Rechtsprechung
OLG Hamm, 16.09.2016 - I-9 U 163/15 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
Leistungsabteilung, Regressabteilung, Sozialversicherungsträger, sekundäre Darlegungslast, Beweisantritt des Schädigers durch Vorlage der Verwaltungsakten des Sozialversichrungsträgers
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Beginn der Verjährung von Regressansprüchen einer Behörde; Recht des Anspruchsgegners auf Vorlage der Verwaltungsvorgänge
- ra.de
- rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Leistungsabteilung; Regressabteilung; Sozialversicherungsträger; sekundäre Darlegungslast; Beweisantritt des Schädigers durch Vorlage der Verwaltungsakten des Sozialversichrungsträgers
- rechtsportal.de
Beginn der Verjährung von Regressansprüchen einer Behörde
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Bielefeld, 14.07.2015 - 2 O 378/11
- OLG Hamm, 16.09.2016 - I-9 U 163/15
Papierfundstellen
- NVwZ-RR 2017, 241
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 24.04.2012 - VI ZR 329/10
Gesetzlicher Anspruchsübergang auf Sozialversicherungsträger: Zeitpunkt des …
Auszug aus OLG Hamm, 16.09.2016 - 9 U 163/15
Schadensersatzansprüche, die Sozialversicherungsbeiträge betreffen, gehen jedoch im Schadenszeitpunkt auf den zuständigen Sozialversicherungsträger über (BGH, Urteil vom 24. April 2012, Az. VI ZR 329/10) mit der Folge, dass der Geschädigte über solche Ansprüche nicht verfügen kann. - BGH, 20.10.2011 - III ZR 252/10
Beginn der Verjährungsfrist für deliktsrechtliche Ansprüche: Grob fahrlässige …
Auszug aus OLG Hamm, 16.09.2016 - 9 U 163/15
Zutreffend hat das Landgericht ausgeführt, dass es hinsichtlich der Kenntnis der maßgeblichen Tatsachen bei einem Sozialversicherungsträger nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes nicht auf die Kenntnis der Leistungsabteilung, sondern auf die der Regressabteilung ankommt (Urteil vom 20. Oktober 2011, Az. III ZR 252/10). - OLG Hamm, 11.03.2016 - 9 U 40/15
Beginn der Verjährung von Regressansprüchen eines Trägers der gesetzlichen …
Auszug aus OLG Hamm, 16.09.2016 - 9 U 163/15
Darüber hinaus kann die Vorlage der Rentenakte oder von deren Bestandteilen vom Senat im Hinblick auf das Rentengeheimnis aus § 35 SGB I nur mit Zustimmung des im vorliegenden Verfahren nicht beteiligten Geschädigten angeordnet werden, da eine Ausnahme, die die Preisgabe von Sozialdaten nach den §§ 68 - 77 SGB X zulässt, nicht vorliegt (vgl. auch die Entscheidung des Senats vom 11.03.2016, I- 9 U 40/15). - BGH, 30.04.1991 - VI ZR 229/90
Anspruchsbejahende Entscheidung des Versicherers
Auszug aus OLG Hamm, 16.09.2016 - 9 U 163/15
Denn ein Ende der Hemmung tritt erst in dem Zeitpunkt ein, in dem der Versicherer eine endgültige Entscheidung über den Schadensersatzanspruch trifft (vgl. hierzu BGHZ 114, 299 ff.).