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OLG Hamm, 16.08.2007 - 6 UF 42/07 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Berücksichtigung von Erstattungsbeträgen als einkommenserhöhend bei Tilgung von ehelichen Verbindlichkeiten; Zuordnung von Telefonkosten zu den Kosten der allgemeinen Lebenshaltung eines Ehegatten; Anrechnung eines Vorteils für die PKW-Nutzung unter Berücksichtigung des ...
- Judicialis
ZPO § 138 Abs. 5; ; ZPO § 283; ; ZPO § 287; ; ZPO § 540 11 Nr. 1; ; BGB § 1361; ; BGB § 1578; ; BGB § 1613
- rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 287; BGB § 1361
Zum Trennungsunterhaltsanspruch eines Ehegatten aus § 1361 BGB und zur Bemessung des Trennungsunterhalts - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- FamRZ 2008, 281
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 11.05.2005 - XII ZR 211/02
Voraussetzungen des Aufstockungsunterhalts; Berechnung des unterhaltsrelevanten …
Auszug aus OLG Hamm, 16.08.2007 - 6 UF 42/07
In dieser Höhe ist eine private Altersvorsorge, welche neben der gesetzlichen Altersvorsorge betrieben wird, nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (u.a. in NJW 2005, 3277 ff) einkommensmildernd zu berücksichtigen. - BGH, 16.04.1997 - XII ZR 233/95
Errechnung des Erwerbstätigkeitsbonus; Behandlung von Kindergeld
Auszug aus OLG Hamm, 16.08.2007 - 6 UF 42/07
Der Erwerbstätigenbonus ist lediglich bei der Bemessung des Bedarfs, nicht aber bei der Beurteilung der Leistungsfähigkeit zu berücksichtigen, da der Erwerbsanreiz bereits durch den - für Erwerbstätige erhöhten - Selbstbehalt geschaffen wird (vgl. BGH in NJW 1997, 1919 ff).
- KG, 26.02.2010 - 13 UF 97/09
Trennungsunterhalt: Zubilligung eines Betreuungsbonus für den …
Im Übrigen wird etwa bei der privaten Nutzung eines vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellten Fahrzeuges auf die im Steuerrecht geltende Pauschalierung von 1 % des Bruttoanschaffungspreises pro Monat als sachgerechte Schätzungsgrundlage für die unterhaltsrechtliche Bewertung des Gebrauchsvorteils abgestellt (vgl. OLG Hamm FamRZ 2008, 281).