Rechtsprechung
OLG Hamm, 16.11.2010 - I-15 W 214/10 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2010,15261) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (7)
- Deutsches Notarinstitut
BGB § 71 Abs. 1 S. 3, Abs. 4
Anforderungen an Anmeldung einer Satzungsänderung zum Vereinsregister: Sitzungsprotokoll nicht erforderlich - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anforderungen an die Anmeldung einer Satzungsänderung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 71 Abs. 1 S. 3; BGB § 71 Abs. 1 S. 4
Anforderungen an die Anmeldung einer Satzungsänderung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Arnsberg - VR 70651
- OLG Hamm, 16.11.2010 - I-15 W 214/10
Papierfundstellen
- DNotZ 2011, 390
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 11.11.1985 - II ZB 5/85
Mehrheit für Änderung des Vereinszwecks; Auslegung der Satzung
Auszug aus OLG Hamm, 16.11.2010 - 15 W 214/10
Das Registergericht hat zu Unrecht die Eintragung der Satzungsänderungen, die der hierzu nach § 71 BGB zuständige Vorstand (vgl. BGH 96, 245 = NJW 1986, 1033 = Rpfleger 1986, 184) beantragt hat, abgelehnt.
- KG, 31.07.2015 - 22 W 12/15
Vereinsregister: Anforderungen an die Anmeldung einer Satzungsänderung
Allerdings ist der Anmeldung nicht die Urschrift des Protokolls beizufügen, sondern eine Abschrift des die Änderung enthaltenden Beschlusses und der Wortlaut der Satzung (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 16.11.2010, DNotZ 2011, 390 = juris Rn. 14).