Rechtsprechung
   OLG Hamm, 16.09.2021 - 4 Ws 138/21, 4 Ws 161/21   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,38729
OLG Hamm, 16.09.2021 - 4 Ws 138/21, 4 Ws 161/21 (https://dejure.org/2021,38729)
OLG Hamm, Entscheidung vom 16.09.2021 - 4 Ws 138/21, 4 Ws 161/21 (https://dejure.org/2021,38729)
OLG Hamm, Entscheidung vom 16. September 2021 - 4 Ws 138/21, 4 Ws 161/21 (https://dejure.org/2021,38729)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2021,38729) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • rewis.io
  • strafrechtsiegen.de

    Ordnungsgeld wegen mehrfachen Dazwischenredens des Angeklagten in Zeugenvernehmung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GVG § 178 Abs. 1
    Ordnungsgeld; Ungebühr; rechtliches Gehör; Anhörung; Androhung

  • rechtsportal.de

    GVG § 178 Abs. 1
    Ordnungsgeld; Ungebühr; rechtliches Gehör; Anhörung; Androhung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    StPO: Unterbrechung der Zeugenvernehmung - Ordnungsgeld gegen den Angeklagten

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Angeklagter quasselt dazwischen: Ordnungsgeld > Für die Sachverhaltsdarstellung im Beschluss reicht "stillschweigende Bezugnahme auf Sitzungsniederschrift"

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Düsseldorf, 11.01.1988 - 1 Ws (OWi) 19/88
    Auszug aus OLG Hamm, 16.09.2021 - 4 Ws 138/21
    Eine solche Darstellung ist entbehrlich, wenn aufgrund des ausdrücklich oder stillschweigend in Bezug genommenen Protokollvermerks über seine Veranlassung davon auszugehen ist, dass die Gründe für den Betroffenen außer Zweifel standen, und wenn der Protokollvermerk dem Beschwerdegericht die volle Nachprüfung des Beschlusses ermöglicht (zu vgl. OLG Celle, Beschluss vom 21.07.2001 - 2 Ws 166/11 - OLG Düsseldorf, Beschluss vom 11.01.1988- 1 Ws (OWi) 19/88 - Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 63. Auflage, § 182 GVG, Rn. 4).
  • OLG Hamm, 06.10.2016 - 4 Ws 308/16

    Ungebühr; lautstarke Erregung; Erheben der Stimme; rechtliches Gehör; Heilung;

    Auszug aus OLG Hamm, 16.09.2021 - 4 Ws 138/21
    Als Ungebühr in diesem Sinne kann insbesondere ein Dazwischenreden außerhalb des verfahrensrechtlichen Frage-, Antrags- und Stellungnahmerechts angesehen werden (zu vgl. Senatsbeschluss vom 06.10.2016 - 4 Ws 308/16 - KG, Beschluss vom 23.05.2001 - 1 AR 524/01 - Kissel/Mayer a. a. O., Rn. 11).
  • KG, 23.05.2001 - 3 Ws 285/01

    Ungebührliches Verhalten i.S.v. § 178 Abs. 1 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG)

    Auszug aus OLG Hamm, 16.09.2021 - 4 Ws 138/21
    Als Ungebühr in diesem Sinne kann insbesondere ein Dazwischenreden außerhalb des verfahrensrechtlichen Frage-, Antrags- und Stellungnahmerechts angesehen werden (zu vgl. Senatsbeschluss vom 06.10.2016 - 4 Ws 308/16 - KG, Beschluss vom 23.05.2001 - 1 AR 524/01 - Kissel/Mayer a. a. O., Rn. 11).
  • OLG Saarbrücken, 16.11.2023 - 1 Ws 259/23

    Widerruf der Aussetzung der Vollstreckung einer Unterbringung

    Da der Senat zur Entscheidung über Beschwerden gegen Beschlüsse sowohl der allgemeinen Strafkammern als auch der Strafvollstreckungskammern des Landes zuständig ist, kann der vorliegende Verfahrensmangel im Beschwerdeverfahren in dem Sinne ausgeglichen werden, dass der Senat als gemeinsames Beschwerdegericht rechtlich an die Stelle des an sich zur Entscheidung berufenen Spruchkörpers tritt (OLG Nürnberg StraFo 2000, 280 f.; KG Berlin NStZ 2007, 422; OLG Düsseldorf NStZ-RR 2001, 111; Beschlüsse des Saarländischen Oberlandesgerichts vom 26. Januar 2017 - 1 Ws 8/17 -, 1. September 2021 - 4 Ws 138/21 - und 29. November 2022 - 4 Ws 367/22 - Meyer-Goßner/Schmitt, a.a.O., § 309 Rn. 6; Löwe-Rosenberg/Matt, StPO, 26. Aufl., § 309 Rn. 13; vgl. auch BGH NJW 1992, 2775; a.A. Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg, Beschluss vom 15. Juni 2020 - 2 Ws 152/19 - m.w.N.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht