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   OLG Hamm, 16.08.2007 - 6 UF 42/07   

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https://dejure.org/2007,10298
OLG Hamm, 16.08.2007 - 6 UF 42/07 (https://dejure.org/2007,10298)
OLG Hamm, Entscheidung vom 16.08.2007 - 6 UF 42/07 (https://dejure.org/2007,10298)
OLG Hamm, Entscheidung vom 16. August 2007 - 6 UF 42/07 (https://dejure.org/2007,10298)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Berücksichtigung von Erstattungsbeträgen als einkommenserhöhend bei Tilgung von ehelichen Verbindlichkeiten; Zuordnung von Telefonkosten zu den Kosten der allgemeinen Lebenshaltung eines Ehegatten; Anrechnung eines Vorteils für die PKW-Nutzung unter Berücksichtigung des ...

Papierfundstellen

  • FamRZ 2008, 281
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 11.05.2005 - XII ZR 211/02

    Voraussetzungen des Aufstockungsunterhalts; Berechnung des unterhaltsrelevanten

    Auszug aus OLG Hamm, 16.08.2007 - 6 UF 42/07
    In dieser Höhe ist eine private Altersvorsorge, welche neben der gesetzlichen Altersvorsorge betrieben wird, nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (u.a. in NJW 2005, 3277 ff) einkommensmildernd zu berücksichtigen.
  • BGH, 16.04.1997 - XII ZR 233/95

    Errechnung des Erwerbstätigkeitsbonus; Behandlung von Kindergeld

    Auszug aus OLG Hamm, 16.08.2007 - 6 UF 42/07
    Der Erwerbstätigenbonus ist lediglich bei der Bemessung des Bedarfs, nicht aber bei der Beurteilung der Leistungsfähigkeit zu berücksichtigen, da der Erwerbsanreiz bereits durch den - für Erwerbstätige erhöhten - Selbstbehalt geschaffen wird (vgl. BGH in NJW 1997, 1919 ff).
  • KG, 26.02.2010 - 13 UF 97/09

    Trennungsunterhalt: Zubilligung eines Betreuungsbonus für den

    Im Übrigen wird etwa bei der privaten Nutzung eines vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellten Fahrzeuges auf die im Steuerrecht geltende Pauschalierung von 1 % des Bruttoanschaffungspreises pro Monat als sachgerechte Schätzungsgrundlage für die unterhaltsrechtliche Bewertung des Gebrauchsvorteils abgestellt (vgl. OLG Hamm FamRZ 2008, 281).
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