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   OLG Hamm, 16.08.2016 - 2 Ausl. 145/13   

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https://dejure.org/2016,29031
OLG Hamm, 16.08.2016 - 2 Ausl. 145/13 (https://dejure.org/2016,29031)
OLG Hamm, Entscheidung vom 16.08.2016 - 2 Ausl. 145/13 (https://dejure.org/2016,29031)
OLG Hamm, Entscheidung vom 16. August 2016 - 2 Ausl. 145/13 (https://dejure.org/2016,29031)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Burhoff online

    Auslieferung, Belgien, drohende Strafverfolgung wegen Mordes

  • Burhoff online

    Auslieferung, deutscher Staatsangehöriger, Belgien, Strafverfolgung wegen Mordes bei drohender Verurteilung

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Auslieferung eines deutschen Staatsangehörigen nach Belgien zur Strafverfolgung wegen Mordes bei drohender Verurteilung zu einer zweiten lebenslangen Freiheitsstrafe.

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unzulässigkeit der Auslieferung nach Belgien bei drohender zweiter Verhängung einer lebenslangen Freiheitsstrafe ohne Gesamtstrafenbildung oder Härteausgleich

  • ra.de
  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    IRG § 73; IRG § 80; GG Art. 16 Abs. 2; StGB § 57a
    Auslieferung eines deutschen Staatsangehörigen nach Belgien zur Strafverfolgung wegen Mordes bei drohender Verurteilung zu einer zweiten lebenslangen Freiheitsstrafe.

  • rechtsportal.de

    Unzulässigkeit der Auslieferung nach Belgien bei drohender zweiter Verhängung einer lebenslangen Freiheitsstrafe ohne Gesamtstrafenbildung oder Härteausgleich

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Leitsatz)

    Auslieferung: Strafverfolgung wegen Mord bzw. menschenrechtswidrige Haftbedingungen

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2016, 389
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 30.04.1997 - 1 StR 105/97

    Unterbliebene Gesamtstrafenbildung (Härteausgleich bei Auslandstat);

    Auszug aus OLG Hamm, 16.08.2016 - 2 Ausl 145/13
    Im Exequaturverfahren gemäß § 84 ff. IRG i.V.m. dem Rahmenbeschluss 2008/909/JI des Rates vom 27.11.2008 über die Anwendung des Grundsatzes der gegenseitigen Anerkennung auf Urteile in Strafsachen, durch die eine freiheitsentziehende Strafe oder Maßnahme verhängt wird, für die Zwecke ihrer Vollstreckung in der Europäischen Union ist eine nachträgliche Gesamtstrafenbildung mit der in Belgien verhängten Strafe gegen den Verfolgten wegen des damit verbundenen Eingriffs in die ausländische Vollstreckbarkeit nicht zulässig (vgl BGH, NStZ-RR 2000, 105; BGH, Beschluss vom 30.04.1997, BGHSt 43, 79; KG, Beschluss 22.12.2009,aaO; OLG Celle, Beschluss vom 18.10.2007, StV 2008, 652).

    Wird in Deutschland eine Person wegen einer Straftat zu einer Freiheitsstrafe verurteilt, so wird der Umstand, dass diese Person bereits in einem anderen Mitgliedstaat zu einer Freiheitsstrafe verurteilt worden ist, welche mit der in Deutschland zu verhängenden Freiheitsstrafe gesamtstrafenfähig wäre, im Wege des Härteausgleichs jedenfalls dann berücksichtigt, wenn die deusche Gerichtsbarkeit nach §§ 3-7 Abs. 1, 2 Nr. 1 StGB gegeben wäre (vgl. BGH, Beschluss 30.04.1997, BGHSt 43, 79), so dass die Strafhöhe dann geringer ausfällt.

  • OLG Hamburg, 16.06.2011 - 1 Ws 45/11

    Strafvollstreckung aus niederländischem Strafurteil gegen früheren

    Auszug aus OLG Hamm, 16.08.2016 - 2 Ausl 145/13
    gemäß § 73 S.1 IRG iVm Art. 16 Abs. 2 GG verstoßen würde (vgl. Schomburg/Lagodny/Gleß/Hackner, aaO, § 54 Rz 8d unter Verweis auf eine Entscheidung des OLG Hamburg vom 16.06.2011, 1 Ws 45/11).
  • BVerfG, 18.07.2005 - 2 BvR 2236/04

    Europäischer Haftbefehl

    Auszug aus OLG Hamm, 16.08.2016 - 2 Ausl 145/13
    Art. 16 GG gewährleistet als Grundrecht mit seinem Auslieferungsverbot die besondere Verbindung der Bürger zu der von ihnen getragenen freiheitlichen Grundordnung (vgl BVerfG , Beschlüsse vom 9.10.2009, 2 BvR 2115/09 und vom 18. Juli 2005, 2 BvR 2236/04).
  • BVerfG, 09.10.2009 - 2 BvR 2115/09

    Auslieferung (Europäischer Haftbefehl; Strafverfolgung; gerichtliche

    Auszug aus OLG Hamm, 16.08.2016 - 2 Ausl 145/13
    Art. 16 GG gewährleistet als Grundrecht mit seinem Auslieferungsverbot die besondere Verbindung der Bürger zu der von ihnen getragenen freiheitlichen Grundordnung (vgl BVerfG , Beschlüsse vom 9.10.2009, 2 BvR 2115/09 und vom 18. Juli 2005, 2 BvR 2236/04).
  • OLG Celle, 18.10.2007 - 1 Ws 367/07

    Vollstreckbarkeit einer im Ausland verhängten, langjährigen Freiheitsstrafe;

    Auszug aus OLG Hamm, 16.08.2016 - 2 Ausl 145/13
    Im Exequaturverfahren gemäß § 84 ff. IRG i.V.m. dem Rahmenbeschluss 2008/909/JI des Rates vom 27.11.2008 über die Anwendung des Grundsatzes der gegenseitigen Anerkennung auf Urteile in Strafsachen, durch die eine freiheitsentziehende Strafe oder Maßnahme verhängt wird, für die Zwecke ihrer Vollstreckung in der Europäischen Union ist eine nachträgliche Gesamtstrafenbildung mit der in Belgien verhängten Strafe gegen den Verfolgten wegen des damit verbundenen Eingriffs in die ausländische Vollstreckbarkeit nicht zulässig (vgl BGH, NStZ-RR 2000, 105; BGH, Beschluss vom 30.04.1997, BGHSt 43, 79; KG, Beschluss 22.12.2009,aaO; OLG Celle, Beschluss vom 18.10.2007, StV 2008, 652).
  • BGH, 15.12.1999 - 5 StR 608/99

    Bandenmäßiges Handeltreiben mit Betäubungsmittel; Strafmilderung nach § 31 BtMG

    Auszug aus OLG Hamm, 16.08.2016 - 2 Ausl 145/13
    Im Exequaturverfahren gemäß § 84 ff. IRG i.V.m. dem Rahmenbeschluss 2008/909/JI des Rates vom 27.11.2008 über die Anwendung des Grundsatzes der gegenseitigen Anerkennung auf Urteile in Strafsachen, durch die eine freiheitsentziehende Strafe oder Maßnahme verhängt wird, für die Zwecke ihrer Vollstreckung in der Europäischen Union ist eine nachträgliche Gesamtstrafenbildung mit der in Belgien verhängten Strafe gegen den Verfolgten wegen des damit verbundenen Eingriffs in die ausländische Vollstreckbarkeit nicht zulässig (vgl BGH, NStZ-RR 2000, 105; BGH, Beschluss vom 30.04.1997, BGHSt 43, 79; KG, Beschluss 22.12.2009,aaO; OLG Celle, Beschluss vom 18.10.2007, StV 2008, 652).
  • KG, 22.12.2009 - AuslA 334/06

    Zur Auslieferung eines deutschen Staatsangehörigen an Frankreich bei drohender

    Auszug aus OLG Hamm, 16.08.2016 - 2 Ausl 145/13
    Vielmehr fließt der grundgesetzlich garantierte Schutz auch in die einfach-gesetzlichen Regelungen über die Auslieferungsmöglichkeit deutscher Staatsangehöriger nach dem IRG (vgl. § 80 IRG) ein (vgl. KG, Beschluss vom 22.12.2009, StraFo 2010, 191).
  • OLG Hamm, 27.02.2020 - 2 Ausl 18/20

    Vorübergehende Auslieferung eines Deutschen zur Strafverfolgung; drohende

    Mit Beschluss vom 16.08.2016 - AZ.: III - 2 Ausl 145/13 - juris (Bl. 400 Bd. II d.A.) hat der Senat den Antrag auf Erlass eines förmlichen Auslieferungshaftbefehls zurückgewiesen und die Entscheidung über die Zulässigkeit der Auslieferung des Verfolgten nach Belgien zur Strafverfolgung zurückgestellt.

    Die von dem Senat im bisherigen Auslieferungsverfahren (AZ.: III - 2 Ausl 145/13) aufgezeigten und auf § 73 IRG gestützten Bedenken gegen die Zulässigkeit der Auslieferung wegen der dem Verfolgten im Falle einer Auslieferung drohenden "doppelten" und unter Umständen nacheinander zu vollstreckenden lebenslangen Freiheitsstrafe (Bl. 389, 400 ff. Bd. II, 500 - 502 Bd. III d. A.) werden durch die Zusicherung der belgischen Behörden, den Verfolgten unverzüglich nach der Rechtskraft eines gegen ihn erkannten Urteils und - im Hinblick auf eine eventuelle Abgabe der Strafvollstreckung - bedingungsfrei nach Deutschland zurückzuliefern, ausgeräumt.

  • BGH, 23.04.2020 - 1 StR 406/19

    Berücksichtigung gesamtstrafenfähiger EU-ausländischer Strafen bei Verhängung

    Soll die ausländische Strafe dagegen - wie vorliegend allein möglich (vgl. § 84a IRG) - nach Auslieferung im EU-Ausland vollstreckt werden, bedarf es einer Berücksichtigung im Rahmen der Entscheidung über die Bewilligung der Auslieferung nicht, da sämtliche EU-Mitgliedstaaten an die eingangs genannte Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (Urteil vom 21. September 2017 - C-171/16 Rn. 26) gebunden sind und daher ihrerseits einen entsprechenden Nachteilsausgleich sicherzustellen haben (anders noch vor dem genannten Urteil des EuGH OLG Hamm, Beschluss vom 16. August 2016 - 2 Ausl 145/13 Rn. 21, 26; KG Berlin, Beschluss vom 22. Dezember 2009 - (4) AuslA 334/06 (196/09) Rn. 15 ff.).
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