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OLG Hamm, 16.11.2010 - I-7 U 97/09 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
Hinterlegung; Enteignung; Treuhänder
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
§§ 816 Abs. 2, 822 BGB; 13 HinterlegungsO; 97, 119 BauGB; 91 ZPO
Hinterlegung; Enteignung; Treuhänder - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Rückabwicklung der Auszahlung eines Hinterlegungsbetrages an einen Treuhänder
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Rückabwicklung der Auszahlung eines Hinterlegungsbetrages an einen Treuhänder
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Münster, 25.11.2009 - 14 O 32/08
- OLG Hamm, 16.11.2010 - I-7 U 97/09
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- OLG Hamm, 06.07.2000 - 28 U 107/99
Verpflichtung eines Treuhänders zur Rechnungslegung im Rahmen der Abwicklung …
Auszug aus OLG Hamm, 16.11.2010 - 7 U 97/09
Wird also an einen Treuhänder eine Leistung bewirkt, so ist dieser selbständiger Leistungsempfänger (…vgl. Münchener Kommentar-Schwab, BGB, 5. Aufl. 2009, § 812 Rdn. 153), und zwar entgegen der Ansicht der Klägerin unabhängig davon, ob es sich um eine eigen- oder fremdnützige Treuhand handelt, die bei der Kontoführung für mehrere Berechtigte stets vorliegt (vgl. OLG Hamm, NJW-RR 2001, 1504;… Palandt-Bassenge, BGB, § 903 Rdn. 35). - BGH, 18.12.2008 - IX ZR 192/07
Zugehörigkeit der auf einem Anderkonto eingehenden Zahlungen zum …
Auszug aus OLG Hamm, 16.11.2010 - 7 U 97/09
Nach gefestigter Rechtsprechung des BGH aber fallen Zahlungen, die auf dem Konto eines Treuhänders eingehen, nicht in das Vermögen desjenigen, in dessen Interesse der Treuhänder das Konto bzw. die eingehenden Gelder verwaltet (vgl. BGH, NJW 1961, 1461; vgl. auch BGH, NJW-RR 2008, 295 ff sowie NZI 2009, 245 ff jeweils zur Zahlung auf ein von einem Rechtsanwalt als Insolvenzverwalter eingerichtetes Konto zu Gunsten der Insolvenzmasse). - BGH, 20.09.2007 - IX ZR 91/06
Rechtsfolgen der Zahlung eines Drittschuldners auf ein Anderkonto
Auszug aus OLG Hamm, 16.11.2010 - 7 U 97/09
Nach gefestigter Rechtsprechung des BGH aber fallen Zahlungen, die auf dem Konto eines Treuhänders eingehen, nicht in das Vermögen desjenigen, in dessen Interesse der Treuhänder das Konto bzw. die eingehenden Gelder verwaltet (vgl. BGH, NJW 1961, 1461; vgl. auch BGH, NJW-RR 2008, 295 ff sowie NZI 2009, 245 ff jeweils zur Zahlung auf ein von einem Rechtsanwalt als Insolvenzverwalter eingerichtetes Konto zu Gunsten der Insolvenzmasse). - BGH, 14.07.1981 - VI ZR 35/79
Schadensersatz und Feststellung der Ersatzpflicht für Zukunftsschäden - Vorliegen …
Auszug aus OLG Hamm, 16.11.2010 - 7 U 97/09
Die Kosten des Rechtsstreits waren unter Abänderung der erstinstanzlichen Entscheidung der vollumfänglich unterliegenden Klägerin gemäß §§ 91 Abs. 1, 91a, 269 Abs. 3 S. 2 ZPO aufzuerlegen, und zwar auch unter Einbeziehung der Kosten der am Berufungsverfahren nicht beteiligten Beklagten zu 1.; denn nach der Rechtsprechung des BGH (vgl. NJW 1981, 2360 sowie auch Musielak, ZPO, 7. Aufl. 2009, § 308 RN 24) hat das Berufungsgericht die Kosten des Rechtsstreits unter den Parteien nach dem Verhältnis des endgültigen Obsiegens und Unterliegens zu verteilen und kann dabei die einen im Rechtsmittelverfahren nicht mehr beteiligten Streitgenossen betreffende Kostenentscheidung der Vorinstanz ändern. - BGH, 27.04.1961 - VII ZR 4/60
Auszug aus OLG Hamm, 16.11.2010 - 7 U 97/09
Nach gefestigter Rechtsprechung des BGH aber fallen Zahlungen, die auf dem Konto eines Treuhänders eingehen, nicht in das Vermögen desjenigen, in dessen Interesse der Treuhänder das Konto bzw. die eingehenden Gelder verwaltet (vgl. BGH, NJW 1961, 1461; vgl. auch BGH, NJW-RR 2008, 295 ff sowie NZI 2009, 245 ff jeweils zur Zahlung auf ein von einem Rechtsanwalt als Insolvenzverwalter eingerichtetes Konto zu Gunsten der Insolvenzmasse).