 des Versicherungsvertrags ergibt (ebenso OLG Düsseldorf, Urt. v. 05.11.2008 - 18 U 188/07; OLG Köln, Urt. v. 21.04.2009 - 9 U 140/08; vgl. auch BGH, VersR 2008, 395).

    Der Senat vermag daher für den Streitfall nicht der Auffassung zu folgen, dass die Klägerin uneingeschränkt auch die Darlegungslast dafür hat, dass übergebenes Bargeld - vor Einzahlung bei der Bundesbank - abhanden gekommen sei (so aber in den dort entschiedenen Fällen OLG Celle, Urteil vom 26.03.2009 - 8 U 170/08, bei Juris-Rn. 113 ff.; OLG Hamburg, Urteil vom 19.11.2009 - 6 U 249/07; OLG Köln, Urteil vom 21.04.2009 - 9 U 140/08, unter II 3 a cc am Ende).

  • OLG Celle, 26.03.2009 - 8 U 170/08

    AVB Transportversicherung

    Auszug aus OLG Hamm, 16.07.2010 - 20 U 128/08
    Die - den Parteien bekannte, nur scheinbar abweichende - Rechtsprechung des Oberlandesgerichts Celle (vgl. zuletzt etwa Urteil vom 26.03.2009 - 8 U 170/08; ferner etwa VersR 2008, 1532) in den sog. Heros-Verfahren ist auf den hier zu beurteilenden Vertrag nicht übertragbar.

    Der Senat vermag daher für den Streitfall nicht der Auffassung zu folgen, dass die Klägerin uneingeschränkt auch die Darlegungslast dafür hat, dass übergebenes Bargeld - vor Einzahlung bei der Bundesbank - abhanden gekommen sei (so aber in den dort entschiedenen Fällen OLG Celle, Urteil vom 26.03.2009 - 8 U 170/08, bei Juris-Rn. 113 ff.; OLG Hamburg, Urteil vom 19.11.2009 - 6 U 249/07; OLG Köln, Urteil vom 21.04.2009 - 9 U 140/08, unter II 3 a cc am Ende).

  • LG Köln, 22.10.2008 - 20 O 204/07

    Rechtsstellung einer Versicherung lediglich als Zeichnungsberechtigte durch den

    Auszug aus OLG Hamm, 16.07.2010 - 20 U 128/08
    Der Einwand der Anfechtung ist nach Auffassung des Senats durch Ziffer 9.3.3 des Vertrags im Verhältnis zur Klägerin ausgeschlossen (vgl. ebenso OLG Düsseldorf, Urteil vom 05.11.2008 - 18 U 188/07, dort unter C V = Juris-Rn. 139 ff.; a.A. LG Köln mit. zustimmender Anmerkung Thiel VersR 2009, 1488 - in einer weiteren "Parallelsache").

    Die vorstehende Beurteilung geht auch nicht etwa dahin, eine unzulässige Erweiterung des Versicherungsschutzes durch die Klägerin zuzulassen (so aber wohl LG Köln VersR 2009, 1488).

  • BGH, 14.01.1985 - II ZR 72/84

    Anspruch gegen Versicherer einer Sportbootversicherung auf Ersatz eines

    Auszug aus OLG Hamm, 16.07.2010 - 20 U 128/08
    Der Bundesgerichtshof brauchte sich dort nicht mit der Frage der Darlegungslast zu befassen und hat lediglich unter Bezugnahme auf ein früheres Urteil (VersR 1985, 541) ausgeführt, der Kläger müsse "darlegen, dass der geltend gemachte Schaden in den vertraglich abgesteckten Schutzbereich der Versicherung fällt".
  • BGH, 22.07.2009 - IV ZR 74/08

    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend den Begriff des Verwenders

    Auszug aus OLG Hamm, 16.07.2010 - 20 U 128/08
    An dem Vorstehenden ändert sich nichts durch den Umstand, dass das Bedingungswerk möglicherweise von dem Makler der Fa. T gestellt wurde (vgl. dazu BGH VersR 2009, 1477).
  • LG Essen, 07.03.2007 - 21 KLs 2/07

    Verurteilung wegen gemeinschaftlich begangener Untreue in 65 Fällen bei

    Auszug aus OLG Hamm, 16.07.2010 - 20 U 128/08
    Die Geschäftsführer der Fa. T wurden später durch Urteile des Landgerichts Essen vom 07.03.2007 und 25.04.2007 (21 KLs 2/07) wegen Untreue zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt.
  • OLG Celle, 19.09.2008 - 8 U 11/08

    Beschränkung des Versicherungsschutzes auf den Verlust von Bargeld unter

    Auszug aus OLG Hamm, 16.07.2010 - 20 U 128/08
    Die - den Parteien bekannte, nur scheinbar abweichende - Rechtsprechung des Oberlandesgerichts Celle (vgl. zuletzt etwa Urteil vom 26.03.2009 - 8 U 170/08; ferner etwa VersR 2008, 1532) in den sog. Heros-Verfahren ist auf den hier zu beurteilenden Vertrag nicht übertragbar.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht