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   OLG Hamm, 16.07.2018 - I-8 U 119/17   

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OLG Hamm, 16.07.2018 - I-8 U 119/17 (https://dejure.org/2018,24009)
OLG Hamm, Entscheidung vom 16.07.2018 - I-8 U 119/17 (https://dejure.org/2018,24009)
OLG Hamm, Entscheidung vom 16. Juli 2018 - I-8 U 119/17 (https://dejure.org/2018,24009)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • erdigital.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    §§ 37 Abs. 1, 37 Abs. 2, 38 EEG 2009, §§ 37 Abs. 2, 38 EEG 2012, § 60 Abs. 3 Satz 3 EEG 2014, §§ 110 Abs. 1, 110 Abs. 4 EnWG, § 66 Abs. 2 ZPO
    Erhebung der EEG-Umlage auch für physikalisch bedingte Netzverluste

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erhebung der EEG -Umlage bei Stromlieferungen an den Betreiber eines geschlossenen Verteilernetzes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Anforderungen an eine Rückzahlung viel gezahlter EEG-Umlage

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (12)

  • EuGH, 22.05.2008 - C-439/06

    citiworks - Elektrizitätsbinnenmarkt - Richtlinie 2003/54/EG - Art. 20 Abs. 1 -

    Auszug aus OLG Hamm, 16.07.2018 - 8 U 119/17
    Ein anderes ergebe sich auch nicht aus dem Urteil des EuGH vom 22.05.2008 (C-439/06).

    Mit dem Urteil des EuGH vom 22.05.2008, C 439/06, seien solche Objektnetzausnahmen für europarechtswidrig erklärt worden, da es sich auch bei einem Flughafennetz um ein für den Wettbewerb unter fairen und gleichen Bedingungen zu nutzendes Verteilernetz im Sinne der Elektrizitätsbinnenmarktrichtlinie 2003/54/EG handele.

    Das Urteil des EuGH vom 22.05.2008, C-439/06, befasst sich im Hinblick auf § 110 Abs. 1 Nr. 1 EnWG mit der Frage eines Rechts zur Verweigerung des freien Zugangs zu Energieversorgungsnetzen auf einem zusammengehörenden Betriebsgebiet und erlaubt keine Rückschlüsse auf die hier streitige Frage der Bestimmung der Bemessung der EEG-Umlage.

  • KG, 31.10.2016 - 2 U 78/14

    Dampflieferungsvertrag: Vorliegen von Personenidentität bei Eigenstromerzeugung

    Auszug aus OLG Hamm, 16.07.2018 - 8 U 119/17
    Auch in der Kommentierung zum Energierecht und in dem Urteil des KG vom 31.10.2016 (2 U 78/14) befinde sich lediglich eine Anknüpfung an die Lieferung von Strom.

    Auch das KG habe in seinem Urteil vom 31.10.2016 (2 U 78/14) das Tatbestandsmerkmal der Lieferung nicht zum ausschließlichen Anknüpfungspunkt der EEG-Umlagepflicht gemacht.

    Diese Betrachtung hat auch das KG Berlin in seinem Urteil vom 31.10.2016, 2 U 78/14 vorgenommen, wenn es ausführt, dass § 37 Abs. 1 S. 1 EEG 2009 ebenso wie die Vorgängervorschriften an die Lieferung, nicht aber an die Erzeugung oder den Verbrauch von Strom anknüpfen.

  • BGH, 17.11.2009 - EnVR 56/08

    Pumpspeicherkraftwerke

    Auszug aus OLG Hamm, 16.07.2018 - 8 U 119/17
    Entscheidend hierfür ist, dass der entnommene Strom für eine bestimmte energieabhängige Funktion verwendet und hierfür aufgezehrt wird (§ 3 Nr. 25 EnWG; BGH Urt. v. 17.12.2009, EnVR 56/08).

    Auch nach der Begründung der Vorgängervorschrift § 14 Abs. 3 EEG 2004 hat der Gesetzgeber an die Lieferung, nicht aber an die Erzeugung oder den Verbrauch von Strom angeknüpft, indem er die Verpflichtung zur Durchführung des Belastungsausgleichs den Stromlieferanten als Verursacher einer klima- und umweltgefährdenden Energieversorgung auferlegt hat (BT-Drs. 15/2327, S. 37; BGH Urt. v. 21.12.2005, VIII ZR 108/04, NJW-RR 2006, 632; Urt. v. 09.12.2009, EnVR 56/08).

  • BFH, 24.02.2016 - VII R 7/15

    Keine Stromsteuerentstehung für in einem Versorgungsnetz entstandene Umspann- und

    Auszug aus OLG Hamm, 16.07.2018 - 8 U 119/17
    Dass Netzverluste keinen Letztverbrauch darstellten, sei auch vom BFH (Beschl. v. 24.02.2016, VII R 7/15) zur Stromsteuer nach Stromsteuergesetz (StromStG) bestätigt worden.
  • BGH, 21.12.2005 - VIII ZR 108/04

    Auslegung einer Prozessvereinbarung über die Abnahme von Strom aus erneuerbaren

    Auszug aus OLG Hamm, 16.07.2018 - 8 U 119/17
    Auch nach der Begründung der Vorgängervorschrift § 14 Abs. 3 EEG 2004 hat der Gesetzgeber an die Lieferung, nicht aber an die Erzeugung oder den Verbrauch von Strom angeknüpft, indem er die Verpflichtung zur Durchführung des Belastungsausgleichs den Stromlieferanten als Verursacher einer klima- und umweltgefährdenden Energieversorgung auferlegt hat (BT-Drs. 15/2327, S. 37; BGH Urt. v. 21.12.2005, VIII ZR 108/04, NJW-RR 2006, 632; Urt. v. 09.12.2009, EnVR 56/08).
  • BGH, 23.08.2016 - VIII ZB 96/15

    Rechtsstellung des Nebenintervenienten; Bindung des Rechtsbeschwerdegerichts an

    Auszug aus OLG Hamm, 16.07.2018 - 8 U 119/17
    Denn sie kann für die Hauptpartei, also hier die Klägerin, Rechtsmittel einlegen und begründen (§ 66 Abs. 2 ZPO; BGH NJW 1985, 2480; WM 2016, 1955 f.; Zöller-Althammer, ZPO, 32. Aufl. 2018, § 67 Rn. 5).
  • BGH, 16.12.2014 - EnZR 81/13

    KWKG-Belastungsausgleich - Stromversorgung eines Objektnetzbetreibers: Berechnung

    Auszug aus OLG Hamm, 16.07.2018 - 8 U 119/17
    Geschlossene Verteilernetze stehen im Rahmen von Belastungsausgleichen einem Letztverbraucher gleich und sind gerade nicht Netzbetreiber der allgemeinen Versorgung (BGH Urt. v. 16.12.2014, EnZR 81/13, zu § 9 KWKG).
  • BGH, 25.06.2014 - VIII ZR 169/13

    Strombelieferungsvertrag für ein Textilunternehmen: Verfassungsmäßigkeit der

    Auszug aus OLG Hamm, 16.07.2018 - 8 U 119/17
    Dies muss konsequenterweise auch gelten in Bezug auf das EEG, zumal die EEG-Umlage nicht als eine öffentliche Abgabe qualifiziert wird (BGH Urt. v. 25.06.2014, VIII ZR 169/13).
  • BGH, 28.11.1990 - XII ZR 130/89

    Bereicherungsausgleich im Dreiecksverhältnis; Rückforderung einer an den

    Auszug aus OLG Hamm, 16.07.2018 - 8 U 119/17
    Allerdings liegt eine Leistung auch vor bei Zahlung auf eine fremde (tatsächlich nicht bestehende) Schuld, wenn kein Anweisungsfall vorliegt (BGH, Urt. v. 28.11.1990, XII ZR 130/89, für Berufshaftpflichtversicherer).
  • OLG Zweibrücken, 25.10.2006 - 2 UF 85/06

    Verfahrensrecht: Wiedereinsetzung in versäumte Berufungsfrist nach teilweiser

    Auszug aus OLG Hamm, 16.07.2018 - 8 U 119/17
    Ein Angriff allein gegen die Kostenbeschwer war, ohne dass das Recht der Klägerin in der Hauptsache weiterverfolgt würde, offensichtlich unzulässig und für die Rechtsverfolgung der Nebenintervenientin untauglich, wobei zudem zu berücksichtigen ist, dass der Umfang der Anfechtung mit der Einlegung der Berufung noch nicht festliegen muss (OLG Zweibrücken FamRZ 2007, 1573; Zöller-Heßler, a.a.O., § 519 Rn. 36).
  • BGH, 28.03.1985 - VII ZR 317/84

    Ablauf der Berufungsbegründungsfrist bei nacheinander eingelegter Revision von

  • OLG Oldenburg, 08.07.1994 - 8 W 51/94

    Selbständiges Beweisverfahren; Kosten des Streithelfers; Antragsteller; Anordnung

  • SG Magdeburg, 19.12.2019 - S 8 U 88/19
    Die hiergegen erhobene Klage des Kläger mit der Begründung, bei ihm liege auch eine BK 50 vor, wodurch das Urteil des BSG vom 4. Dezember 2001 (B 2 U 35/00 R) auf seinen Fall anwendbar sei, wies das Sozialgericht Magdeburg mit Gerichtsbescheid vom 23. November 2017 (S 8 U 119/17) ab.

    Dieser Vortrag wurde im Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Magdeburg vom 23. November 2017 (S 8 U 119/17) mit der Begründung zurückgewiesen, dass eine BK 50 niemals Gegenstand eines Bescheides gewesen sei.

    Die Beklagte hat dem zugestimmt, obwohl sie dies unter Berücksichtigung der Ausführungen des Gerichts im Gerichtsbescheid vom 29. November 2017 (S 8 U 119/17) für nicht zielführend erachtet hat.

    Dies ist dem Kläger im Widerspruchsbescheid und in diversen gerichtlichen Entscheidungen (zuletzt Urteil des erkennenden Gerichts vom 29. November 2017, S 8 U 119/17) und Hinweisen mitgeteilt worden.

  • LSG Sachsen-Anhalt, 22.04.2021 - L 6 U 5/20

    Bewilligung von Verletztenrente wegen der Folgen einer nach Nr. 2301 BKV

    Die hiergegen erhobene Klage wies das SG mit Gerichtsbescheid vom 23. November 2017 ab (S 8 U 119/17).
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