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   OLG Hamm, 16.08.2004 - 5 UF 262/04   

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https://dejure.org/2004,2674
OLG Hamm, 16.08.2004 - 5 UF 262/04 (https://dejure.org/2004,2674)
OLG Hamm, Entscheidung vom 16.08.2004 - 5 UF 262/04 (https://dejure.org/2004,2674)
OLG Hamm, Entscheidung vom 16. August 2004 - 5 UF 262/04 (https://dejure.org/2004,2674)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verfassungsmäßigkeit der Befristung des Betreuungsunterhalts; Nichteheliches Kind; Ungleichbehandlung ehelicher und nichtehelicher Kinder; Auswirkungen fehlender Eheschließung der Eltern auf das Kind

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2004, 3512 (Ls.)
  • FamRZ 2004, 1893
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 04.02.2004 - 1 BvR 1715/02

    Zur Zurückweisung eines Prozesskostenhilfeantrages für eine Klage gerichtet auf

    Auszug aus OLG Hamm, 16.08.2004 - 5 UF 262/04
    Auch § 1570 BGB ist wie § 1615 l BGB nämlich Ausdruck der Elternverantwortung und dient dazu, die Betreuung durch einen Elternteil zu ermöglichen (Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 04.02.2004 - 1 BvR 1715/02 -).
  • OLG Düsseldorf, 13.12.2002 - 3 UF 116/02
    Auszug aus OLG Hamm, 16.08.2004 - 5 UF 262/04
    Der Vater von Q wurde durch Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 13.12.2002 - 3 UF 116/02 - u.a. verurteilt, an die Klägerin monatlichen Unterhalt in Höhe von 211, 00 EUR von Februar 2002 bis Mai 2004 zu zahlen.
  • BVerfG, 28.02.2007 - 1 BvL 9/04

    Unterschiedliche Dauer der Unterhaltsansprüche für die Betreuung ehelicher und

    - Aussetzungs- und Vorlagebeschluss des Oberlandesgerichts Hamm vom 16. August 2004 (5 UF 262/04) -.
  • BGH, 05.07.2006 - XII ZR 11/04

    Dauer des Unterhaltsanspruchs wegen Pflege und Erziehung eines nichtehelich

    Soweit beide Unterhaltsansprüche einem Elternteil im Interesse des Kindeswohls die notwendige Betreuung und Erziehung ermöglichen sollen (vgl. Senatsurteil BGHZ 161, 124, 128 ff. = FamRZ 2005, 347, 348), lässt die Verlängerungsmöglichkeit nach § 1615 l Abs. 2 Satz 3 BGB aus Gründen grober Unbilligkeit eine verfassungsgemäße Auslegung (vgl. insoweit BVerfG FamRZ 2003, 662, 663) im Einzelfall zu (a.A. Vorlagebeschlüsse des OLG Hamm FamRZ 2004, 1893 und des KG FamRZ 2004, 1895; vgl. auch BVerfG FamRZ 2004, 1013 und FuR 2004, 400).
  • OLG Düsseldorf, 23.05.2005 - 2 UF 125/04

    Verlängerte Unterhaltsverpflichtung des nichtehelichen Vaters bei langjährigem

    Soweit das Oberlandesgericht Hamm (FamRZ 2004, 1893 f.) und das KG (FamRZ 2004, 1895 f.) demgegenüber meinen, die Norm des § 1615 l BGB sei wegen der Ungleichbehandlung ehelicher und nichtehelicher Kind verfassungswidrig, folgt der Senat dieser Argumentation aus den bereits aufgezeigten Gründen nicht.

    Im Hinblick darauf, dass der vorliegende Rechtsstreit sich mit der in Rechtsprechung und Literatur streitigen Rechtsfrage der Verfassungsmäßigkeit des § 1615 l BGB befasst, diese Frage bislang nicht abschließend geklärt ist mit der Folge, dass die Rechtssache grundsätzliche Bedeutung hat, und überdies abweichende Entscheidungen des Oberlandesgerichts Hamm und des KG vorliegen (FamRZ 2004, 1893 ff.), war gemäß § 543 Abs. 1 und 2 ZPO die Revision zuzulassen.

  • BGH, 15.12.2004 - XII ZR 26/03

    Höhe des Selbstbehalts des Vaters im Rahmen des Unterhaltsanspruchs der nicht

    Das Oberlandesgericht Hamm (Az: 5 UF 262/04) hat diesen Rechtsstreit ausgesetzt und die Sache dem Bundesverfassungsgericht zur Entscheidung der Frage vorgelegt, ob die grundsätzlich dreijährige Befristung des Anspruchs auf Unterhalt aus Anlaß der Geburt mit dem Grundgesetz vereinbar ist.

    Deswegen wird es den Ausgang des Verfahrens vor dem Oberlandesgericht Hamm (5 UF 262/04) zu berücksichtigen haben, in dem die Klägerin Unterhalt gemäß § 1615 l Abs. 2 BGB von dem Vater ihres am 18. April 1997 geborenen weiteren Kindes über die Vollendung dessen dritten Lebensjahres hinaus begehrt.

  • BVerfG, 18.04.2007 - 1 BvL 9/04

    Ablehnung eines Antrags auf Gewährung von Prozeßkostenhilfe im

    - Aussetzungs- und Vorlagebeschluss des Oberlandesgerichts Hamm vom 16. August 2004 (5 UF 262/04) -.
  • OLG Karlsruhe, 14.04.2005 - 16 (2) UF 228/04

    Betreuungsunterhalt: Reduzierung des Unterhaltsbetrages aufgrund geringeren

    Ein generell unbefristeter Anspruch ist jedoch verfassungsrechtlich nicht geboten (a.A. OLG Hamm, FamRZ 2004, 1893 mit ablehnender Anmerkung Mehrle; KG, FamRZ 2004, 1895).
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