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   OLG Hamm, 16.08.2011 - II-4 UF 135/11   

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https://dejure.org/2011,17062
OLG Hamm, 16.08.2011 - II-4 UF 135/11 (https://dejure.org/2011,17062)
OLG Hamm, Entscheidung vom 16.08.2011 - II-4 UF 135/11 (https://dejure.org/2011,17062)
OLG Hamm, Entscheidung vom 16. August 2011 - II-4 UF 135/11 (https://dejure.org/2011,17062)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Versorgungsausgleich, Anforderungen an die Beschlussformel

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    § 224 Abs. 3 FamFG
    Versorgungsausgleich, Anforderungen an die Beschlussformel

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die Beschlussformel des Versorgungsausgleichs bei Unterbleiben eines Wertausgleichs i.S.d. § 224 Abs. 3 FamFG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anforderungen an die Beschlussformel des Versorgungsausgleichs bei Unterbleiben eines Wertausgleichs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2012, 146
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 22.10.2008 - XII ZB 110/06

    Verfahren des Familiengerichts bei vertraglichem Ausschluss des

    Auszug aus OLG Hamm, 16.08.2011 - 4 UF 135/11
    Mit dieser negativen Feststellung in der Beschlussformel, die nach vorausgehender materieller Prüfung auszusprechen ist und die deshalb mit den tragenden Gründen der Entscheidung in Rechtskraft erwächst (vgl. Keidel, a.a.O, Rn 8 zu § 224 FamFG (Weber); zu § 1408 Abs. 2 BGB : BGH in FamRZ 2009, 215), ist den Anforderungen des § 224 Abs. 3 FamFG Genüge getan.
  • OLG Hamm, 30.04.2015 - 12 UF 33/15

    Zulässige Einwendungen betreffend die Höhe des Unterhaltsanspruchs nach

    Der Einwendungsausschluss in § 237 Abs. 3 FamFG bleibt auch dann bestehen, wenn im Verlauf des Verfahrens die Vaterschaft wirksam anerkannt wird (Abgrenzung zu OLG Hamm, 8. FamSenat, FamRZ 2012, 146).

    Zwar wird teilweise vertreten, dass die Einschränkung des § 237 Abs. 3 FamFG nur solange gelte, wie die Voraussetzungen des § 1592 Nr. 1 und 2 BGB sowie § 1593 BGB nicht vorliegen (OLG Hamm, FamRZ 2012, 146; zustimmend Viefhues in juris PK-BGB, 7. Aufl. 2014, § 1601 Rn 12; Wendl/Dose/Schmitz, § 10 Rn. 120).

  • LSG Sachsen-Anhalt, 23.01.2020 - L 3 R 160/18

    Übertragung von Rentenanwartschaften nach Ehescheidung - Zeitpunkt der

    Insoweit werde auf die Entscheidung des Oberlandesgerichts (OLG) Hamm vom 16. August 2011 (4 UF 135/11) verwiesen.

    Soweit sich die Klägerin zur Stützung ihrer Berufung auf den Beschluss des OLG Hamm vom 16. August 2011 (4 UF 135/11) beruft, folgt der Senat dem nicht.

  • OLG Nürnberg, 04.05.2016 - 7 UF 362/16

    Unzulässigkeit eines Unterhaltsantrages nach § 237 FamFG

    Auch die in der Rechtsprechung umstrittene Frage, wie zu verfahren ist, wenn während laufenden Unterhaltsverfahrens nach § 237 FamFG die Vaterschaft des in Anspruch genommenen Mannes - sei es durch wirksame Anerkennung, sei es durch rechtskräftige gerichtliche Entscheidung - festgestellt wird, (vgl. OLG Hamm, MDR 2015, 1012; anderer Ansicht: OLG Hamm, FamRZ 2012, 146), muss der Senat nicht entscheiden, weil bereits zum Zeitpunkt der Zustellung des Antrages vom 25.6.2014 am 28.8.2015 die Vaterschaft des Antragsgegners rechtswirksam feststand.
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